Eine Ausweisung oder Abschiebung gehört zu den schwerwiegendsten Maßnahmen im Aufenthaltsrecht. Sie kann den Verlust des Lebensmittelpunkts in Deutschland bedeuten und massive Folgen für Familie, Beruf und soziale Bindungen haben. Als Anwalt für Aufenthaltsrecht vertrete ich Sie in allen Fragen rund um Ausweisung, Abschiebung, Duldung und Einreisesperre und setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und unrechtmäßige Maßnahmen abgewehrt werden.
Ich prüfe die rechtliche Grundlage der Entscheidung, sichere Akteneinsicht und entwickle eine Strategie, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Häufig überschneiden sich ausländerrechtliche und strafrechtliche Aspekte, etwa wenn ein Vorwurf aus dem Strafrecht zur Grundlage einer Ausweisung gemacht wurde. Eine frühzeitige juristische Einordnung ist entscheidend, um Handlungsspielräume zu nutzen.
Der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung wird in der Praxis oft verwechselt.
Die Ausweisung ist ein Verwaltungsakt. Die Ausländerbehörde stellt fest, dass Ihr Aufenthalt enden soll (§§ 53–55 AufenthG).
Die Abschiebung ist der Vollzug dieser Entscheidung (§ 58 AufenthG). Sie umfasst die tatsächliche Durchsetzung der Ausreise.
Eine Ausweisung kann also bestehen, ohne dass eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Genau an dieser Stelle lohnt sich ein frühzeitiges Vorgehen, da rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, um die Ausweisung anzugreifen oder eine Abschiebung zu verhindern.
Ein Ausweisungsinteresse wird von der Behörde angenommen, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, etwa:
Gleichzeitig muss die Behörde prüfen, ob ein Ausweisungsinteresse durch besondere persönliche oder familiäre Bindungen überlagert wird. Diese Abwägung entscheidet häufig darüber, ob Sie in Deutschland bleiben können. Gerade wenn eine Ausweisung auf Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht basiert, ist eine fundierte strafrechtliche Einordnung unverzichtbar.
Gegen eine Ausweisung kann innerhalb der gesetzlichen Fristen Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Ich prüfe die Erfolgsaussichten und beantrage – wenn möglich – aufschiebende Wirkung, um eine Abschiebung zu verhindern.
Bestehen rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse, etwa aus familiären, gesundheitlichen oder humanitären Gründen, kommt eine Duldung in Betracht. Sie verhindert die sofortige Vollziehung der Abschiebung und gibt Zeit, um die Situation rechtlich zu klären.
Nach einer Ausweisung wird in vielen Fällen eine Einreisesperre (§ 11 AufenthG) verhängt. Sie untersagt die Rückkehr nach Deutschland oder in den Schengenraum für mehrere Jahre. Eine Einreisesperre kann existenzielle Folgen haben, besonders für Personen mit familiären Bindungen in Deutschland.
Ich prüfe, ob eine Aufhebung oder Verkürzung der Sperrfrist möglich ist, und stelle die entsprechenden Anträge bei der zuständigen Behörde.
Gerade nach einer drohenden Abschiebung ist schnelles Handeln entscheidend. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren – von der Akteneinsicht bis zur gerichtlichen Verteidigung – und unterstütze Sie dabei, Ihren Aufenthalt in Deutschland zu sichern.
In Verfahren wegen Ausweisung oder Abschiebung entscheidet oft der Zeitpunkt. Viele Betroffene werden erst aktiv, wenn die Polizei zur Durchführung der Abschiebung erscheint – zu diesem Zeitpunkt bestehen jedoch nur noch wenige Möglichkeiten.
Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung ermöglicht:
Je früher ich eingebunden werde, desto größer ist die Chance, unrechtmäßige Entscheidungen aufzuheben oder abzumildern.

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht
Sie haben ein Schreiben zur Ausweisung oder Abschiebung erhalten? Ich prüfe die Erfolgsaussichten und beantrage bei Bedarf aufschiebende Wirkung.
Viele Mandanten sind verunsichert, wenn sie ein Schreiben zur Ausweisung oder Abschiebung erhalten. Hier beantworte ich die wichtigsten Fragen rund um Fristen, Einreisesperre und rechtliche Möglichkeiten.
Eine Ausweisung droht bei wiederholten oder schweren Straftaten, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Identitätstäuschung oder Verstößen gegen Mitwirkungspflichten.
Die Ausweisung ist der Verwaltungsakt, der das Ende des Aufenthalts festlegt. Die Abschiebung ist der Vollzug dieser Entscheidung, also die tatsächliche Rückführung in das Herkunftsland.
Innerhalb der gesetzlichen Fristen kann Widerspruch oder Klage erhoben werden. Zudem kann eine aufschiebende Wirkung beantragt werden, um die Abschiebung zu verhindern.
Eine Einreisesperre untersagt die Rückkehr nach Deutschland oder in den Schengenraum. Sie kann mehrere Jahre dauern, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben oder verkürzt werden.
Weil viele Maßnahmen nur vor dem Vollzug der Abschiebung möglich sind, etwa Eilrechtsschutz, Einordnung rechtlicher Fehler oder Prüfung humanitärer Gründe. Je früher eingegriffen wird, desto größer die Chancen.
Viele Mandanten sind verunsichert, wenn sie ein Schreiben zur Ausweisung oder Abschiebung erhalten. Hier beantworte ich die wichtigsten Fragen rund um Fristen, Einreisesperre und rechtliche Möglichkeiten.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.