Familiennachzug

Der Familiennachzug ermöglicht es, dass Familien dauerhaft gemeinsam in Deutschland leben können. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 27 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Als Rechtsanwalt für Familiennachzug in Berlin unterstütze ich Sie bei allen Schritten des Verfahrens – von der Beantragung bis zur Verlängerung oder Abwehr einer drohenden Ablehnung Ihres Antrags.

Viele Mandanten erleben den Familiennachzug als emotional und organisatorisch belastend. Unterschiedliche Behörden, fehlende Unterlagen oder fehlerhafte Bescheide führen häufig zu Verzögerungen. Ich sorge dafür, dass Ihr Antrag vollständig, rechtlich stimmig und fristgerecht gestellt wird.

WER DARF NACH DEUTSCHLAND NACHZIEHEN?

Die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung hängen vom jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis ab. Entscheidend ist, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht oder ein Ermessensspielraum vorliegt.

Eltern eines deutschen Kindes

Eltern eines deutschen Kindes haben nach geltendem Recht in der Regel einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Hier prüfe ich insbesondere:

  • Sorgerechtsverhältnisse
  • tatsächliche familiäre Bindungen
  • Betreuungssituation
  • bisherige aufenthaltsrechtliche Vorgeschichte


Bei drohenden Ablehnungen oder unklaren Behördenentscheidungen unterstütze ich Sie auch im Widerspruchsverfahren.

Ehegatten und minderjährige Kinder (§§ 27–32 AufenthG)

Der häufigste Fall des Familiennachzugs betrifft den Nachzug von Ehegatten oder minderjährigen, ledigen Kindern zu in Deutschland lebenden Bezugspersonen.
Zu prüfen ist unter anderem:

  • das Alter des Kindes
  • die Betreuungs- und Lebenssituation
  • der Aufenthaltsstatus der Eltern
  • gesicherter Lebensunterhalt und Wohnraum
  • Sprachkenntnisse (A1), sofern erforderlich

Andere Verwandte – nur bei außergewöhnlicher Härte (§ 36 Abs. 2 AufenthG)

Der Nachzug anderer Verwandter – etwa erwachsene Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Tanten oder Onkel – ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Eine Aufenthaltserlaubnis kommt hier erst infrage, wenn eine außergewöhnliche Härte nachgewiesen werden kann, zum Beispiel:

  • dringende familiäre Unterstützung in Deutschland
  • schwere Erkrankung
  • besondere Pflegesituation


Ich prüfe, ob in Ihrem Fall eine solche Härte gegeben ist und welche Nachweise dafür erforderlich sind.

BEANTRAGUNG DES FAMILIENNACHZUGS

Der Antrag auf Familiennachzug wird in der Regel bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt. Fehlerhafte Formulare oder fehlende Unterlagen führen schnell zu Verzögerungen.

Meine Unterstützung umfasst:

  • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen
  • Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen
  • Kommunikation mit Botschaften und Ausländerbehörden
  • Vorbereitung auf Vorsprachen
  • Begleitung bei Verzögerungen, Rückfragen oder Ablehnungen


Wenn Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde, vertrete ich Sie im Widerspruchsverfahren und, falls erforderlich, vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

IHRE VORTEILE MIT ANWALTLICHER BEGLEITUNG

  • genaue Prüfung der Rechtslage nach §§ 27–36 AufenthG
  • Erfahrung mit deutschen Auslandsvertretungen und Berliner Behörden
  • strategische Vorbereitung zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen
  • rechtssichere Begleitung bei Ablehnung, Widerspruch und Eilanträgen
  • persönliche Betreuung in allen Phasen des Verfahrens


Wenn Ihre Familie möglichst bald in Deutschland zusammenleben soll, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Unterstützung. Für eine Beratung zum Familiennachzug stehe ich Ihnen in meiner Berliner Kanzlei zur Verfügung.

Gestapelte Bücher in einer Kanzlei – Symbol für sorgfältige Recherche und fundierte Beratung.

Anatol KocadaĞ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

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Anatol Kocadağ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

Familiennachzug geplant?

Sie möchten mit Ihrer Familie dauerhaft in Deutschland leben oder Angehörige nachholen? Ich prüfe Ihren Fall, unterstütze bei der Antragstellung und setze mich für eine schnelle Lösung ein.

RELEVANTES IM ÜBERBLICK.

FAMILIENNACHZUG ERKLÄRT

Wer darf nachziehen? Welche Voraussetzungen gelten? Gerade beim Familiennachzug stellen sich viele rechtliche Fragen.

Nachzugsberechtigt sind Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern deutscher Kinder. Andere Verwandte nur in Härtefällen.

Typisch sind: gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, gültiger Pass, Krankenversicherung und – je nach Konstellation – einfache Sprachkenntnisse (A1).

Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate. Verzögerungen entstehen durch viele Behördenstufen, Botschaftstermine und fehlende Unterlagen.

Bei drohender Ablehnung kann anwaltlich eingegriffen werden, etwa durch Stellungnahmen, Nachreichung fehlender Dokumente oder Einlegung eines Widerspruchs.

Eltern eines deutschen Kindes haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis, sofern das Kind in Deutschland lebt und der Elternteil Verantwortung übernimmt.

RELEVANTES IM ÜBERBLICK.

FAMILIENNACHZUG ERKLÄRT

FAMILIEN-NACHZUG ERKLÄRT

Wer darf nachziehen? Welche Voraussetzungen gelten? Gerade beim Familiennachzug stellen sich viele rechtliche Fragen.

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