Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst eine große Bandbreite von Delikten, die häufig im Alltag entstehen. Dazu gehören Konflikte zwischen Privatpersonen, Vorwürfe im öffentlichen Raum oder Situationen, in denen Aussagen verschiedener Beteiligter aufeinandertreffen. Für Betroffene kann bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erhebliche Folgen haben. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, das Führungszeugnis oder – bei nicht deutschen Staatsangehörigen – auf aufenthaltsrechtliche Entscheidungen.

Eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung ist wichtig, um Fehler zu vermeiden, Akteneinsicht zu erhalten und die eigene Position klar darzustellen.

Was fällt unter das allgemeine Strafrecht?

Das allgemeine Strafrecht ist ein Kernbereich des Strafgesetzbuchs (StGB). Es umfasst beispielsweise:

  • Körperverletzung, § 223 StGB
  • Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
  • Diebstahl, § 242 StGB
  • Unterschlagung, § 246 StGB
  • Raub, § 249 StGB
  • Räuberische Erpressung, § 255 StGB
  • Nötigung, § 240 StGB
  • Bedrohung, § 241 StGB
  • Hausfriedensbruch, § 123 StGB
  • Beleidigung, § 185 StGB
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
  • Sachbeschädigung, § 303 StGB


Diese Vorwürfe treten häufig im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen, Missverständnissen oder belastenden Situationen auf. Was juristisch relevant ist, hängt jedoch immer vom konkreten Sachverhalt ab.

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

Ein Ermittlungsverfahren beginnt oft mit einer Anzeige, einem Polizeieinsatz oder der Aussage einer betroffenen Person. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft prüfen anschließend:

  • Was genau vorgefallen ist
  • Welche Beweise vorliegen
  • Ob ein strafbares Verhalten nachweisbar ist


Betroffene erhalten häufig erst spät Einsicht in die Vorwürfe. Ohne anwaltliche Begleitung besteht das Risiko, unbedacht Angaben zu machen oder entlastende Umstände nicht frühzeitig vorzubringen.

Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist

Ein erfahrener Strafverteidiger kann:

  • Akteneinsicht beantragen, um den tatsächlichen Ermittlungsstand zu kennen
  • eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln
  • rechtliche Handlungsmöglichkeiten prüfen
  • Kontakt zur Staatsanwaltschaft halten, um Verfahren zu beschleunigen oder einzustellen
  • Folgen für das Berufsleben oder das Aufenthaltsrecht minimieren


Wenn zusätzlich ausländerrechtliche Konsequenzen drohen, kann eine enge Verzahnung mit Themen wie Ausweisung & Abschiebung oder Aufenthaltserlaubnis entscheidend sein.

Besondere Situationen im allgemeinen Strafrecht

Einige Vorwürfe können zusätzliche Risiken mit sich bringen:

  • Körperverletzung kann zu Führungszeugniseinträgen führen
  • Beleidigung betrifft oft Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
  • Diebstahl und Vermögensdelikte wirken sich besonders auf das Arbeitsverhältnis aus
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird regelmäßig streng verfolgt


Auch Jugendliche sind häufig betroffen. Für diese Fälle gelten besondere Regeln, siehe Jugendstrafrecht.

Ihre Verteidigung im allgemeinen Strafrecht

Ich vertrete Mandanten im gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts – in Berlin und bundesweit. Ziel ist stets eine schnelle, klare und diskrete Klärung der Situation. Wo möglich, strebe ich Verfahrenseinstellungen an. Wo nötig, verteidige ich konsequent.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist oft entscheidend.

Als Strafverteidiger in Berlin und Anwalt für Ausländerrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein – vom ersten Kontakt mit den Behörden bis zur gerichtlichen Entscheidung. Vertrauen Sie auf erfahrene Rechtsvertretung in Strafrecht und Ausländerrecht.

Anatol KocadaĞ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

Bild von Anatol Kocadağ

Anatol Kocadağ

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Das Ermittlungsverfahren klärt, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Die Dauer variiert stark je nach Tatvorwurf, Sachlage und Gutachten. Viele Verfahren können frühzeitig eingestellt werden.

Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Schweigen schützt Sie. Erst nach Akteneinsicht durch den Anwalt kann sinnvoll entschieden werden, ob eine Einlassung erfolgt.

Er besteht aus Ermittlungsverfahren, Anklage, Hauptverhandlung und Urteil. Eine frühzeitige Verteidigung kann Einstellungen und Strafmilderungen erreichen.

 

Er besteht aus Ermittlungsverfahren, Anklage, Hauptverhandlung und Urteil. Eine frühzeitige Verteidigung kann Einstellungen und Strafmilderungen erreichen.

Bei schweren Vorwürfen, drohender Freiheitsstrafe, Untersuchungshaft oder komplexer Sachlage muss das Gericht einen Verteidiger bestellen.

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