Für die Einreise nach Deutschland benötigen viele Staatsangehörige ein Visum. Welche Visumsart erforderlich ist, hängt vom Zweck des Aufenthalts, der Aufenthaltsdauer und der Staatsangehörigkeit ab. Häufige Anliegen sind das Schengenvisum, das nationale Visum für längere Aufenthalte sowie Fragen zu Visum Deutschland beantragen, Visum verlängern oder Visum abgelehnt.
Als Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht und Visumverfahren in Berlin berate ich Sie zu allen Schritten Ihres Visumantrags und vertrete Sie gegenüber Botschaften, Konsulaten und der Ausländerbehörde.
Ein Schengenvisum wird benötigt, wenn der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen dauern soll. Es umfasst den gesamten Schengenraum und ist die häufigste Visumsart für:
Das Schengenvisum wird oft auch als Besuchsvisum, Touristenvisum oder Visum Deutschland bezeichnet. Der Antrag wird in der Regel bei der zuständigen Deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland gestellt.
Für Aufenthalte länger als 90 Tage ist ein nationales Visum erforderlich. Es ist der erste Schritt, um später eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Ein nationales Visum wird unter anderem benötigt für:
In diesen Fällen entscheidet nicht nur die Botschaft über den Antrag. Auch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland muss der Visumerteilung zustimmen, was das Verfahren komplexer macht.
Staatsangehörige bestimmter Länder – vor allem aus der EU, dem EWR oder aus visumfreien Staaten – können ohne vorheriges Visum nach Deutschland einreisen. Ob dies für Sie gilt, hängt ab von:
Wichtig ist, dass Sie mit dem richtigen Visum für den vorgesehenen Aufenthaltszweck einreisen. Wer beispielsweise mit einem Besuchsvisum einreist, kann später nicht automatisch eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeit oder Studium beantragen. Häufig verlangt die Ausländerbehörde dann die Nachholung des Visumverfahrens, was zu erheblichen Verzögerungen führt.
Wird ein Visum von der Deutschen Botschaft abgelehnt, bestehen zwei rechtliche Wege:
1. Remonstration
Eine schriftliche Begründung gegenüber der Botschaft, warum die Ablehnung überprüft werden soll.
Hier müssen Argumentation, Nachweise und rechtliche Struktur präzise sein.
2. Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin
Wenn die Remonstration erfolglos bleibt oder eine sofortige Klage sinnvoller ist.
Ich prüfe, welcher Weg in Ihrem Fall die höchsten Erfolgschancen bietet, und vertrete Sie engagiert im gesamten Visumverfahren – von der Antragstellung bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung in meiner Kanzlei in Berlin. Als Anwalt für Aufenthaltsrecht und Visumverfahren begleite ich Sie zuverlässig durch alle Schritte der Beantragung, Verlängerung oder Wiederaufnahme Ihres Verfahrens

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht
Ich prüfe Ihren Fall, berate Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und begleite Sie bei der Antragstellung, Verlängerung oder Klage.
In diesem Bereich beantworte ich die wichtigsten Fragen zu Antrag, Ablehnung und Einreise.
Das hängt vom Zweck des Aufenthalts ab. Kurzaufenthalte bis 90 Tage erfordern ein Schengenvisum, längere Aufenthalte ein nationales Visum.
Der Antrag wird normalerweise bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland gestellt. Erforderlich sind Pass, Nachweise zum Aufenthaltszweck und finanzielle Mittel.
Es bestehen zwei Wege: Remonstration (schriftlicher Widerspruch bei der Botschaft) oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin. Beide erfordern präzise Begründungen.
Schengenvisa dauern oft 2–4 Wochen, nationale Visa mehrere Wochen bis Monate. Die Dauer hängt stark vom Zweck und der Botschaft ab.
Staatsangehörige bestimmter Länder können visumsfrei einreisen. Ob das möglich ist, hängt von Pass, Aufenthaltszweck und Dauer ab. Für Arbeit, Studium oder Familiennachzug ist fast immer ein nationales Visum erforderlich.
In diesem Bereich beantworte ich die wichtigsten Fragen zu Antrag, Ablehnung und Einreise.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.