Verkehrsstrafrecht

Strafverfahren im Verkehrsstrafrecht treffen Betroffene oft unerwartet. Ein Ermittlungsverfahren kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis, zu einem Fahrverbot oder zu hohen Geld- und Freiheitsstrafen führen. Für viele bedeutet das eine unmittelbare Einschränkung der beruflichen und privaten Mobilität.

Als Anwalt für Verkehrs­strafrecht vertrete ich Sie in jeder Phase des Verfahrens. Ich prüfe die Beweislage, sichere entlastendes Material, begleite Sie zu Anhörungen und übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Ziel ist es, Strafen zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten und die Fahrerlaubnis zu sichern. Bei parallelen Vorwürfen wie Körperverletzung oder Nötigung kommt häufig auch das Allgemeine Strafrecht ins Spiel.

Typische Verkehrs­straftaten

Unfallflucht – § 142 StGB
Wenn der Unfallort verlassen wurde, ohne Feststellungen zu ermöglichen, drohen hohe Strafen und regelmäßig ein Fahrverbot.

Trunkenheit im Verkehr – § 316 StGB
Schon geringe Promillewerte können ein Strafverfahren auslösen. Entscheidend sind Blutalkoholwert, Fahrfehler und Gutachten.

Gefährdung des Straßenverkehrs – § 315c StGB
Etwa bei grob verkehrswidrigem Verhalten, falschem Überholen oder Rotlichtverstößen.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – § 315b StGB
Zum Beispiel durch manipulierte Fahrzeuge, Hindernisse auf der Fahrbahn oder riskante Fahrmanöver.

Illegales Kraftfahrzeugrennen – § 315d StGB
Auch Alleinrennen fallen darunter. Die Gerichte urteilen hier streng.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – § 21 StVG
Ein häufiger Vorwurf, der nicht selten auf Missverständnissen beruht.

Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr – §§ 229, 222 StGB
Hier kommt es besonders auf Unfallrekonstruktion, Gutachten und Zeugenaussagen an.

Viele dieser Bereiche überschneiden sich mit dem Wirtschaftsstrafrecht, etwa wenn es um Unfallflucht von Firmenfahrzeugen oder versicherungsrechtliche Fragen geht.

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Im Verkehrs­strafrecht wird früh klar, in welche Richtung sich das Verfahren entwickelt. Eine schnelle Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrs­strafrecht ermöglicht:

  • Akteneinsicht, um den tatsächlichen Ermittlungsstand zu kennen
  • Strategische Vorbereitung auf Anhörungen
  • frühzeitige Vermeidung eines Fahrerlaubnisentzugs
  • Einfluss auf Gutachten, Beweisführung und Zeugenaussagen
  • Reduzierung des Risikos einer öffentlichen Hauptverhandlung


Wer zuerst handelt, hat die besseren Chancen auf eine Einstellung oder mildere Sanktionen. 

Verteidigung im Verkehrs­strafrecht in Berlin

Ich vertrete Mandanten im Verkehrsstrafrecht in Berlin vor Amts- und Landgerichten und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt. Dazu gehören:

  • Prüfung der Mess- und Gutachtenfehler
  • Sicherung entlastender Spuren und Zeugenaussagen
  • Verhandlungen über Einstellungen oder Auflagen
  • Unterstützung bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis


Gerade wenn ein Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis droht, ist spezialisierte Verteidigung entscheidend.

Wenn Sie mit einem Vorwurf im Verkehrs­strafrecht konfrontiert sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung. 

Als Strafverteidiger in Berlin und Anwalt für Ausländerrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein – vom ersten Kontakt mit den Behörden bis zur gerichtlichen Entscheidung. Vertrauen Sie auf erfahrene Rechtsvertretung in Strafrecht und Ausländerrecht.

Anatol KocadaĞ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

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Anatol Kocadağ

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HILFE IM VERKEHRSSTRAFRECHT.

FRAGEN ZU FAHRVERBOT & CO.?

Viele Mandanten fragen nach Konsequenzen wie Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot oder Strafmaß bei Alkohol und Unfallflucht.

Straftaten sind z. B. Unfallflucht, Trunkenheit, gefährliche Eingriffe in den Verkehr. Es drohen Geldstrafe, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis.

n der Regel Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug. Besonders riskant bei Personenschäden oder hohem Sachschaden.

Ab 1,1 Promille absolutes Fahrverbot, ab 0,3 Promille bei Fahrfehlern ebenso strafbar.

Zwischen 1 und 6 Monaten. Bei Entzug der Fahrerlaubnis muss häufig MPU absolviert werden.

Ja, besonders bei beruflicher Abhängigkeit oder Verfahrensfehlern.

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