Wenn gegen Sie ermittelt wird, entscheidet die Qualität der Verteidigung oft schon in den ersten Tagen über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens. Eine Pflichtverteidigung im Strafrecht bedeutet nicht, dass Sie sich mit einer Verteidigung zweiter Klasse zufriedengeben müssen. Sie haben das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst zu wählen und damit sicherzustellen, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt werden.
Als Pflichtverteidiger in Berlin übernehme ich frühzeitig die Akteneinsicht, bewerte die rechtliche Ausgangslage und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrem Verfahren passt. Besonders bei schwerwiegenden Vorwürfen oder einer drohenden Freiheitsstrafe ist eine professionelle Begleitung unverzichtbar.
Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach der StPO vorliegt. Dazu zählen etwa:
Wird Ihnen nach einer Durchsuchung, Festnahme oder polizeilichen Vernehmung ein Strafverfahren eröffnet, sollten Sie Ihr Wahlrecht nutzen und die Bestellung eines erfahrenen Pflichtverteidigers sicherstellen.
Ein erster Überblick zu verwandten Themen findet sich auf den Seiten Haftsachen und Betäubungsmittelstrafrecht, die häufig mit Fragen der notwendigen Verteidigung verbunden sind.
Eine starke Pflichtverteidigung beginnt nicht erst vor Gericht. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen der Pflichtverteidiger StPO erfüllt sind, sichere eine schnelle Akteneinsicht und analysiere, ob Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachung rechtmäßig waren.
Im Fokus stehen:
Dieser frühe Ansatz ist entscheidend, um die Weichen richtig zu stellen und unnötige Belastungen zu vermeiden.
Viele Mandanten fragen sich, welche Pflichtverteidigung Kosten auf sie zukommen. Die Beiordnung durch das Gericht bedeutet nicht, dass das Verfahren automatisch kostenfrei ist. Welche Kosten entstehen können, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Ich erläutere Ihnen den Ablauf klar und ohne Überraschungen, damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen müssen.
Als Pflichtverteidiger vertrete ich Sie vor Amtsgericht und Landgericht in Berlin und bei Bedarf auch bundesweit. Sie erhalten eine individuelle Beratung, eine durchdachte Verteidigungsstrategie und eine realistische Einschätzung Ihrer Lage.

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht
Sie haben ein gerichtliches Schreiben erhalten oder eine Vorladung zur Hauptverhandlung? Ich übernehme Ihre Pflichtverteidigung – schreiben Sie mir für eine schnelle Ersteinschätzung.
Hier beantworte ich die häufigsten Fragen zum Ablauf und Ihren Rechten.
Bei schweren Vorwürfen, drohender Freiheitsstrafe, Untersuchungshaft oder wenn der Fall besonders komplex ist.
Das Gericht. Der Beschuldigte kann aber selbst einen Anwalt vorschlagen.
Zunächst trägt der Staat die Kosten. Bei Verurteilung können sie zurückgefordert werden.
Der Pflichtverteidiger wird bestellt, der Wahlverteidiger frei ausgewählt. In der Qualität gibt es keinen Unterschied – entscheidend ist die Spezialisierung.
Nur so stellen Sie sicher, dass ein erfahrener Strafverteidiger Ihres Vertrauens bestellt wird, nicht ein zufälliger.
Hier beantworte ich die häufigsten Fragen zum Ablauf und Ihren Rechten.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.