Wirtschafts- strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht zählt zu den komplexesten Bereichen des Strafrechts. Ermittlungen betreffen nicht nur Geschäftsführer oder Unternehmer, sondern oft auch Mitarbeitende, Berater oder Kooperationspartner. Schon ein Anfangsverdacht wegen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) oder Geldwäsche (§ 261 StGB) kann erhebliche berufliche und wirtschaftliche Folgen auslösen.

Ich vertrete Sie als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in allen Stadien des Verfahrens – von der ersten Kontaktaufnahme durch die Ermittlungsbehörden bis zur Hauptverhandlung oder zur Einstellung des Verfahrens. Ziel ist es, Ihre persönliche und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu sichern und unnötige Risiken frühzeitig auszuschließen.

Typische Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht

In meiner Praxis spielen insbesondere folgende Delikte eine Rolle:

  • Geldwäsche (§ 261 StGB)

  • Betrug (§ 263 StGB)

  • Untreue (§ 266 StGB)

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

  • Verletzung von Buchführungspflichten (§§ 283, 283b StGB)

  • Schwarzarbeit

Diese Vorwürfe entstehen häufig im Zusammenhang mit geschäftlichen Entscheidungen, Arbeitsverhältnissen, Unternehmensstrukturen oder Buchhaltungsprozessen. Für viele Mandanten kommt die Einleitung eines Wirtschaftsstrafverfahrens überraschend und belastet sowohl das berufliche Umfeld als auch das private Leben erheblich.

Wirtschaftsstrafverfahren: Was auf Sie zukommt

Wirtschaftsstrafverfahren folgen eigenen Regeln und erfordern präzises Vorgehen. Bereits im Ermittlungsverfahren drohen einschneidende Maßnahmen wie Durchsuchungen, Arrestbeschlüsse, Kontensperrungen oder Vermögensabschöpfung.

Gerade in diesem Bereich ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht einzuschalten. Ich prüfe die Aktenlage, sichere entlastende Umstände und entwickle eine Strategie, die auf Ihre unternehmerische und persönliche Situation abgestimmt ist.

Sobald zusätzliche strafrechtliche Berührungspunkte bestehen, etwa bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung oder bei arbeitsrechtlichen Konflikten, binde ich auch angrenzende Bereiche des Strafrechts sinnvoll ein.

Durchsuchung, Vermögensabschöpfung und Anklage

Wenn Ermittlungsbehörden eine Durchsuchung anordnen oder Vermögenswerte sichern, ist das Verfahren bereits in einer kritischen Phase. Fehlende Vorbereitung oder unbedachtes Verhalten kann später kaum korrigiert werden.

Ich begleite Sie sofort nach Bekanntwerden solcher Maßnahmen, übernehme die Kommunikation mit den Behörden und kläre, welche Möglichkeiten der Gegenwehr bestehen. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens zu nehmen und Ihre Rechte zu sichern.

Präzise Verteidigung und wirtschaftlicher Schutz

Eine gute Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht muss juristisch präzise sein und gleichzeitig wirtschaftliche Abläufe verstehen. Ich prüfe, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, wie Aussagen und Dokumente einzuordnen sind und welche Verteidigungsansätze realistische Erfolgsaussichten haben.

Typische Szenarien aus der Praxis

  • Anzeige durch Mitbewerber, Kunden oder ehemalige Mitarbeitende
  • Verdacht auf Scheinselbstständigkeit oder fehlerhafte Abrechnungen
  • Ermittlungen gegen GmbH-Geschäftsführer wegen Untreue
  • Vorwurf der Schwarzlohnzahlung
  • Probleme bei Subventionsanträgen oder Verdacht der Insolvenzverschleppung
Als Strafverteidiger in Berlin und Anwalt für Ausländerrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein – vom ersten Kontakt mit den Behörden bis zur gerichtlichen Entscheidung. Vertrauen Sie auf erfahrene Rechtsvertretung in Strafrecht und Ausländerrecht.

Anatol KocadaĞ

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht

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Anatol Kocadağ

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Ich melde mich in der Regel noch am selben Werktag zurück. Für eine fundierte Ersteinschätzung nutzen Sie bitte das ausführliche Kontaktformular.

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Fragen zum Verfahren?

Vorwürfe wie Untreue, Betrug oder Buchhaltungsverstöße erfordern schnelles Handeln. Ich gebe eine erste Einschätzung und zeige die nächsten Schritte auf.

Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerdelikte, Subventionsbetrug, Geldwäsche.

Missbrauch oder Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht. Oft relevant bei Geschäftsführern oder Vereinen.

Von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. Bei Selbstanzeige kann Strafverfolgung entfallen, wenn sie vollständig und rechtzeitig erfolgt.

Umfangreich, mit Durchsuchungen, Sicherstellungen und Sachverständigengutachten.

Wirtschaftsstrafrecht erfordert Kenntnisse in Buchhaltung, Bilanzen und Unternehmensstrukturen.

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