Haftsachen

Die Untersuchungshaft (U-Haft) gehört zu den schwerwiegendsten Eingriffen in die Freiheitsrechte eines Menschen. Sie kann schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung angeordnet werden und trifft Betroffene wie Angehörige meist völlig unvorbereitet. Isolation, Kontrollverlust und enorme psychische Belastung prägen die ersten Stunden und Tage. Gerade jetzt entscheidet sich viel für den weiteren Verlauf des Verfahrens.

In dieser Situation ist es wichtig, frühzeitig einen Strafverteidiger in Berlin einzuschalten, der sofort handelt, Akteneinsicht beantragt und die notwendigen Schritte einleitet.

Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden?

Ein Haftbefehl darf nur durch einen Richter erlassen werden. Die gesetzliche Grundlage bildet § 112 StPO. Damit U-Haft zulässig ist, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen:

  • dringender Tatverdacht
  • Haftgründe wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder Schwere der Tat
  • Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

 

Bereits am Tag nach der Festnahme muss eine Vorführung vor den Haftrichter erfolgen. Dieser entscheidet, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder ob der Beschuldigte unter Auflagen auf freien Fuß kommt. Gerade in dieser Phase kann eine engagierte Verteidigung entscheidend sein.

Festnahme und Gefangenensammelstelle (GESA) Berlin

Nach einer Festnahme in Berlin wird die betroffene Person meist in die Gefangenensammelstelle (GESA) überstellt. Für Angehörige ist oft unklar, wohin der Festgenommene gebracht wurde und was als Nächstes passiert.

Ich nehme umgehend Kontakt mit den zuständigen Behörden auf, kläre den Aufenthaltsort, übernehme die Kommunikation und setze mich dafür ein, dass schnellstmöglich ein Zugang zu Ihrem Angehörigen ermöglicht wird. Parallel beginne ich mit der juristischen Vorbereitung – insbesondere der Prüfung des Haftbefehls und der Ermittlungsunterlagen.

Wege aus der Untersuchungshaft

Gegen die Anordnung der Untersuchungshaft stehen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung. Welche Strategie geeignet ist, hängt vom konkreten Fall ab. Typische Optionen sind:

  • Haftprüfung (§ 117 StPO)
    Der Haftrichter überprüft, ob die Haftvoraussetzungen weiterhin bestehen. Ziel ist die sofortige Aufhebung des Haftbefehls oder eine Außervollzugsetzung.
  • Haftbeschwerde (§§ 304 ff. StPO)
    Hier wird die Entscheidung des Haftrichters durch das Beschwerdegericht überprüft.
  • Haftverschonung / Außervollzugsetzung (§ 116 StPO)
    Unter Auflagen wie Meldepflicht, Abgabe des Passes oder Kaution kann der Beschuldigte aus der U-Haft entlassen werden.

 

In vielen Fällen ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend, um die Haftdauer zu verkürzen oder eine Entlassung zu erreichen.

Typische Fehler und Risiken

In Haftsachen entstehen häufig Fehler, die später schwer korrigierbar sind:

  • Aussagen ohne anwaltliche Beratung
  • unklare oder fehlerhafte Dokumentation von Polizeimaßnahmen
  • Missverständnisse über Haftgründe
  • verspätete Anträge auf Haftprüfung
  • fehlende Kenntnis des vollständigen Akteninhalts


Eine frühzeitige Verteidigung stellt sicher, dass keine rechtlichen Nachteile entstehen und die richtige Strategie gewählt wird.

Verbindung zu weiteren strafrechtlichen Bereichen

Haftsachen ergeben sich häufig in Zusammenhang mit anderen strafrechtlichen Vorwürfen. Passende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Unterstützung in Haftsachen

Ich vertrete Beschuldigte in Berlin und bundesweit. Sie erhalten klare Einschätzungen, umfassende Akteneinsicht und eine Verteidigungsstrategie, die konsequent auf Ihren Fall abgestimmt ist. In dringenden Situationen bin ich für Sie erreichbar und übernehme alle notwendigen Schritte, um Ihre Rechte zu wahren.

Eine frühe Kontaktaufnahme kann entscheidend sein.

Als Strafverteidiger in Berlin und Anwalt für Ausländerrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein – vom ersten Kontakt mit den Behörden bis zur gerichtlichen Entscheidung. Vertrauen Sie auf erfahrene Rechtsvertretung in Strafrecht und Ausländerrecht.

Anatol KocadaĞ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

Bild von Anatol Kocadağ

Anatol Kocadağ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

In Haft oder vorgeführt?

Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen, vorgeführt oder befinden sich in Untersuchungshaft? Ich übernehme die Verteidigung in Haftsachen – schreiben Sie mir für eine schnelle Ersteinschätzung.

WAS JETZT ZÄHLT.

U-Haft einfach erklärt.

Viele Angehörige wissen nicht, was nach einer Festnahme oder Vorführung passiert und wie schnell gehandelt werden muss. Ich beantworte die wichtigsten Fragen

Voraussetzung sind dringender Tatverdacht und ein Haftgrund, etwa Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.

Grundsätzlich bis zu 6 Monate. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Ermittlungen besonders umfangreich sind.

Durch Antrag auf Haftprüfung oder Haftbeschwerde. Ziel ist die Außervollzugsetzung des Haftbefehls, etwa gegen Meldeauflagen oder Kaution.

Ruhe bewahren, nichts gegenüber der Polizei sagen und sofort einen Strafverteidiger beauftragen. Dieser erhält Besuchsrecht und Akteneinsicht.

Die ersten Tage bestimmen die gesamte Prozesslage. Ohne anwaltliche Kontrolle besteht hohes Risiko für falsche Aussagen oder belastende Protokolle.

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