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Anwalt für Ausländerrecht in Berlin

Als Anwalt für Ausländerrecht in Berlin berate und vertrete ich Mandanten in aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Ich unterstütze Mandanten bei der Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, bei der Einbürgerung sowie in Visumverfahren. Die anwaltliche Vertretung erfolgt gegenüber Ausländerbehörden, deutschen Auslandsvertretungen sowie vor den Verwaltungsgerichten.

Bereits im Rahmen der Erstberatung erörtere ich gemeinsam mit meinen Mandanten die aufenthaltsrechtlichen Perspektiven und das weitere Vorgehen im Hinblick auf einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland.

Da die aufenthaltsrechtlichen Perspektiven für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland von den Umständen des Einzelfalls abhängen und behördliche Entscheidungen häufig im Rahmen gesetzlicher Ermessensspielräume getroffen werden, kommt einer sorgfältigen Vorbereitung und Begründung des Antrags besondere Bedeutung zu.

Hinweis: Die Beratung erfolgt ausschließlich im allgemeinen Ausländerrecht. Mandate im Asyl- und Flüchtlingsrecht werden nicht übernommen.

Meine anwaltliche Vertretung im Ausländerrecht umfasst:

  • Sorgfältige Prüfung des Sachverhalts sowie Vorbereitung und Zusammenstellung der Unterlagen
  • Antragstellung und Vertretung gegenüber Ausländerbehörden und deutschen Auslandsvertretungen
  • Begleitung zu Terminen beim Landesamt für Einwanderung
  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten

 

Tätigkeitsschwerpunkte im Ausländerrecht

Von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung begleitet Kanzlei Kocadağ Sie in allen Fragen des Aufenthaltsrechts.

Aufenthaltserlaubnis

Ob Aufenthaltserlaubnis zum Studium, zur Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit, anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung, Verlängerung und dem Wechsel des Aufenthaltszwecks.
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Ausweisung & Abschiebung

Anwaltliche Unterstützung bei drohender Ausweisung, Abschiebung sowie einer Einreisesperre.
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Einbürgerung

Ob Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerung, anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung sowie bei Verzögerungen und Ablehnungen im Einbürgerungsverfahren.
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Familiennachzug

Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung des Familiennachzugs zu Ehegatten, Kindern oder Eltern sowie bei Verzögerungen und Ablehnungen.
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Niederlassungserlaubnis

Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis sowie bei drohendem Verlust der Niederlassungserlaubnis, insbesondere durch Rücknahme, Widerruf oder Erlöschen.
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Visum

Anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Beantragung nationaler Visa und Schengen-Visa sowie bei Ablehnungen im Visumverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
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Tätigkeitsschwerpunkte im Ausländerrecht

Von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung begleitet Kanzlei Kocadağ Sie in allen Fragen des Aufenthaltsrechts.

Aufenthaltserlaubnis

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Ob Aufenthaltserlaubnis zum Studium, zur Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit, anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung, Verlängerung und dem Wechsel des Aufenthaltszwecks.
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Ausweisung & Abschiebung

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Anwaltliche Unterstützung bei drohender Ausweisung, Abschiebung sowie einer Einreisesperre.
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Einbürgerung

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Ob Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerung, anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung sowie bei Verzögerungen und Ablehnungen im Einbürgerungsverfahren.
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Familiennachzug

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Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung des Familiennachzugs zu Ehegatten, Kindern oder Eltern sowie bei Verzögerungen und Ablehnungen.
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Niederlassungserlaubnis

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Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis sowie bei drohendem Verlust der Niederlassungserlaubnis, insbesondere durch Rücknahme, Widerruf oder Erlöschen.
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Visum

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Anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Beantragung nationaler Visa und Schengen-Visa sowie bei Ablehnungen im Visumverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
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Tätigkeitsschwerpunkte im Ausländerrecht

Von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung begleitet Kanzlei Kocadağ Sie in allen Fragen des Aufenthaltsrechts.

Aufenthalts-erlaubnis

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Ob Aufenthaltserlaubnis zum Studium, zur Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit, anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung, Verlängerung und dem Wechsel des Aufenthaltszwecks.
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Ausweisung & Abschiebung

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Anwaltliche Unterstützung bei drohender Ausweisung, Abschiebung sowie einer Einreisesperre.
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Einbürgerung

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Ob Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerung, anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung sowie bei Verzögerungen und Ablehnungen im Einbürgerungsverfahren.
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Familiennachzug

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Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung des Familiennachzugs zu Ehegatten, Kindern oder Eltern sowie bei Verzögerungen und Ablehnungen.
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Niederlassungs-erlaubnis

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Anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis sowie bei drohendem Verlust der Niederlassungserlaubnis, insbesondere durch Rücknahme, Widerruf oder Erlöschen.
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Visum

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Anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Beantragung nationaler Visa und Schengen-Visa sowie bei Ablehnungen im Visumverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
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Anliegen zum Ausländerrecht?

In der Regel erhalten Sie noch am selben Werktag eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung und den nächsten Schritten.
Bei umfangreicheren Sachverhalten oder einer Beauftragung nutzen Sie bitte das ausführliche Kontaktformular.

IHRE VORTEILE

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt, insbesondere zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zur Ausbildung, zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen. Ob und für welchen Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Aufenthaltszwecks.

Der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels sollte vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt werden. Bei einer rechtzeitigen Antragstellung gilt der weitere Aufenthalt mit allen sich daran anschließenden Wirkungen grundsätzlich bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.

Für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen gilt grundsätzlich nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz kann jedoch ausnahmsweise Anwendung finden, insbesondere wenn es eine günstigere Rechtsstellung vermittelt, das Freizügigkeitsrecht nicht oder nicht mehr besteht oder einzelne Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes ausdrücklich für anwendbar erklärt werden.

Nein. Eine Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit besteht nur, wenn diese im Aufenthaltstitel ausdrücklich erlaubt ist. Der Umfang einer Erlaubnis wird, sofern lediglich eine mit Auflagen versehene Erwerbstätigkeit erlaubt ist, in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen bzw. auf einem Zusatzblatt dokumentiert.

Ein Anspruch auf Einbürgerung setzt in der Regel einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren voraus. Für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger können kürzere Fristen gelten. Ob die Voraussetzungen für eine Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerung vorliegen, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Hilfe im Ausländerrecht.

Unklarheiten geblieben?

Schreiben Sie mir über das Formular. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag persönlich und skizziere die nächsten Schritte.

Hilfe im Ausländerrecht.

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Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt, insbesondere zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zur Ausbildung, zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen. Ob und für welchen Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Aufenthaltszwecks.

Der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels sollte vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt werden. Bei einer rechtzeitigen Antragstellung gilt der weitere Aufenthalt mit allen sich daran anschließenden Wirkungen grundsätzlich bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.

Für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen gilt grundsätzlich nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz kann jedoch ausnahmsweise Anwendung finden, insbesondere wenn es eine günstigere Rechtsstellung vermittelt, das Freizügigkeitsrecht nicht oder nicht mehr besteht oder einzelne Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes ausdrücklich für anwendbar erklärt werden.

Nein. Eine Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit besteht nur, wenn diese im Aufenthaltstitel ausdrücklich erlaubt ist. Der Umfang einer Erlaubnis wird, sofern lediglich eine mit Auflagen versehene Erwerbstätigkeit erlaubt ist, in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen bzw. auf einem Zusatzblatt dokumentiert.

Ein Anspruch auf Einbürgerung setzt in der Regel einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren voraus. Für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger können kürzere Fristen gelten. Ob die Voraussetzungen für eine Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerung vorliegen, sollte im Einzelfall geprüft werden.

WAS SIE JETZT TUN SOLLTEN

Erste Schritte

Ein ausländerrechtliches Verfahren beginnt oft mit einem Brief der Ausländerbehörde oder einem ablehnenden Bescheid. Jetzt ist schnelles, gut durchdachtes Handeln entscheidend – denn Fristen laufen oft sehr kurz:

RUHE BEWAHREN & BESCHEID PRÜFEN

Viele Bescheide wirken endgültig – sind es aber nicht. Lassen Sie den Inhalt rechtlich prüfen, bevor Sie reagieren oder Unterlagen einreichen.

KONTAKT AUFNEHMEN

Melden Sie sich direkt – telefonisch oder per E-Mail. Ich kläre, ob Eile geboten ist, welche Unterlagen gebraucht werden und wie Ihre Chancen stehen.

FRISTEN EINHALTEN

In ausländerrechtlichen Verfahren gelten oft kurze Fristen. Ich sichere Ihre Rechte durch fristgerechte Widersprüche oder Anträge – notfalls auch einstweilig.

STRATEGIE FESTLEGEN

Ob Klage, Remonstration, Härtefallantrag oder Familiennachzug – ich entwickle mit Ihnen eine individuelle Vorgehensweise, angepasst an Ihre Situation.

Wenn viel auf dem Spiel steht, zählt entschlossenes Handeln.

Viele Mandant*innen kommen erst, wenn es fast zu spät ist. Dabei kann frühzeitige Beratung vieles verhindern. Ich vertrete Sie im Ausländerrecht mit Klarheit, Strategie und Nachdruck – ob beim Antrag, Widerspruch oder gegen eine drohende Abschiebung.

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