Aufenthalts- erlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis ist für viele Mandanten die Grundlage für ein sicheres Leben in Deutschland. Ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis benötigen oder Probleme mit Ihrem bestehenden Aufenthaltstitel haben, ich prüfe Ihre Situation individuell und vertrete Sie gegenüber der Ausländerbehörde.
Ich begleite Sie von der ersten Beratung bis zur sicheren Entscheidung. Dabei berücksichtige ich Ihre persönliche Lage, Ihre beruflichen Pläne und eventuelle Schnittstellen zu anderen Bereichen wie dem Familiennachzug, der Einbürgerung oder dem Strafrecht.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:
Ich erkläre Ihnen, welche Nachweise notwendig sind, wie Sie Ihren Antrag richtig stellen und wie Sie Verzögerungen vermeiden können.
Sobald Schwierigkeiten auftreten, ist schnelles Handeln entscheidend. Typische Fälle:
Ich analysiere die Entscheidung der Behörde, prüfe Beweise, Fristen und mögliche Rechtsfehler und lege bei Bedarf Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht ein.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sind je nach Aufenthaltszweck sehr unterschiedlich. Ich prüfe, welche Aufenthaltserlaubnis für Ihren Fall infrage kommt, welche Unterlagen Sie benötigen und wie die Chancen auf Erteilung stehen.
Zu den häufigsten Anträgen gehören:
Viele Mandanten verlieren wertvolle Zeit, weil sie die Fristen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht kennen. Ich achte darauf, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden.
Zu meinen Leistungen gehören:
Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder Ihre Aufenthaltserlaubnis widerrufen, prüfe ich den gesamten Bescheid. Häufig bestehen gute Chancen, mit einem Widerspruch oder Eilantrag die Entscheidung zu korrigieren.
Ich setze mich dafür ein, dass Sie Ihren Aufenthaltstitel behalten oder neu erhalten – besonders dann, wenn berufliche oder familiäre Verpflichtungen in Deutschland bestehen.

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht
Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht
Sie möchten in Deutschland bleiben oder Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern? Ich beantworte Ihre Fragen, prüfe Ihre Unterlagen und unterstütze Sie bei der Beantragung, Verlängerung oder im Widerspruchsverfahren.
Viele Mandanten haben ähnliche Fragen zur Verlängerung, Ablehnung oder den nötigen Unterlagen. Ich beantworte die wichtigsten Punkte für mehr Klarheit im Verfahren und Sicherheit beim Antrag.
Die Voraussetzungen richten sich nach dem Aufenthaltszweck. Grundsätzlich braucht es einen gültigen Pass, einen gesicherten Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz, ausreichenden Wohnraum und einen rechtmäßigen Einreiseweg. Je nach Titel gelten zusätzliche Anforderungen, etwa Sprachkenntnisse, Ausbildungs- oder Arbeitsnachweise.
Die Bearbeitungszeit liegt meist zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten und hängt von der Ausländerbehörde, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem Aufenthaltszweck ab. Fehlende Dokumente führen schnell zu Verzögerungen.
Sie müssen rechtzeitig vor Ablauf einen Antrag auf Verlängerung stellen. Dafür sind aktuelle Nachweise wie Arbeitsvertrag, Einkommensunterlagen, Krankenversicherung oder Studienbescheinigung erforderlich. Eine verspätete Antragstellung kann zu unerlaubtem Aufenthalt führen.
Typische Kategorien sind: Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe und Blue Card EU. Jede Kategorie hat eigene gesetzliche Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz.
Häufige Gründe sind fehlende Unterlagen, ungesicherter Lebensunterhalt, fehlende Sprachkenntnisse, Zweifel am Aufenthaltszweck, unerlaubte Einreise oder strafrechtliche Verurteilungen. In solchen Fällen ist Widerspruch oder Klage möglich.
Viele Mandanten haben ähnliche Fragen zur Verlängerung, Ablehnung oder den nötigen Unterlagen. Ich beantworte die wichtigsten Punkte für mehr Klarheit im Verfahren und Sicherheit beim Antrag.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.