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Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke. Aus diesem Grund enthält das Jugendgerichtsgesetz (JGG) besondere Vorschriften, die für das Strafverfahren, die möglichen Sanktionen und die anwaltliche Verteidigung entscheidend sind. Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin vertritt Rechtsanwalt Kocadağ Jugendliche und Heranwachsende in allen Phasen des Strafverfahrens.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt für zwei Altersgruppen:
Während das Jugendstrafrecht auf Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren stets anwendbar ist, wird bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren im Einzelfall geprüft, ob das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 StGB strafunmündig.
Nach § 105 Abs. 1 JGG wird geprüft, ob der Heranwachsende zum Tatzeitpunkt nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob es sich um eine Verfehlung handelt, die nach ihrer Art oder den Umständen als jugendtypisch anzusehen ist. Liegt einer dieser Gründe vor, findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Andernfalls gilt das Erwachsenenstrafrecht.
Das Jugendstrafrecht sieht weitreichende Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung vor. So ist die Einstellung bereits durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 45 JGG möglich. Wenn bereits Anklage erhoben worden ist, kann unter den Voraussetzungen des § 47 JGG das Verfahren durch den Richter eingestellt werden.
Wird das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt, kennt das Jugendstrafrecht drei Stufen von Sanktionen: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Welche Sanktion im Einzelfall in Betracht kommt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Vorgaben des Jugendgerichtsgesetzes. Ein Anwalt für Jugendstrafrecht kennt die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und berücksichtigt bei der Verteidigung die unterschiedlichen Sanktionsmöglichkeiten.
In den Fällen des § 68 JGG sieht das Gesetz eine Pflichtverteidigung vor. Die Kosten der Strafverteidigung werden dann grundsätzlich von der Staatskasse übernommen
Auch Straftaten im Internet spielen im Jugendstrafrecht eine zunehmende Rolle. Rechtsanwalt Kocadağ verteidigt Jugendliche und Heranwachsende auch bei Vorwürfen aus dem Bereich des Internetstrafrechts.
Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin vertritt Rechtsanwalt Kocadağ Jugendliche und Heranwachsende in allen Phasen des Strafverfahrens. Nach Beantragung der Akteneinsicht wird die Ermittlungsakte sorgfältig geprüft. Auf dieser Grundlage wird eine an den Besonderheiten des Jugendstrafrechts und den Umständen des Einzelfalls ausgerichtete Verteidigungsstrategie entwickelt.

Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht
Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht
Für Jugendliche (14–17 Jahre) zwingend, für Heranwachsende (18–20 Jahre) optional, wenn die Reifeentwicklung dies nahelegt.
Erziehungsmaßregeln, Arbeitsauflagen, Sozialstunden, Jugendarrest oder Jugendstrafe. Fokus liegt auf Erziehung statt Bestrafung.
Sie erstellt Berichte über Lebenssituation und Reifegrad, die großen Einfluss auf Urteil und Maßnahmen haben.
Nicht allein hingehen, keine Aussagen machen. Anwalt beauftragen und Akteneinsicht beantragen.
Nur bei schweren Gewalttaten, wiederholten Straftaten oder erheblicher krimineller Energie.
Im Jugendstrafrecht stellen sich oft andere Fragen als bei Erwachsenen. Die wichtigsten Antworten zu Ermittlungen, Erziehungsmaßregeln und dem Ablauf findest du hier.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.