Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann weitreichende Folgen haben. Bereits in diesem Verfahrensstadium bestehen jedoch häufig entscheidende Verteidigungsmöglichkeiten. Dies gilt insbesondere in Haftsachen oder wenn auf eine Einstellung des Strafverfahrens hingewirkt werden kann.
Als Anwalt für Strafrecht in Berlin vertritt Rechtsanwalt Kocadağ Beschuldigte in jeder Phase des Strafverfahrens, noch vor der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum Abschluss der Hauptverhandlung und darüber hinaus im Rechtsmittelverfahren.
Das allgemeine Strafrecht ist ein Kernbereich des Strafgesetzbuchs. Dazu zählen unter anderem:
Solche Vorwürfe entstehen oft aus Auseinandersetzungen, Missverständnissen oder belastenden Situationen. Ob und wie ein Verhalten strafbar ist, hängt immer vom konkreten Sachverhalt ab.
Ein Anwalt für Strafrecht kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen, die Ermittlungsakte sorgfältig prüfen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Je nach Sachlage kann bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung des Strafverfahrens hingewirkt werden.
Strafrechtliche Vorwürfe können sich auch auf Ihren Aufenthaltstitel auswirken. Bereits während eines laufenden Ermittlungsverfahrens kann die Ausländerbehörde ihre Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels zurückstellen. Eine strafrechtliche Verurteilung kann darüber hinaus Anlass für die Überprüfung des weiteren Aufenthaltsrechts sein und unter Umständen zu einer Ausweisung und Abschiebung führen.
Rechtsanwalt Kocadağ vertritt Sie im gesamten allgemeinen Strafrecht in Berlin. Sind Jugendliche oder Heranwachsende betroffen, gelten die besonderen Regeln des Jugendstrafrechts.
Schildern Sie Ihren Fall frühzeitig über das Kontaktformular, Kanzlei Kocadağ antwortet innerhalb von 24 Stunden.

Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht
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Was Mandanten im Strafrecht besonders häufig wissen möchten. Für alle weiteren Fragen bin ich persönlich erreichbar.
Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen und sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Vor einer Aussage sollte zunächst über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt werden.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Verteidigung. In den Fällen der notwendigen Verteidigung ordnet das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger bei.
Ja. Bereits ein laufendes Ermittlungsverfahren kann aufenthaltsrechtliche Auswirkungen haben. Insbesondere eine strafrechtliche Verurteilung kann der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen und im Einzelfall eine Ausweisung nach sich ziehen.
Ein Strafverfahren kann insbesondere eingestellt werden, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die Schuld als gering anzusehen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen in Betracht. Entscheidend sind der Tatvorwurf, die Beweislage und die weiteren Umstände des Einzelfalls.
Das hängt vom Tatvorwurf, den Umständen der Tat und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ab. Eine fehlende Vorstrafe wird bei der Strafzumessung regelmäßig zugunsten des Beschuldigten berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Einstellung des Strafverfahrens in Betracht.
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