Die Untersuchungshaft (U-Haft) gehört zu den schwerwiegendsten Eingriffen in die Freiheitsrechte eines Menschen. Sie kann schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung angeordnet werden und trifft Betroffene wie Angehörige meist völlig unvorbereitet. Isolation, Kontrollverlust und enorme psychische Belastung prägen die ersten Stunden und Tage. Gerade jetzt entscheidet sich viel für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
In dieser Situation ist es wichtig, frühzeitig einen Strafverteidiger in Berlin einzuschalten, der sofort handelt, Akteneinsicht beantragt und die notwendigen Schritte einleitet.
Ein Haftbefehl darf nur durch einen Richter erlassen werden. Die gesetzliche Grundlage bildet § 112 StPO. Damit U-Haft zulässig ist, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen:
Bereits am Tag nach der Festnahme muss eine Vorführung vor den Haftrichter erfolgen. Dieser entscheidet, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder ob der Beschuldigte unter Auflagen auf freien Fuß kommt. Gerade in dieser Phase kann eine engagierte Verteidigung entscheidend sein.
Nach einer Festnahme in Berlin wird die betroffene Person meist in die Gefangenensammelstelle (GESA) überstellt. Für Angehörige ist oft unklar, wohin der Festgenommene gebracht wurde und was als Nächstes passiert.
Ich nehme umgehend Kontakt mit den zuständigen Behörden auf, kläre den Aufenthaltsort, übernehme die Kommunikation und setze mich dafür ein, dass schnellstmöglich ein Zugang zu Ihrem Angehörigen ermöglicht wird. Parallel beginne ich mit der juristischen Vorbereitung – insbesondere der Prüfung des Haftbefehls und der Ermittlungsunterlagen.
Gegen die Anordnung der Untersuchungshaft stehen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung. Welche Strategie geeignet ist, hängt vom konkreten Fall ab. Typische Optionen sind:
In vielen Fällen ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend, um die Haftdauer zu verkürzen oder eine Entlassung zu erreichen.
In Haftsachen entstehen häufig Fehler, die später schwer korrigierbar sind:
Eine frühzeitige Verteidigung stellt sicher, dass keine rechtlichen Nachteile entstehen und die richtige Strategie gewählt wird.
Haftsachen ergeben sich häufig in Zusammenhang mit anderen strafrechtlichen Vorwürfen. Passende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Ich vertrete Beschuldigte in Berlin und bundesweit. Sie erhalten klare Einschätzungen, umfassende Akteneinsicht und eine Verteidigungsstrategie, die konsequent auf Ihren Fall abgestimmt ist. In dringenden Situationen bin ich für Sie erreichbar und übernehme alle notwendigen Schritte, um Ihre Rechte zu wahren.
Eine frühe Kontaktaufnahme kann entscheidend sein.

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht
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Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen, vorgeführt oder befinden sich in Untersuchungshaft? Ich übernehme die Verteidigung in Haftsachen – schreiben Sie mir für eine schnelle Ersteinschätzung.
Viele Angehörige wissen nicht, was nach einer Festnahme oder Vorführung passiert und wie schnell gehandelt werden muss. Ich beantworte die wichtigsten Fragen
Voraussetzung sind dringender Tatverdacht und ein Haftgrund, etwa Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.
Grundsätzlich bis zu 6 Monate. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Ermittlungen besonders umfangreich sind.
Durch Antrag auf Haftprüfung oder Haftbeschwerde. Ziel ist die Außervollzugsetzung des Haftbefehls, etwa gegen Meldeauflagen oder Kaution.
Ruhe bewahren, nichts gegenüber der Polizei sagen und sofort einen Strafverteidiger beauftragen. Dieser erhält Besuchsrecht und Akteneinsicht.
Die ersten Tage bestimmen die gesamte Prozesslage. Ohne anwaltliche Kontrolle besteht hohes Risiko für falsche Aussagen oder belastende Protokolle.
Viele Angehörige wissen nicht, was nach einer Festnahme oder Vorführung passiert und wie schnell gehandelt werden muss. Ich beantworte die wichtigsten Fragen

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.