Aufenthalts- erlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, der Ihnen den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu einem bestimmten Zweck erlaubt, etwa zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zur Selbstständigkeit.
Ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, verlängern lassen möchten oder Probleme mit Ihrem bestehenden Aufenthaltstitel haben: Rechtsanwalt Kocadağ prüft Ihre Situation individuell und vertritt Sie gegenüber der Ausländerbehörde in Berlin. Dabei werden Ihre persönliche Situation, Ihre beruflichen Pläne sowie Schnittstellen zu anderen Themengebieten wie dem Familiennachzug, der Einbürgerung oder dem Strafrecht berücksichtigt. Die Beratung ist auf Wunsch auch auf Türkisch, Englisch oder Französisch möglich.
Kanzlei Kocadağ berät und vertritt Sie insbesondere bei Erteilung und Verlängerung folgender Aufenthaltstitel:
Ein Visum dient der Einreise nach Deutschland und wird grundsätzlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt. Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und ist nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland zu beantragen.
Ob und wann die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vorliegen, hängt vom Einzelfall ab. Rechtsanwalt Kocadağ berät Sie zum Wechsel von der befristeten Aufenthaltserlaubnis zur Niederlassungserlaubnis und vertritt Sie im Antragsverfahren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Niederlassungserlaubnis.
Für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG durchzuführen. Ziel ist es, die Einreise und die Erteilung des erforderlichen Visums durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Ausländerbehörde und der zuständigen Auslandsvertretung zu beschleunigen. Rechtsanwalt Kocadağ berät Arbeitgeber und Fachkräfte zu den Voraussetzungen, dem Ablauf sowie den rechtlichen Besonderheiten des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.
Sie sind unsicher, welcher Aufenthaltstitel zu Ihrer Situation passt, oder Ihr Antrag wurde abgelehnt? Kanzlei Kocadağ in Berlin berät Sie persönlich, mehrsprachig und mit Blick auf Ihre konkrete Lage. Schildern Sie Ihr Anliegen unverbindlich über das Kontaktformular und erhalten Sie eine Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht
Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht
Sie möchten in Deutschland bleiben oder Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern? Ich beantworte Ihre Fragen, prüfe Ihre Unterlagen und unterstütze Sie bei der Beantragung, Verlängerung oder im Widerspruchsverfahren.
Viele Mandanten haben ähnliche Fragen zur Verlängerung, Ablehnung oder den nötigen Unterlagen. Ich beantworte die wichtigsten Punkte für mehr Klarheit im Verfahren und Sicherheit beim Antrag.
Die Verlängerung sollte vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltstitel in der Regel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde fort (§ 81 AufenthG).
Ob und wann Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen können, richtet sich nach Ihrem Aufenthaltstitel und den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Diese unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck und persönlicher Situation.
Die Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck. In der Regel sind die Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Aufenthaltstitels erforderlich, etwa für Erwerbstätigkeit, Studium oder Familiennachzug.
Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks ist grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen für den neuen Aufenthaltstitel erfüllt sind. Je nach bisherigem Status können jedoch gesetzliche Beschränkungen bestehen. Ob der Wechsel direkt in Deutschland beantragt werden kann, muss deshalb im Einzelfall geprüft werden.
Das hängt vom Aufenthaltszweck ab. Je nach Aufenthaltstitel ist eine Erwerbstätigkeit uneingeschränkt, eingeschränkt oder gar nicht erlaubt.
Viele Mandanten haben ähnliche Fragen zur Verlängerung, Ablehnung oder den nötigen Unterlagen. Ich beantworte die wichtigsten Punkte für mehr Klarheit im Verfahren und Sicherheit beim Antrag.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.