Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verschafft Ihnen das stärkste Aufenthaltsrecht in Deutschland. Wer eingebürgert ist, darf nicht abgeschoben oder ausgewiesen werden und erhält volle staatsbürgerliche Rechte wie Wahlrecht, Reisefreiheit innerhalb der EU und umfassenden Rechtsschutz.
Die Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Je nach persönlicher Situation kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, Geburt oder durch ein Einbürgerungsverfahren nach längerem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland erworben werden. Entscheidend ist, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig und korrekt gestellt wird.
Als Anwalt für Einbürgerung und deutsches Staatsangehörigkeitsrecht unterstütze ich Sie in allen Phasen – von der ersten Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten bis zur erfolgreichen Einbürgerung.
Ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, prüfe ich individuell anhand des StAG. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
In bestimmten Fällen ist eine verkürzte Einbürgerungsfrist möglich – etwa bei besonderen Integrationsleistungen oder für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger. Ich prüfe, ob in Ihrem Fall eine beschleunigte Einbürgerung in Betracht kommt.
Viele Verfahren verzögern sich, weil Unterlagen fehlen oder formale Fehler im Antrag auftreten. Ich begleite Sie bei der Vorbereitung aller Dokumente, prüfe die gesetzlichen Anforderungen und stelle sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde eingereicht wird.
Kommt es zu Rückfragen, Verzögerungen oder einer Ablehnung, vertrete ich Sie gegenüber der Behörde und im Widerspruchsverfahren. Falls nötig, setze ich Ihre Rechte vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt vom Einzelfall ab. Typische Faktoren sind:
Ich kläre für Sie, mit welchem Zeitrahmen Sie rechnen können und vermeide Verzögerungen, indem ich Ihre Unterlagen vollständig vorbereite und rechtzeitig einreiche.
Ich prüfe, ob bei Ihnen ein Anspruch besteht oder eine Ermessenseinbürgerung möglich ist.
Eine professionelle Begleitung verhindert Fehler, spart Zeit und erhöht die Erfolgschancen deutlich. Sie profitieren von:
Ich vertrete Mandanten in ganz Berlin und bundesweit. Bei Bedarf verknüpfe ich das Einbürgerungsverfahren mit Fragen rund um Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis oder Abschiebungsschutz, damit Ihr Aufenthalt jederzeit gesichert bleibt.
Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Einbürgerung möglich ist oder wie Sie Ihr Verfahren beschleunigen können, stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Ich unterstütze Sie vom ersten Schritt bis zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit.

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht
Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht
Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Ich prüfe Ihre Voraussetzungen und begleite Sie durch das gesamte Einbürgerungsverfahren – vom Antrag bis zur Urkunde.
Viele Mandanten fragen sich, ob und wann sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Ich beantworte hier die häufigsten Fragen.
Typisch erforderlich sind 5 bis 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse (B1), bestandener Einbürgerungstest, keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen und die Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die Dauer variiert regional stark, liegt aber häufig zwischen 6 und 24 Monaten. Verzögerungen entstehen durch hohe Antragszahlen, Rückfragen oder fehlende Unterlagen.
Bei der Anspruchseinbürgerung bestehen klare gesetzliche Voraussetzungen. Die Behörde muss einbürgern, wenn sie erfüllt sind. Bei der Ermessenseinbürgerung entscheidet die Behörde flexibler und berücksichtigt besondere Umstände.
Bei der Anspruchseinbürgerung bestehen klare gesetzliche Voraussetzungen. Die Behörde muss einbürgern, wenn sie erfüllt sind. Bei der Ermessenseinbürgerung entscheidet die Behörde flexibler und berücksichtigt besondere Umstände.
Ja, etwa bei fehlendem Lebensunterhalt, offenen Ermittlungsverfahren, falschen Angaben, fehlenden Sprachnachweisen oder nicht erfüllten Mindestaufenthaltszeiten. Gegen Ablehnungen kann Widerspruch oder Klage erhoben werden.
Viele Mandanten fragen sich, ob und wann sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Ich beantworte hier die häufigsten Fragen.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.