Jugendstrafrecht

Frühes Handeln kann entscheidend sein

Im Jugendstrafrecht zählt jeder Schritt. Jugendliche reagieren empfindlich auf Ermittlungsdruck, Vorladungen oder eine Anklage. Unsicherheit entsteht oft schon, bevor klar ist, wie schwer der Vorwurf tatsächlich wiegt. Ich begleite Familien ab der ersten Kontaktaufnahme, kläre Rechte und Pflichten und übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
Das Ziel bleibt immer dasselbe: Deeskalation, Schutz des Jugendlichen und eine Verteidigungsstrategie, die seine Entwicklung berücksichtigt.

Was bedeutet Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht verfolgt einen eigenständigen Ansatz. Im Mittelpunkt steht nicht die Strafe, sondern die Erziehung und der Blick auf die persönliche Entwicklung. Diese Grundidee zieht sich durch alle Maßnahmen – von erzieherischen Weisungen bis hin zu Zuchtmitteln oder Jugendstrafe.

Typische Vorwürfe im Jugendstrafrecht sind etwa Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz oder online begangene Delikte. Viele Fälle überschneiden sich zudem mit Bereichen wie dem Internetstrafrecht oder dem Allgemeinen Strafrecht.

Sanktionen im Jugendstrafrecht

Statt klassischer Strafen treten erzieherische Reaktionen in den Vordergrund. Dazu gehören etwa:

  • Erziehungsmaßregeln, etwa Arbeitsauflagen oder Anti-Gewalt-Trainings
  • Zuchtmittel wie Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest
  • Jugendstrafe, wenn schwerere Verfehlungen oder mehrere Tatserien vorliegen


Entscheidend ist, dass die Maßnahme verhältnismäßig bleibt und dem individuellen Lebensumfeld des Jugendlichen gerecht wird. Ich prüfe sorgfältig, ob die Voraussetzungen für härtere Sanktionen wie eine Jugendstrafe tatsächlich erfüllt sind und welche Alternativen in Betracht kommen.

Höchststrafe, Diversion und Einstellungsmöglichkeiten

Oft stellt sich die Frage, wie „hoch“ die Strafe im Jugendstrafrecht ausfallen kann. Die Höchststrafe liegt – anders als im Erwachsenenstrafrecht – bei maximal fünf Jahren Jugendstrafe, in besonders schweren Ausnahmefällen bei zehn Jahren. In vielen Situationen gibt es jedoch mildere Wege.

Ein wichtiges Instrument ist die Diversion, also eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn der Tatvorwurf nicht zu schwer wiegt und der Jugendliche einsichtig ist. Ich prüfe, ob Diversion, eine Einstellung mangels Tatnachweis oder eine Verfahrensabsprache sinnvoll und erreichbar sind.

Spezialisierte Verteidigung für Jugendliche

Jugendliche brauchen eine andere Art der Verteidigung. Gespräche müssen sensibel geführt werden, Entscheidungen müssen verständlich bleiben und gleichzeitig strategisch klug sein. Ich analysiere den Vorwurf, sichere Beweise, führe Gespräche mit Behörden und entwickle eine Verteidigung, die Perspektiven schafft und den Druck aus dem Verfahren nimmt.

In bestimmten Fällen wirkt sich eine parallele Thematik wie ein drohender Bewährungswiderruf oder ein Verfahren aus dem Betäubungsmittelstrafrecht auf das Jugendstrafverfahren aus. Ich beziehe solche Überschneidungen systematisch ein und erläutere, welche rechtlichen Folgen entstehen können.

Als Strafverteidiger in Berlin und Anwalt für Ausländerrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein – vom ersten Kontakt mit den Behörden bis zur gerichtlichen Entscheidung. Vertrauen Sie auf erfahrene Rechtsvertretung in Strafrecht und Ausländerrecht.

Anatol KocadaĞ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

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Anatol Kocadağ

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Vorladung im Jugendstrafrecht?

Ich melde mich in der Regel noch am selben Werktag mit einer ersten Einschätzung zurück. Für eine fundierte Prüfung nutze bitte das ausführliche Kontaktformular.

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FRAGEN ZUM JUGENDSTRAFRECHT?

Im Jugendstrafrecht stellen sich oft andere Fragen als bei Erwachsenen. Die wichtigsten Antworten zu Ermittlungen, Erziehungsmaßregeln und dem Ablauf findest du hier.

Für Jugendliche (14–17 Jahre) zwingend, für Heranwachsende (18–20 Jahre) optional, wenn die Reifeentwicklung dies nahelegt.

Erziehungsmaßregeln, Arbeitsauflagen, Sozialstunden, Jugendarrest oder Jugendstrafe. Fokus liegt auf Erziehung statt Bestrafung.

Sie erstellt Berichte über Lebenssituation und Reifegrad, die großen Einfluss auf Urteil und Maßnahmen haben.

Nicht allein hingehen, keine Aussagen machen. Anwalt beauftragen und Akteneinsicht beantragen.

Nur bei schweren Gewalttaten, wiederholten Straftaten oder erheblicher krimineller Energie.

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