Der Familiennachzug gibt Familien die Möglichkeit, dauerhaft gemeinsam in Deutschland zu leben. Dahinter steht der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes. Wer als Ehepartner, Kind oder Elternteil zu einem Familienmitglied nach Deutschland ziehen möchte, braucht dafür zunächst ein Visum und später eine Aufenthaltserlaubnis. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 27 ff. des Aufenthaltsgesetzes.
Ob ein Nachzug möglich ist, hängt vor allem von zwei Dingen ab: vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Aufenthaltsstatus der Person, die bereits in Deutschland lebt. In vielen Fällen besteht ein gesetzlicher Anspruch, in anderen entscheidet die Behörde nach Ermessen. Kanzlei Kocadağ prüft, welche Regelung in Ihrem Fall greift, bereitet den Antrag vor und begleitet das Verfahren bis zur Entscheidung.
Der häufigste Fall ist der Nachzug von Ehegatten und minderjährigen, ledigen Kindern zu einer Person, die in Deutschland lebt. Damit er gelingt, müssen in der Regel mehrere Voraussetzungen zusammenkommen: ein ausreichend gesicherter Lebensunterhalt, genügend Wohnraum und, beim Ehegattennachzug, häufig ein einfacher Sprachnachweis auf Niveau A1. Von dieser Sprachpflicht gibt es allerdings Ausnahmen, etwa wenn der Nachweis im Einzelfall nicht zumutbar ist.
Beim Kindernachzug kommt es zusätzlich auf das Alter des Kindes und den Aufenthaltsstatus der Eltern an. Je nach Konstellation gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Fristen, weshalb sich eine frühzeitige Prüfung lohnt.
Eltern eines deutschen Kindes haben in der Regel einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie das Sorgerecht ausüben und tatsächlich mit dem Kind zusammenleben. Entscheidend ist also die gelebte familiäre Beziehung, nicht allein das Verhältnis auf dem Papier. Kanzlei Kocadağ prüft in diesen Fällen vor allem das Sorgerecht, die tatsächlichen familiären Bindungen und die bisherige aufenthaltsrechtliche Vorgeschichte und vertritt Sie bei Bedarf gegenüber der Behörde.
Andere Verwandte wie erwachsene Kinder, Eltern volljähriger Kinder, Großeltern oder Geschwister können nur in Ausnahmefällen nachziehen. Das Gesetz verlangt hier eine außergewöhnliche Härte (§ 36 Abs. 2 AufenthG), die etwa bei einer schweren Erkrankung, einer besonderen Pflegesituation oder einer zwingenden Unterstützung innerhalb der Familie vorliegen kann. Solche Fälle sind anspruchsvoll und hängen stark vom Einzelnachweis ab. Kanzlei Kocadağ prüft, ob eine Härte begründbar ist, und stellt zusammen, welche Nachweise dafür nötig sind.
Für eine bestimmte Gruppe gilt derzeit eine wichtige Einschränkung. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist seit dem 24. Juli 2025 ausgesetzt und wird bis einschließlich 23. Juli 2027 grundsätzlich nicht gewährt. In dieser Zeit ist ein Nachzug nur in echten Härtefällen aus dringenden humanitären oder völkerrechtlichen Gründen möglich (§§ 22, 23 AufenthG). Diese Härtefälle werden über eine Anzeige bei der Internationalen Organisation für Migration geprüft. Kanzlei Kocadağ ordnet ein, ob Ihr Fall unter die Aussetzung fällt, und unterstützt bei der Begründung einer Härtefallanzeige.
Der Antrag auf Familiennachzug wird meist bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland gestellt, in der Regel als Visum zur Familienzusammenführung. Fehlende Unterlagen oder unvollständige Formulare sind der häufigste Grund für lange Verzögerungen. Kanzlei Kocadağ prüft die Voraussetzungen, stellt die Unterlagen zusammen, übernimmt die Kommunikation mit Botschaft und Ausländerbehörde und bereitet Sie auf die Vorsprache vor.
Wird ein Antrag abgelehnt, lohnt sich eine genaue Prüfung des Bescheids, denn oft beruht die Ablehnung auf vermeidbaren Formfehlern oder einer unvollständigen Begründung. Gegen die Ablehnung eines Familiennachzugs-Visums durch eine Auslandsvertretung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden, das dafür zuständig ist. Kanzlei Kocadağ prüft die Erfolgsaussichten, wahrt die Fristen und vertritt Sie im Klageverfahren.
Wenn Ihre Familie möglichst bald zusammenleben soll, hilft eine frühzeitige Beratung, Fehler und Wartezeiten zu vermeiden. Kanzlei Kocadağ begleitet Sie von der Vorbereitung bis zur Entscheidung. Schildern Sie Ihr Anliegen über das Kontaktformular, Kanzlei Kocadağ antwortet innerhalb von 24 Stunden.

Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht
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Sie möchten mit Ihrer Familie dauerhaft in Deutschland leben oder Angehörige nachholen? Ich prüfe Ihren Fall, unterstütze bei der Antragstellung und setze mich für eine schnelle Lösung ein.
Wer darf nachziehen? Welche Voraussetzungen gelten? Gerade beim Familiennachzug stellen sich viele rechtliche Fragen.
Nachzugsberechtigt sind Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern deutscher Kinder. Andere Verwandte nur in Härtefällen.
Typisch sind: gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, gültiger Pass, Krankenversicherung und – je nach Konstellation – einfache Sprachkenntnisse (A1).
Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate. Verzögerungen entstehen durch viele Behördenstufen, Botschaftstermine und fehlende Unterlagen.
Bei drohender Ablehnung kann anwaltlich eingegriffen werden, etwa durch Stellungnahmen, Nachreichung fehlender Dokumente oder Einlegung eines Widerspruchs.
Eltern eines deutschen Kindes haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis, sofern das Kind in Deutschland lebt und der Elternteil Verantwortung übernimmt.
Wer darf nachziehen? Welche Voraussetzungen gelten? Gerade beim Familiennachzug stellen sich viele rechtliche Fragen.

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