Die Folgen strafrechtlicher Vorwürfe sind oft weitreichend – sie betreffen nicht nur das Verfahren selbst, sondern auch das private, berufliche und soziale Umfeld.
In vielen Fällen kann die Einstellung des Verfahrens, eine erheblich mildere Strafe oder sogar ein Freispruch erreicht werden.
Dafür ist entscheidend, frühzeitig eine engagierte Verteidigung zu beauftragen und eine individuelle, sorgfältig ausgearbeitete Strategie zu entwickeln. Als Ihr Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg nehme mir die Zeit, Ihre Situation genau zu analysieren, rechtliche Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und gemeinsam mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Vertrauen Sie dabei auf meine strafrechtliche Expertise und zielgerichtete Verteidigung in jeder Phase des Verfahrens.
Bitte beachten Sie: Nebenklagevertretungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen übernommen.
Ob Körperverletzung, Diebstahl oder Bedrohung – im allgemeinen Strafrecht geht es oft um schwerwiegende Strafanzeigen in Berlin. Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlungzuverlässig zur Seite.
Ein Verfahren wegen Drogenbesitzes, Handels oder Einfuhr von Betäubungsmitteln nach dem BtMG (§ 29 BtMG)kann Ihre Freiheit gefährden. Als Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin verteidige ich Sie bei Hausdurchsuchung, U-Haft oder Anklage mit klarer Strategie.
Im Jugendstrafrecht gelten andere Regeln – aber auch hier braucht es eine starke Verteidigung. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende in Berlin bei Ladendiebstahl, Körperverletzung oder Sachbeschädigung und setze mich für eine milde und zukunftsorientierte Lösung ein.
Ein Vorwurf wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB), sexueller Belästigung oder Missbrauchs kann existenzbedrohend sein – selbst bei falschen Beschuldigungen. Als Strafverteidiger in Berlin übernehme ich Ihre Verteidigung im Sexualstrafrecht mit Diskretion und Entschlossenheit.
Ob Fahrerflucht (§ 142 StGB), Alkohol am Steuer oder Unfall mit Personenschaden – im Verkehrsstrafrecht drohen harte Konsequenzen. Ich vertrete Sie in Berlin bei allen verkehrsrechtlichen Straftaten und kämpfe für den Erhalt Ihres Führerscheins und Ihrer Freiheit.
Bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug biete ich Ihnen als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin eine diskrete und wirtschaftsnahe Strafverteidigung – mit einem Blick für die strategischen Folgen.
Bei schweren Vorwürfen oder Untersuchungshaft besteht oft ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Ich prüfe Ihre Situation und übernehme Ihre Pflichtverteidigung in Berlin, wenn Sie keine Mittel für eine Wahlverteidigung haben oder ein Fall zwingend verteidigt werden muss.
Wenn Sie verhaftet wurden oder in Untersuchungshaft sitzen, zählt jede Stunde. Ich beantrage für Sie eine Haftprüfungoder Haftbeschwerde und setze mich mit Nachdruck für Ihre Freilassung ein – schnell, diskret und mit jurischem Sachverstand.
Bitte beachten Sie: Nebenklagevertretungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen übernommen.
Ob Körperverletzung, Diebstahl oder Bedrohung – im allgemeinen Strafrecht geht es oft um schwerwiegende Strafanzeigen in Berlin. Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlungzuverlässig zur Seite.
Ein Verfahren wegen Drogenbesitzes, Handels oder Einfuhr von Betäubungsmitteln nach dem BtMG (§ 29 BtMG)kann Ihre Freiheit gefährden. Als Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin verteidige ich Sie bei Hausdurchsuchung, U-Haft oder Anklage mit klarer Strategie.
Im Jugendstrafrecht gelten andere Regeln – aber auch hier braucht es eine starke Verteidigung. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende in Berlin bei Ladendiebstahl, Körperverletzung oder Sachbeschädigung und setze mich für eine milde und zukunftsorientierte Lösung ein.
Ein Vorwurf wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB), sexueller Belästigung oder Missbrauchs kann existenzbedrohend sein – selbst bei falschen Beschuldigungen. Als Strafverteidiger in Berlin übernehme ich Ihre Verteidigung im Sexualstrafrecht mit Diskretion und Entschlossenheit.
Ob Fahrerflucht (§ 142 StGB), Alkohol am Steuer oder Unfall mit Personenschaden – im Verkehrsstrafrecht drohen harte Konsequenzen. Ich vertrete Sie in Berlin bei allen verkehrsrechtlichen Straftaten und kämpfe für den Erhalt Ihres Führerscheins und Ihrer Freiheit.
Bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug biete ich Ihnen als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin eine diskrete und wirtschaftsnahe Strafverteidigung – mit einem Blick für die strategischen Folgen.
Bei schweren Vorwürfen oder Untersuchungshaft besteht oft ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Ich prüfe Ihre Situation und übernehme Ihre Pflichtverteidigung in Berlin, wenn Sie keine Mittel für eine Wahlverteidigung haben oder ein Fall zwingend verteidigt werden muss.
Wenn Sie verhaftet wurden oder in Untersuchungshaft sitzen, zählt jede Stunde. Ich beantrage für Sie eine Haftprüfungoder Haftbeschwerde und setze mich mit Nachdruck für Ihre Freilassung ein – schnell, diskret und mit jurischem Sachverstand.
Bitte beachten Sie: Nebenklagevertretungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen übernommen.
Ob Körperverletzung, Diebstahl oder Bedrohung – im allgemeinen Strafrecht geht es oft um schwerwiegende Strafanzeigen in Berlin. Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlungzuverlässig zur Seite.
Ein Verfahren wegen Drogenbesitzes, Handels oder Einfuhr von Betäubungsmitteln nach dem BtMG (§ 29 BtMG)kann Ihre Freiheit gefährden. Als Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin verteidige ich Sie bei Hausdurchsuchung, U-Haft oder Anklage mit klarer Strategie.
Im Jugendstrafrecht gelten andere Regeln – aber auch hier braucht es eine starke Verteidigung. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende in Berlin bei Ladendiebstahl, Körperverletzung oder Sachbeschädigung und setze mich für eine milde und zukunftsorientierte Lösung ein.
Ein Vorwurf wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB), sexueller Belästigung oder Missbrauchs kann existenzbedrohend sein – selbst bei falschen Beschuldigungen. Als Strafverteidiger in Berlin übernehme ich Ihre Verteidigung im Sexualstrafrecht mit Diskretion und Entschlossenheit.
Ob Fahrerflucht (§ 142 StGB), Alkohol am Steuer oder Unfall mit Personenschaden – im Verkehrsstrafrecht drohen harte Konsequenzen. Ich vertrete Sie in Berlin bei allen verkehrsrechtlichen Straftaten und kämpfe für den Erhalt Ihres Führerscheins und Ihrer Freiheit.
Bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug biete ich Ihnen als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin eine diskrete und wirtschaftsnahe Strafverteidigung – mit einem Blick für die strategischen Folgen.
Bei schweren Vorwürfen oder Untersuchungshaft besteht oft ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Ich prüfe Ihre Situation und übernehme Ihre Pflichtverteidigung in Berlin, wenn Sie keine Mittel für eine Wahlverteidigung haben oder ein Fall zwingend verteidigt werden muss.
Wenn Sie verhaftet wurden oder in Untersuchungshaft sitzen, zählt jede Stunde. Ich beantrage für Sie eine Haftprüfungoder Haftbeschwerde und setze mich mit Nachdruck für Ihre Freilassung ein – schnell, diskret und mit jurischem Sachverstand.
In der Regel erhalten Sie noch am selben Werktag eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung und den nächsten Schritten.
Bei umfangreicheren Sachverhalten oder einer Beauftragung nutzen Sie bitte das ausführliche Kontaktformular.
Keine Aussage ohne Verteidiger, ich steige sofort ein.
Akte sofort beantragt, Strategie zielgenau entwickelt.
Fristen und Termine übernehme ich. Sie behalten Ruhe.
Schneller Rückruf, sicherer Versand, erreichbar bei Bedarf.
Ja. Schweigen ist Ihr gutes Recht und oft die beste Verteidigungsstrategie. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Sprechen Sie vorher mit einem Anwalt.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter Folge zu leisten. Es ist sogar ratsam, zunächst keine Aussage zu machen und anwaltlichen Rat einzuholen.
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Sie haben zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Tun Sie das nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig – inklusive Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Nur über Ihren Verteidiger. Erst nach Akteneinsicht ist eine fundierte Verteidigung möglich. Ich beantrage diese sofort nach Mandatsübernahme.
In der Regel nicht – es sei denn, der Tatvorwurf betrifft Ihren Arbeitsplatz direkt (z. B. Diebstahl am Arbeitsplatz) oder die Behörden nehmen dort Ermittlungen auf.
Das hängt vom Einzelfall ab. Frühere Vorstrafen können sich auf das Strafmaß auswirken – müssen aber nicht. Eine sorgfältige Verteidigung ist dann besonders wichtig.
Nutzen Sie das Kontaktformular – ich melde mich zeitnah, skizziere die nächsten Schritte und sichere Fristen sowie Ihre Verteidigungsrechte.
Nutzen Sie das Kontaktformular – ich melde mich zeitnah, skizziere die nächsten Schritte und sichere Fristen sowie Ihre Verteidigungsrechte.
Ja. Schweigen ist Ihr gutes Recht und oft die beste Verteidigungsstrategie. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Sprechen Sie vorher mit einem Anwalt.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter Folge zu leisten. Es ist sogar ratsam, zunächst keine Aussage zu machen und anwaltlichen Rat einzuholen.
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Sie haben zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Tun Sie das nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig – inklusive Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Nur über Ihren Verteidiger. Erst nach Akteneinsicht ist eine fundierte Verteidigung möglich. Ich beantrage diese sofort nach Mandatsübernahme.
In der Regel nicht – es sei denn, der Tatvorwurf betrifft Ihren Arbeitsplatz direkt (z. B. Diebstahl am Arbeitsplatz) oder die Behörden nehmen dort Ermittlungen auf.
Das hängt vom Einzelfall ab. Frühere Vorstrafen können sich auf das Strafmaß auswirken – müssen aber nicht. Eine sorgfältige Verteidigung ist dann besonders wichtig.
Ein strafrechtliches Verfahren beginnt oft unerwartet – mit einer Vorladung, einem Brief der Staatsanwaltschaft oder einem Strafbefehl. Jetzt ist schnelles, überlegtes Handeln gefragt:

Schweigen ist Ihr gutes Recht – und oft Ihre beste Verteidigung. Geben Sie keine Stellungnahme ab, bevor Sie mit mir gesprochen haben.

Melden Sie sich direkt – telefonisch oder per E-Mail. In dringenden Fällen auch kurzfristig. Ich beantworte Ihre Fragen und kläre das weitere Vorgehen.

Ich fordere sofort Einsicht in die Ermittlungsakte an, um die Vorwürfe gegen Sie zu prüfen und eine fundierte Einschätzung abzugeben.

Nach Sichtung der Akte besprechen wir Ihre Optionen: Einstellung, Strafmaßverhandlung oder Verteidigung bis zum Freispruch – stets individuell abgestimmt.
Dann heißt es: Ruhe bewahren – aber schnell handeln. Ich unterstütze Sie als Strafverteidiger in Berlin dabei, die richtigen Schritte zu gehen – vom ersten Verdacht bis zur endgültigen Entscheidung.
Die Folgen sind weitreichend. Strafrechtliche Verfahren betreffen nicht nur das juristische Verfahren – sondern auch Ihr privates, berufliches und soziales Leben.
Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen. Ich nehme mir die Zeit, Ihre Situation präzise zu analysieren, alle Optionen realistisch einzuschätzen und eine individuelle, durchdachte Verteidigungsstrategie mit Ihnen zu entwickeln.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.