Strafverfahren im Verkehrsstrafrecht treffen Betroffene oft unerwartet. Ein Ermittlungsverfahren kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis, zu einem Fahrverbot oder zu hohen Geld- und Freiheitsstrafen führen. Für viele bedeutet das eine unmittelbare Einschränkung der beruflichen und privaten Mobilität.
Als Anwalt für Verkehrsstrafrecht vertrete ich Sie in jeder Phase des Verfahrens. Ich prüfe die Beweislage, sichere entlastendes Material, begleite Sie zu Anhörungen und übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Ziel ist es, Strafen zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten und die Fahrerlaubnis zu sichern. Bei parallelen Vorwürfen wie Körperverletzung oder Nötigung kommt häufig auch das Allgemeine Strafrecht ins Spiel.
Unfallflucht – § 142 StGB
Wenn der Unfallort verlassen wurde, ohne Feststellungen zu ermöglichen, drohen hohe Strafen und regelmäßig ein Fahrverbot.
Trunkenheit im Verkehr – § 316 StGB
Schon geringe Promillewerte können ein Strafverfahren auslösen. Entscheidend sind Blutalkoholwert, Fahrfehler und Gutachten.
Gefährdung des Straßenverkehrs – § 315c StGB
Etwa bei grob verkehrswidrigem Verhalten, falschem Überholen oder Rotlichtverstößen.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – § 315b StGB
Zum Beispiel durch manipulierte Fahrzeuge, Hindernisse auf der Fahrbahn oder riskante Fahrmanöver.
Illegales Kraftfahrzeugrennen – § 315d StGB
Auch Alleinrennen fallen darunter. Die Gerichte urteilen hier streng.
Fahren ohne Fahrerlaubnis – § 21 StVG
Ein häufiger Vorwurf, der nicht selten auf Missverständnissen beruht.
Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr – §§ 229, 222 StGB
Hier kommt es besonders auf Unfallrekonstruktion, Gutachten und Zeugenaussagen an.
Viele dieser Bereiche überschneiden sich mit dem Wirtschaftsstrafrecht, etwa wenn es um Unfallflucht von Firmenfahrzeugen oder versicherungsrechtliche Fragen geht.
Im Verkehrsstrafrecht wird früh klar, in welche Richtung sich das Verfahren entwickelt. Eine schnelle Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrsstrafrecht ermöglicht:
Wer zuerst handelt, hat die besseren Chancen auf eine Einstellung oder mildere Sanktionen.
Ich vertrete Mandanten im Verkehrsstrafrecht in Berlin vor Amts- und Landgerichten und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt. Dazu gehören:
Gerade wenn ein Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis droht, ist spezialisierte Verteidigung entscheidend.
Wenn Sie mit einem Vorwurf im Verkehrsstrafrecht konfrontiert sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung.

Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht
Rechtsanwalt für Strafracht & Ausländerrecht
Ich melde mich meist noch am selben Werktag zurück. Für eine fundierte Prüfung nutzen Sie bitte das ausführliche Kontaktformular.
Viele Mandanten fragen nach Konsequenzen wie Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot oder Strafmaß bei Alkohol und Unfallflucht.
Straftaten sind z. B. Unfallflucht, Trunkenheit, gefährliche Eingriffe in den Verkehr. Es drohen Geldstrafe, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis.
n der Regel Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug. Besonders riskant bei Personenschäden oder hohem Sachschaden.
Ab 1,1 Promille absolutes Fahrverbot, ab 0,3 Promille bei Fahrfehlern ebenso strafbar.
Zwischen 1 und 6 Monaten. Bei Entzug der Fahrerlaubnis muss häufig MPU absolviert werden.
Ja, besonders bei beruflicher Abhängigkeit oder Verfahrensfehlern.
Viele Mandanten fragen nach Konsequenzen wie Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot oder Strafmaß bei Alkohol und Unfallflucht.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.