Mit der Einbürgerung endet die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Aufenthaltstiteln. Deutsche Staatsangehörige können nicht nach dem Aufenthaltsgesetz ausgewiesen oder abgeschoben werden.
Die Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann insbesondere durch Abstammung, Geburt im Inland oder im Einbürgerungsverfahren nach längerem rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland erworben werden.
Seit der Reform 2024 ist dabei in der Regel auch die doppelte Staatsangehörigkeit möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit muss meist nicht mehr aufgegeben werden. Entscheidend ist, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig und korrekt gestellt wird.
Kanzlei Kocadağ unterstützt Sie im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht in allen Phasen, von der ersten Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten bis zur erfolgreichen Einbürgerung.
Ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, prüft Kanzlei Kocadağ individuell anhand des StAG. Voraussetzung für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG sind:
Für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger gelten erleichterte Voraussetzungen (§ 9 StAG). Danach setzt die Einbürgerung einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens 3 Jahren sowie eine seit mindestens zwei Jahren bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus. Darüber hinaus müssen die übrigen gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein. Kanzlei Kocadağ prüft, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach § 9 oder § 10 StAG in Betracht kommt.
Ein erheblicher Teil der Verzögerungen im Einbürgerungsverfahren entsteht durch das Einreichen unvollständiger Unterlagen. Eine sorgfältige Vorbereitung trägt dazu bei, Verzögerungen durch Rückfragen oder Nachforderungen der Behörde zu vermeiden.
Kanzlei Kocadağ begleitet Sie bei der Vorbereitung aller Dokumente, prüft die gesetzlichen Anforderungen und stellt sicher, dass Ihr Antrag vollständig bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde eingereicht wird.
Kommt es zu Rückfragen, Verzögerungen oder einer Ablehnung, vertritt Kanzlei Kocadağ Sie gegenüber der Behörde auch im Widerspruchsverfahren. Falls nötig, setzt Kanzlei Kocadağ Ihre Rechte vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt vom Einzelfall ab. Typische Faktoren sind:
Kanzlei Kocadağ klärt für Sie, mit welchem Zeitrahmen Sie rechnen können, und vermeidet Verzögerungen, indem Ihre Unterlagen vollständig vorbereitet und eingereicht werden. Mit welchen Wartezeiten Sie konkret rechnen müssen, zeigt der Ratgeber dazu, wie lange die Einbürgerung in Berlin dauert.
Bleibt die Behörde über längere Zeit untätig und entscheidet ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist, kommt eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht (§ 75 VwGO). Mit der Untätigkeitsklage kann, gerade in Berlin, wo sich Verfahren oft lange hinziehen, das Einbürgerungsverfahren beschleunigt werden.
Eine anwaltliche Begleitung hilft dabei, rechtliche Fragen frühzeitig zu klären und das Verfahren strukturiert vorzubereiten. So können unnötige Verzögerungen häufig vermieden werden.
Kanzlei Kocadağ vertritt Mandanten in ganz Berlin und bundesweit. Bei Bedarf verknüpft Kanzlei Kocadağ das Einbürgerungsverfahren mit Fragen rund um die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis oder den Schutz vor Ausweisung und Abschiebung, damit Ihr Aufenthalt jederzeit gesichert bleibt.
Sie möchten wissen, ob eine Einbürgerung in Ihrem Fall möglich ist, oder Ihr Verfahren stockt? Kanzlei Kocadağ in Berlin prüft Ihre Voraussetzungen, bereitet den Antrag vor und begleitet Sie bis zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Lassen Sie Ihre Einbürgerungschancen über das Kontaktformular prüfen, Kanzlei Kocadağ antwortet innerhalb von 24 Stunden.

Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht
Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht
Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Ich prüfe Ihre Voraussetzungen und begleite Sie durch das gesamte Einbürgerungsverfahren – vom Antrag bis zur Urkunde.
Viele Mandanten fragen sich, ob und wann sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Ich beantworte hier die häufigsten Fragen.
Erforderlich sind grundsätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren, ein gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, ein bestandener Einbürgerungstest, eine geklärte Identität sowie keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen.
Bei der Anspruchseinbürgerung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Einbürgerung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Ermessenseinbürgerung entscheidet die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls, ob eine Einbürgerung erfolgen kann.
In der Regel benötigen Sie einen gültigen Pass, ein B1-Sprachzertifikat, den Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest sowie Unterlagen zum Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts.
Ja. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zulässig, die bisherige Staatsangehörigkeit muss für die Einbürgerung in der Regel nicht mehr aufgegeben werden. Ob im Einzelfall Besonderheiten gelten, hängt auch vom Recht des Herkunftsstaats ab.
Ja. Eine Einbürgerung kann unter anderem abgelehnt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, etwa bei fehlendem Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts, unzureichenden Deutschkenntnissen, fehlenden Unterlagen oder einer nicht erfüllten Mindestaufenthaltszeit. Gegen einen ablehnenden Bescheid können je nach Einzelfall Rechtsmittel eingelegt werden.
Viele Mandanten fragen sich, ob und wann sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Ich beantworte hier die häufigsten Fragen.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.