Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittel- strafrecht

Häufige Verfahren – harte Strafen

Verfahren im Betäubungsmittelstrafrecht gehören zu den am häufigsten geführten Strafverfahren in Deutschland. Bereits geringe Mengen können strafbar sein, selbst wenn kein Verkauf beabsichtigt war. Bei schwerwiegenderen Vorwürfen wie Handeltreiben, bandenmäßiger Betäubungsmittelkriminalität oder Einfuhr von Betäubungsmitteln drohen empfindliche Freiheitsstrafen.

Für Betroffene bedeutet das oft: Hausdurchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung, Sicherstellungen, langwierige Ermittlungsverfahren und erheblicher Druck. Eine frühzeitige Strafverteidigung ist entscheidend.

Eigenbedarf oder Handeltreiben?

Im Zentrum vieler Verfahren steht die Frage, ob ein Verhalten als Eigenbedarf oder als Handeltreiben gewertet wird. Schon vermeintliche „Indizien“ wie Verpackungsmaterial, digitale Kommunikation oder Bargeld können die Einordnung maßgeblich beeinflussen.

Ich prüfe für Sie:

  • ob der Tatverdacht trägt
  • ob die Ermittlungsmaßnahmen – insbesondere Durchsuchungen und TKÜ – rechtmäßig waren
  • welche Angaben sinnvoll sind und welche Risiken bergen
  • ob eine Einstellung des Verfahrens erreichbar ist


Wie die Grenze gezogen wird, hat direkten Einfluss auf das zu erwartende Strafmaß.

Therapie statt Strafe nutzen

Bei Suchterkrankungen eröffnet § 35 BtMG die Möglichkeit, Therapie vor Strafe anzustreben. Statt einer Haftstrafe tritt eine Behandlung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich unterstütze Sie bei:

  • der Vorbereitung der Unterlagen
  • der Abstimmung mit den Behörden
  • dem Antrag auf Zurückstellung der Strafvollstreckung


Für Betroffene kann dies der entscheidende Wendepunkt sein.

Typische Ermittlungsfehler erkennen

Gerade in BtM-Verfahren passieren Ermittlungsbehörden häufig Fehler. Dazu gehören:

  • unzulässige Durchsuchungen
  • unklare Sicherstellungsketten
  • fehlerhafte Wirkstoffanalysen
  • Probleme bei der Dokumentation von TKÜ-Daten
  • voreilige Annahme von gewinnorientiertem Handeltreiben


Eine konsequente Überprüfung dieser Punkte kann die Verteidigung maßgeblich verbessern.

Verbindung zu weiteren strafrechtlichen Bereichen

BtM-Verfahren überschneiden sich oft mit anderen strafrechtlichen Themen. Informationen zu angrenzenden Bereichen finden Sie hier:

Unterstützung im Betäubungsmittelstrafrecht

Ich vertrete Beschuldigte in Berlin und bundesweit. Sie erhalten eine klare Einschätzung, umfassende Akteneinsicht und eine Struktur, die auf Ihren Fall abgestimmt ist.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann entscheidend sein.

Als Strafverteidiger in Berlin und Anwalt für Ausländerrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein – vom ersten Kontakt mit den Behörden bis zur gerichtlichen Entscheidung. Vertrauen Sie auf erfahrene Rechtsvertretung in Strafrecht und Ausländerrecht.

Anatol KocadaĞ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

Bild von Anatol Kocadağ

Anatol Kocadağ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

Anklage wegen Betäubungsmitteln?

Ich melde mich werktags meist noch am selben Tag zurück. Für eine fundierte Prüfung bitte das ausführliche Kontaktformular nutzen.

Was Beschuldigte wissen sollten.

Fragen zum BtMG?

Viele Mandanten haben ähnliche Fragen rund um Besitz, Handel oder Hausdurchsuchung nach dem Betäubungsmittelgesetz. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Selbst kleine Mengen sind strafbar. Strafrahmen reichen von Einstellungen bei geringer Menge bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen bei Handeltreiben oder nicht geringer Menge.

Sie ist der entscheidende Schwellenwert für hohe Strafen. Beispiel: 7,5 g Wirkstoff THC, 5 g Kokainhydrochlorid, 1,5 g Heroin. Ab dieser Grenze wird regelmäßig eine Freiheitsstrafe verhängt.

Nach § 31a BtMG kann eingestellt werden, wenn Eigenbedarf vorliegt, keine Fremdgefährdung besteht und kein Handeltreiben vermutet wird.

Nichts unterschreiben, keine Aussagen machen, Anwalt kontaktieren. Indizien wie Waagen, Tütchen oder Chats können als Beweis für Handeltreiben gewertet werden.

Es kann strafmildernd sein, sollte aber erst nach Akteneinsicht abgegeben werden, sonst schadet es mehr als es nützt.

Was Beschuldigte wissen sollten.

Fragen zum BtMG?

Viele Mandanten haben ähnliche Fragen rund um Besitz, Handel oder Hausdurchsuchung nach dem Betäubungsmittelgesetz. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

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