Internet - und Medienstrafrecht

Die Digitalisierung hat den strafrechtlichen Alltag grundlegend verändert. Straftaten finden nicht mehr nur im realen Leben statt, sondern zunehmend im digitalen Raum. Das sogenannte Internetstrafrecht – häufig auch Cyberstrafrecht oder IT-Strafrecht genannt – umfasst ein breites Spektrum an Vorwürfen, die durch die Nutzung von Computern, Smartphones oder sozialen Netzwerken entstehen. Die Ermittlungsbehörden arbeiten hier mit spezialisierten Einheiten, was das Verfahren für Betroffene technisch und rechtlich anspruchsvoller macht.

Als Strafverteidiger in Berlin vertrete ich Sie in allen Verfahren des Internet- und Medienstrafrechts. Ich prüfe früh, welche Daten erhoben wurden, ob die Auswertung rechtmäßig war und welche Verteidigungsstrategien sich aus technischen Fehlern ergeben können.

Welche Vorwürfe fallen unter das Internet- und Medienstrafrecht?

Das Medienstrafrecht vereint klassische Strafnormen und Vorschriften des Datenschutzrechts. Typische Vorwürfe sind:

  • Ausspähen oder Abfangen von Daten (z. B. §§ 202a, 202b StGB)
  • Vorbereitungshandlungen (§ 202c StGB)
  • Datenveränderung (§ 303a StGB)
  • Urheberrechtsverletzungen im Internet
  • Beleidigung oder üble Nachrede in sozialen Netzwerken (§§ 185 ff. StGB)
  • Verbreitung strafbarer Inhalte (z. B. Volksverhetzung, Kinderpornografie)
  • Betrug und Computerbetrug (§§ 263, 263a StGB)
  • Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)


Viele dieser Delikte entstehen aus Unachtsamkeit oder Missverständnissen, etwa wenn Nutzer den Umfang ihrer Handlungen online unterschätzen. Für die Strafbarkeit kommt es oft auf technische Details an. Gerade deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Einordnung entscheidend.

Besondere Herausforderungen bei Ermittlungen im digitalen Raum

Ermittlungsverfahren im Internetstrafrecht sind häufig komplex. Sie bestehen in der Regel aus mehreren Bausteinen, die ineinandergreifen:

  • Identifizierung über IP-Adressen
  • Sicherstellung von Computern, Smartphones oder Datenträgern
  • Zugriff auf Cloud-Daten und Messenger-Kommunikation
  • Auswertung sozialer Netzwerke
  • Zusammenarbeit mit internationalen Behörden


Nicht jede dieser Maßnahmen ist rechtmäßig. Fehler bei der Datensicherung, fehlerhafte Protokolle oder nicht nachvollziehbare Zuordnungen können die Verteidigung stärken. Ich überprüfe alle technischen und rechtlichen Schritte kritisch und nutze mögliche Angriffsflächen, um das Verfahren für Sie zu entlasten.

Auf Wunsch kann Ihr Fall auch mit angrenzenden Themen verzahnt werden, etwa wenn zusätzlich Vorwürfe aus dem Allgemeinen Strafrecht bestehen oder ein Ermittlungsverfahren später Auswirkungen auf ein laufendes Ausweisungs- oder Abschiebungsverfahren haben könnte.

Wie ich Sie unterstütze

Als Anwalt für Internetstrafrecht in Berlin analysiere ich die Ermittlungsakte präzise, bewerte technische Beweise und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung zu Risiken, Entlastungsmöglichkeiten und zum weiteren Ablauf des Verfahrens.

Gerade in digitalen Verfahren ist der erste Schritt oft der wichtigste. Je früher Sie sich melden, desto besser können wir auf die Ermittlungen reagieren und Ihre Rechte schützen.

Als Strafverteidiger in Berlin und Anwalt für Ausländerrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein – vom ersten Kontakt mit den Behörden bis zur gerichtlichen Entscheidung. Vertrauen Sie auf erfahrene Rechtsvertretung in Strafrecht und Ausländerrecht.

Anatol KocadaĞ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

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Anatol Kocadağ

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Vorwurf im Internetstrafrecht?

Sie stehen im Verdacht, eine Straftat im Internet begangen zu haben? Ich melde mich in der Regel am selben Werktag mit einer ersten Einschätzung. Für eine fundierte Prüfung nutzen Sie bitte das ausführliche Kontaktformular.

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Ich erkläre, wie Ermittlungen im digitalen Raum ablaufen und was Sie jetzt wissen sollten.

Beispiele: Betrug über Online-Marktplätze, Identitätsdiebstahl, Beleidigung im Netz, Urheberrechtsverstöße, Datenmissbrauch und Hacking.

Keine Kommentare im Chat oder per E-Mail abgeben. Screenshots, Chats und Zahlungsverläufe sichern und über den Anwalt Akteneinsicht beantragen.

Sie reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen – abhängig von Schadenshöhe, Umfang und Tatmuster.

Durch IP-Adressen, Logfiles, Zahlungsströme, Geräteauswertung und Kommunikation. Frühzeitige anwaltliche Begleitung schützt vor Fehlinterpretationen.

Über Beschwerde, Gegendarstellung, Löschungsverfahren, Strafanzeige und zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.

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