Wirtschafts- strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die insbesondere im Zusammenhang mit unternehmerischen oder geschäftlichen Tätigkeiten stehen. Rechtsanwalt Kocadağ vertritt als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in Berlin insbesondere Geschäftsführer, Einzelunternehmer und Führungskräfte in allen Stadien des Strafverfahrens.
Rechtsanwalt Kocadağ verteidigt Beschuldigte insbesondere bei folgenden wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Vorwürfen:
Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen gehören zu den häufigsten Ermittlungsmaßnahmen im Wirtschaftsstrafrecht. Bereits während der Durchsuchung sollten Beschuldigte von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Angaben zum Tatvorwurf machen.
Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerstrafverfahren sind häufig durch umfangreiche Ermittlungsakten, komplexe wirtschaftliche Sachverhalte und eine Vielzahl von Beweismitteln geprägt. Daneben drohen erhebliche Geld- oder Freiheitsstrafen sowie einschneidende Nebenfolgen wie die Einziehung von Taterträgen oder Berufsverbote. Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in Berlin verteidigt Rechtsanwalt Kocadağ Beschuldigte in jeder Phase des Strafverfahrens. Nach Beantragung der Akteneinsicht werden die Ermittlungsakte und die Beweislage sorgfältig geprüft. Anschließend wird gemeinsam mit dem Mandanten eine an den Besonderheiten des Einzelfalls ausgerichtete Verteidigungsstrategie entwickelt.

Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht
Ich melde mich in der Regel noch am selben Werktag zurück. Für eine fundierte Ersteinschätzung nutzen Sie bitte das ausführliche Kontaktformular.
Vorwürfe wie Untreue, Betrug oder Buchhaltungsverstöße erfordern schnelles Handeln. Ich gebe eine erste Einschätzung und zeige die nächsten Schritte auf.
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst zahlreiche Straftatbestände mit wirtschaftlichem Bezug. Hierzu zählen unter anderem Betrug, Untreue, Geldwäsche und das Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen insbesondere die Einziehung von Taterträgen sowie berufs- oder gewerberechtliche Folgen.
Oft reicht bereits eine Strafanzeige durch Geschäftspartner, Mitarbeiter oder Behörden. Auch Betriebsprüfungen oder anonyme Hinweise können ein Verfahren auslösen.
Ja. Je nach Vorwurf und Beweislage kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden. Ob dies möglich ist, sollte frühzeitig anwaltlich geprüft werden.
Ja. Im Rahmen einer Durchsuchung können Geschäftsunterlagen, Datenträger oder elektronische Geräte beschlagnahmt werden.
Vorwürfe wie Untreue, Betrug oder Buchhaltungsverstöße erfordern schnelles Handeln. Ich gebe eine erste Einschätzung und zeige die nächsten Schritte auf.

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