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Internet - und Medienstrafrecht

Das Internetstrafrecht umfasst sämtliche Straftaten, die über digitale Kommunikationswege, Plattformen, Netzwerke oder Computersysteme begangen werden. Als Anwalt für Internetstrafrecht in Berlin verteidigt Rechtsanwalt Kocadağere Anforderungen an die strafrechtliche Verteidigung.
Als Anwalt für Internetstrafrecht in Berlin verteidigt Rechtsanwalt Kocadağ Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens.

Typische Vorwürfe im Internetstrafrecht

Das Internetstrafrecht ist eine Querschnittsmaterie. Die einschlägigen Strafvorschriften finden sich sowohl im Strafgesetzbuch als auch in strafrechtlichen Nebengesetzen. Rechtsanwalt Kocadağ verteidigt Beschuldigte insbesondere bei folgenden Vorwürfen:

  • Öffentliche Aufforderungzu Straftaten, § 111 StGB
  • Volksverhetzung, § 130 StGB
  • Verbreitung, Erwerb und Besitzkinderpornographischer Inhalte, § 184b StGB
  • Beleidigung, üble Nachrede,Verleumdung (§§ 185, 186, 187 StGB)
  • Ausspähen und Abfangen von Daten, §§202a, 202b StGB
  • Vorbereiten desAusspähens und Abfangens von Daten, § 202c StGB
  • Nachstellung, § 238 StGB
  • Bedrohung, § 241 StGB
  • Computerbetrug, 263a StGB
  • Datenveränderung undComputersabotage, §§ 303a, 303b StGB

Besondere Herausforderungen bei Ermittlungen im digitalen Raum

In Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Internet kommt digitalen Beweismitteln häufig eine zentrale Bedeutung zu. Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:

  • Werhatte tatsächlich Zugriff auf das betreffende Gerät oder Benutzerkonto?
  • Lässt sich eine IP-Adresse zuverlässigeiner bestimmten Person zuordnen?
  • Wurden Dateien bewusst gespeichert oderautomatisiert heruntergeladen oder synchronisiert?
  • Lässt sich demBeschuldigten ein vorsätzliches Handeln nachweisen?


Digitale Spuren lassen nicht immer ohne Weiteres einen sicheren Rückschluss auf die Person zu, die eine bestimmte Handlung vorgenommen haben soll. Im Rahmen der Verteidigung ist daher sorgfältig zu prüfen, wie die digitalen Beweismittel erhoben und ausgewertet wurden und ob sie dem Beschuldigten tatsächlich zugeordnet werden können.

Jugendliche und Heranwachsende im Internetstrafrecht

Auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden spielen Straftaten im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten und anderen digitalen Plattformen eine zunehmende Rolle. In diesen Fällen gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften des Jugendstrafrechts.

Sexualstrafrecht im digitalen Raum

Auch Tatvorwürfe aus dem Sexualstrafrecht können einen unmittelbaren Bezug zum Internet aufweisen. Dies gilt insbesondere für Verfahren wegen kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB, bei denen digitale Dateien und deren Auswertung regelmäßig eine zentrale Rolle spielen.

Unterstützung im Internet- und Medienstrafrecht

Als Anwalt für Internetstrafrecht in Berlin verteidigt Rechtsanwalt Kocadağ Beschuldigte bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Internet und digitalen Medien. Nach Beantragung der Akteneinsicht wird die Ermittlungsakte sorgfältig geprüft. Auf dieser Grundlage wird eine an den jeweiligen Tatvorwurf und die Umstände des Einzelfalls ausgerichtete Verteidigungsstrategie entwickelt.

Als Strafverteidiger in Berlin und Anwalt für Ausländerrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein – vom ersten Kontakt mit den Behörden bis zur gerichtlichen Entscheidung. Vertrauen Sie auf erfahrene Rechtsvertretung in Strafrecht und Ausländerrecht.

Anatol Kocadağ

Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht

Bild von Anatol Kocadağ

Anatol Kocadağ

Rechtsanwalt für Strafrecht & Ausländerrecht

Beispiele: Betrug über Online-Marktplätze, Identitätsdiebstahl, Beleidigung im Netz, Urheberrechtsverstöße, Datenmissbrauch und Hacking.

Keine Kommentare im Chat oder per E-Mail abgeben. Screenshots, Chats und Zahlungsverläufe sichern und über den Anwalt Akteneinsicht beantragen.

Sie reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen – abhängig von Schadenshöhe, Umfang und Tatmuster.

Durch IP-Adressen, Logfiles, Zahlungsströme, Geräteauswertung und Kommunikation. Frühzeitige anwaltliche Begleitung schützt vor Fehlinterpretationen.

Über Beschwerde, Gegendarstellung, Löschungsverfahren, Strafanzeige und zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.

INFORMATIONEN BEI INTERNETDELIKTEN.

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