Pflichtverteidigung

Viele Beschuldigte gehen irrtümlich davon aus, dass sie auf die Auswahl ihres Pflichtverteidigers keinen Einfluss haben. Tatsächlich können Sie in den Fällen der notwendigen Verteidigung dem Gericht einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger benennen. Die Pflichtverteidigung ist daher keine Verteidigung zweiter Klasse.

Als Anwalt für Pflichtverteidigung in Berlin vertritt Rechtsanwalt Kocadağ Beschuldigte als Pflichtverteidiger in jeder Phase des Strafverfahrens, von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum Abschluss der Hauptverhandlung und darüber hinaus im Rechtsmittelverfahren. Er beantragt frühzeitig die Akteneinsicht, prüft die Ermittlungsakte sorgfältig und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Gerade bei einer drohenden Freiheitsstrafe ist ein erfahrener Strafverteidiger entscheidend.

Wann ein Recht auf einen Pflichtverteidiger besteht

Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt. Das Gesetz zählt dafür bestimmte Fälle ausdrücklich auf, etwa wenn die Hauptverhandlung vor dem Landgericht stattfindet, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder wenn Untersuchungshaft angeordnet werden soll. Daneben kann eine notwendige Verteidigung auch wegen der Schwere der Tat, der zu erwartenden Strafe oder der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten sein. Auch in Jugendstrafverfahren ist sie in den Fällen des § 68 JGG vorgesehen.

Sobald Ihnen die Gelegenheit gegeben wird, einen Pflichtverteidiger zu benennen, sollten Sie hiervon Gebrauch machen. Wenn Sie innerhalb der vom Gericht gewährten Frist keinen Pflichtverteidiger benennen, sucht das Gericht einen für Sie aus. Wird ein Angehöriger festgenommen, kann er gegenüber dem Haftrichter den Rechtsanwalt benennen, den er als Pflichtverteidiger beigeordnet haben möchte.

Der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung

Viele Beschuldigte sind unsicher, was eine Pflichtverteidigung von einer Wahlverteidigung unterscheidet. Einen Wahlverteidiger beauftragen und bezahlen Sie selbst. Ein Pflichtverteidiger wird in den Fällen der notwendigen Verteidigung regelmäßig beigeordnet. Wichtig ist dabei, dass Sie auch hier mitbestimmen können, denn Sie dürfen dem Gericht einen bestimmten Verteidiger benennen, der Ihnen dann in aller Regel beigeordnet wird.

Pflichtverteidigung in Betäubungsmittelverfahren

Rechtsanwalt Kocadağ vertritt Beschuldigte als Pflichtverteidiger auch in Verfahren des Betäubungsmittelstrafrechts. Das Betäubungsmittelgesetz kennt in seinen Qualifikationstatbeständen hohe Mindeststrafen. Bereits beim Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

Kosten und Ablauf

Häufig stellt sich die Frage, wie viel eine Pflichtverteidigung kostet. Die Beiordnung durch das Gericht bedeutet nicht, dass das Verfahren automatisch kostenfrei ist. Wer am Ende rechtskräftig verurteilt wird, trägt in der Regel auch die Kosten der Verteidigung, während bei einem Freispruch die Staatskasse aufkommt.

Pflichtverteidiger in Berlin

Kanzlei Kocadağ vertritt Beschuldigte als Pflichtverteidiger vor den Berliner Strafgerichten. Ziel ist eine frühzeitige, sorgfältige und konsequente Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens. Schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular, Kanzlei Kocadağ antwortet innerhalb von 24 Stunden.

Als Strafverteidiger in Berlin und Anwalt für Ausländerrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein – vom ersten Kontakt mit den Behörden bis zur gerichtlichen Entscheidung. Vertrauen Sie auf erfahrene Rechtsvertretung in Strafrecht und Ausländerrecht.

Anatol KocadaĞ

Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht

Bild von Anatol Kocadağ

Anatol Kocadağ

Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht

Pflichtverteidiger gesucht?

Sie haben ein gerichtliches Schreiben erhalten oder eine Vorladung zur Hauptverhandlung? Ich übernehme Ihre Pflichtverteidigung – schreiben Sie mir für eine schnelle Ersteinschätzung.

Was Mandanten wissen sollten

Pflichtverteidigung erklärt

Hier beantworte ich die häufigsten Fragen zum Ablauf und Ihren Rechten.

Ein Pflichtverteidiger wird beigeordnet, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) vorliegt, etwa bei einem Verbrechensvorwurf, Haft oder einer schwierigen Sach- oder Rechtslage.

Über die Beiordnung entscheidet das Gericht. Der Beschuldigte kann jedoch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens benennen, der ihm in der Regel als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.

Die Staatskasse übernimmt zunächst die Vergütung des Pflichtverteidigers. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung werden die Kosten in der Regel dem Verurteilten auferlegt werden.

Benennen Sie selbst einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, kann dieser Ihnen in den Fällen der notwendigen Verteidigung regelmäßig als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Verteidigung von Beginn an durch einen Anwalt erfolgt, den Sie selbst bestimmt haben.

Was Mandanten wissen sollten

Pflichtverteidigung erklärt

Pflichtver-teidigung erklärt

Hier beantworte ich die häufigsten Fragen zum Ablauf und Ihren Rechten.

Jetzt Erstberatung anfragen!

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.