Pflichtverteidigung

Wenn gegen Sie ermittelt wird, entscheidet die Qualität der Verteidigung oft schon in den ersten Tagen über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens. Eine Pflichtverteidigung im Strafrecht bedeutet nicht, dass Sie sich mit einer Verteidigung zweiter Klasse zufriedengeben müssen. Sie haben das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst zu wählen und damit sicherzustellen, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt werden.

Als Pflichtverteidiger in Berlin übernehme ich frühzeitig die Akteneinsicht, bewerte die rechtliche Ausgangslage und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrem Verfahren passt. Besonders bei schwerwiegenden Vorwürfen oder einer drohenden Freiheitsstrafe ist eine professionelle Begleitung unverzichtbar.

Wann besteht Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach der StPO vorliegt. Dazu zählen etwa:

  • schwere Straftaten
  • Untersuchungshaft
  • drohende Freiheitsstrafe
  • Verfahren vor dem Landgericht
  • rechtlich oder tatsächlich besonders komplexe Ermittlungsverfahren


Wird Ihnen nach einer Durchsuchung, Festnahme oder polizeilichen Vernehmung ein Strafverfahren eröffnet, sollten Sie Ihr Wahlrecht nutzen und die Bestellung eines erfahrenen Pflichtverteidigers sicherstellen.

Ein erster Überblick zu verwandten Themen findet sich auf den Seiten Haftsachen und Betäubungsmittelstrafrecht, die häufig mit Fragen der notwendigen Verteidigung verbunden sind.

Vorbereitung der Verteidigung

Eine starke Pflichtverteidigung beginnt nicht erst vor Gericht. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen der Pflichtverteidiger StPO erfüllt sind, sichere eine schnelle Akteneinsicht und analysiere, ob Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachung rechtmäßig waren.

Im Fokus stehen:

  • Entlastungsmöglichkeiten
  • Verfahrensfehler
  • Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen
  • realistische Einschätzung der Beweislage


Dieser frühe Ansatz ist entscheidend, um die Weichen richtig zu stellen und unnötige Belastungen zu vermeiden.

Transparenz bei Kosten und Ablauf

Viele Mandanten fragen sich, welche Pflichtverteidigung Kosten auf sie zukommen. Die Beiordnung durch das Gericht bedeutet nicht, dass das Verfahren automatisch kostenfrei ist. Welche Kosten entstehen können, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Ich erläutere Ihnen den Ablauf klar und ohne Überraschungen, damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen müssen.

Pflichtverteidigung in Berlin

Als Pflichtverteidiger vertrete ich Sie vor Amtsgericht und Landgericht in Berlin und bei Bedarf auch bundesweit. Sie erhalten eine individuelle Beratung, eine durchdachte Verteidigungsstrategie und eine realistische Einschätzung Ihrer Lage.

Als Strafverteidiger in Berlin und Anwalt für Ausländerrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein – vom ersten Kontakt mit den Behörden bis zur gerichtlichen Entscheidung. Vertrauen Sie auf erfahrene Rechtsvertretung in Strafrecht und Ausländerrecht.

Anatol KocadaĞ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

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Anatol Kocadağ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

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Was Mandanten wissen sollten

Pflichtverteidigung erklärt

Hier beantworte ich die häufigsten Fragen zum Ablauf und Ihren Rechten.

Bei schweren Vorwürfen, drohender Freiheitsstrafe, Untersuchungshaft oder wenn der Fall besonders komplex ist.

Das Gericht. Der Beschuldigte kann aber selbst einen Anwalt vorschlagen.

Zunächst trägt der Staat die Kosten. Bei Verurteilung können sie zurückgefordert werden.

Der Pflichtverteidiger wird bestellt, der Wahlverteidiger frei ausgewählt. In der Qualität gibt es keinen Unterschied – entscheidend ist die Spezialisierung.

Nur so stellen Sie sicher, dass ein erfahrener Strafverteidiger Ihres Vertrauens bestellt wird, nicht ein zufälliger.

Was Mandanten wissen sollten

Pflichtverteidigung erklärt

Pflichtver-teidigung erklärt

Hier beantworte ich die häufigsten Fragen zum Ablauf und Ihren Rechten.

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