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Lichtdurchflutete Säulenhalle – architektonisches Symbol für Transparenz, Stabilität und institutionelle Autorität.

Anwalt für Ausländerrecht in Berlin

Als Anwalt für Ausländerrecht in Berlin berate und vertrete ich Mandanten in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sowie rund um die Einbürgerung.

Ich unterstütze Mandanten bei der Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, bei der Einbürgerung sowie in Visumverfahren. Die anwaltliche Vertretung erfolgt gegenüber Ausländerbehörden, deutschen Auslandsvertretungen sowie vor den Verwaltungsgerichten.

Bereits im Rahmen der Erstberatung erörtere ich gemeinsam mit meinen Mandanten die aufenthaltsrechtlichen Perspektiven und das weitere Vorgehen.

Da die aufenthaltsrechtlichen Perspektiven von den Umständen des Einzelfalls abhängen und behördliche Entscheidungen häufig im Rahmen gesetzlicher Ermessensspielräume getroffen werden, kommt einer sorgfältigen Vorbereitung und Begründung des Antrags besondere Bedeutung zu.

Ich berate zudem Unternehmen bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte und begleite die Beantragung der hierfür erforderlichen Aufenthaltstitel und Visa. Auch Unternehmer und Selbständige unterstütze ich bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland.

Hinweis: Die Beratung erfolgt ausschließlich im allgemeinen Ausländerrecht. Mandate im Asyl- und Flüchtlingsrecht werden nicht übernommen.

Meine anwaltliche Vertretung im Ausländerrecht umfasst:

  • Sorgfältige Prüfung des Sachverhalts sowie Vorbereitung und Zusammenstellung der Unterlagen
  • Antragstellung und Vertretung gegenüber Ausländerbehörden und deutschen Auslandsvertretungen
  • In Ausnahmefällen Begleitung zu Terminen beim Landesamt für Einwanderung
  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten

Tätigkeitsschwerpunkte im Ausländerrecht

Von der Erstberatung bis zur Vertretung vor den Verwaltungsgerichten begleite ich Mandanten in allen Phasen ihres aufenthaltsrechtlichen Verfahrens.

Aufenthaltserlaubnis

Ob Aufenthaltserlaubnis zum Studium, zur Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit – anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung, Verlängerung und dem Wechsel des Aufenthaltszwecks.
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Ausweisung & Abschiebung

Anwaltliche Unterstützung bei drohender Ausweisung, Abschiebung sowie einer Einreisesperre.
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Einbürgerung

Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung sowie bei Verzögerungen im Einbürgerungsverfahren.
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Familiennachzug

Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung des Familiennachzugs zu Ehegatten, Kindern oder Eltern.
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Niederlassungserlaubnis

Anwaltliche Unterstützung bei der Prüfung der Voraussetzungen und Beantragung der Niederlassungserlaubnis.
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Visum

Anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Beantragung von Visumanträgen sowie bei der Vertretung gegen ablehnende Entscheidungen vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
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Tätigkeitsschwerpunkte im Ausländerrecht

Von der Erstberatung bis zur Vertretung vor den Verwaltungsgerichten begleite ich Mandanten in allen Phasen ihres aufenthaltsrechtlichen Verfahrens.

Aufenthaltserlaubnis

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Ob Aufenthaltserlaubnis zum Studium, zur Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit – anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung, Verlängerung und dem Wechsel des Aufenthaltszwecks.
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Ausweisung & Abschiebung

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Anwaltliche Unterstützung bei drohender Ausweisung, Abschiebung sowie einer Einreisesperre.
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Einbürgerung

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Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung sowie bei Verzögerungen im Einbürgerungsverfahren.
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Familiennachzug

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Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung des Familiennachzugs zu Ehegatten, Kindern oder Eltern.
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Niederlassungserlaubnis

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Anwaltliche Unterstützung bei der Prüfung der Voraussetzungen und Beantragung der Niederlassungserlaubnis.
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Visum

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Anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Beantragung von Visumanträgen sowie bei der Vertretung gegen ablehnende Entscheidungen vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
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Tätigkeitsschwerpunkte im Ausländerrecht

Von der Erstberatung bis zur Vertretung vor den Verwaltungsgerichten begleite ich Mandanten in allen Phasen ihres aufenthaltsrechtlichen Verfahrens.

Aufenthalts-erlaubnis

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Ob Aufenthaltserlaubnis zum Studium, zur Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit – anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung, Verlängerung und dem Wechsel des Aufenthaltszwecks.
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Ausweisung & Abschiebung

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Anwaltliche Unterstützung bei drohender Ausweisung, Abschiebung sowie einer Einreisesperre.
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Einbürgerung

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Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung sowie bei Verzögerungen im Einbürgerungsverfahren.
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Familiennachzug

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Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung des Familiennachzugs zu Ehegatten, Kindern oder Eltern.
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Niederlassungs-erlaubnis

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Anwaltliche Unterstützung bei der Prüfung der Voraussetzungen und Beantragung der Niederlassungserlaubnis.
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Visum

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Anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Beantragung von Visumanträgen sowie bei der Vertretung gegen ablehnende Entscheidungen vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
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Ihre Vorteile

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt, insbesondere zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zur Ausbildung, zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen. Ob und für welchen Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Aufenthaltszwecks.

Der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels sollte vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt werden. Bei einer rechtzeitigen Antragstellung gilt der rechtmäßige Aufenthalt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten fort.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet qualifizierten Personen aus Drittstaaten verschiedene Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit in Deutschland, unter anderem über Aufenthaltstitel für Fachkräfte, die Chancenkarte sowie erleichterte Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Nein. Eine Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit besteht nur, wenn diese im Aufenthaltszweck ausdrücklich vorgesehen ist. Die Auflagen zur Erwerbstätigkeit werden gesondert im Zusatzblatt eingetragen.

Ein Anspruch auf Einbürgerung setzt grundsätzlich einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren voraus. Für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger gelten kürzere Fristen. Ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, sollte vor Antragstellung im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.

Hilfe im Ausländerrecht.

Unklarheiten geblieben?

Schreiben Sie mir über das Formular. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag persönlich und skizziere die nächsten Schritte.

WAS SIE JETZT TUN SOLLTEN

Erste Schritte

Ein ausländerrechtliches Verfahren beginnt oft mit einem Brief der Ausländerbehörde oder einem ablehnenden Bescheid. Jetzt ist schnelles, gut durchdachtes Handeln entscheidend – denn Fristen laufen oft sehr kurz:

RUHE BEWAHREN & BESCHEID PRÜFEN

Viele Bescheide wirken endgültig – sind es aber nicht. Lassen Sie den Inhalt rechtlich prüfen, bevor Sie reagieren oder Unterlagen einreichen.

KONTAKT AUFNEHMEN

Melden Sie sich direkt – telefonisch oder per E-Mail. Ich kläre, ob Eile geboten ist, welche Unterlagen gebraucht werden und wie Ihre Chancen stehen.

FRISTEN EINHALTEN

In ausländerrechtlichen Verfahren gelten oft kurze Fristen. Ich sichere Ihre Rechte durch fristgerechte Widersprüche oder Anträge – notfalls auch einstweilig.

STRATEGIE FESTLEGEN

Ob Klage, Remonstration, Härtefallantrag oder Familiennachzug – ich entwickle mit Ihnen eine individuelle Vorgehensweise, angepasst an Ihre Situation.

Wenn viel auf dem Spiel steht, zählt entschlossenes Handeln.

Viele Mandant*innen kommen erst, wenn es fast zu spät ist. Dabei kann frühzeitige Beratung vieles verhindern. Ich vertrete Sie im Ausländerrecht mit Klarheit, Strategie und Nachdruck – ob beim Antrag, Widerspruch oder gegen eine drohende Abschiebung.

Jetzt Erstberatung anfragen!

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.