Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) – Ablauf, Dauer und Voraussetzungen

Der Fachkräftemangel stellt viele Unternehmen in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Um qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten einen schnelleren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz geschaffen.

Der folgende Beitrag gibt einen strukturierten Überblick darüber, was das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist, wer es nutzen kann, wie der Ablauf aussieht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo in der Praxis häufig Schwierigkeiten entstehen.


Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, das es Arbeitgebern ermöglicht, das Einreise- und Visumverfahren für ausländische Fachkräfte zu verkürzen. Zentrale Prüfungen, die sonst im Visumverfahren erfolgen, werden vorgezogen und durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland koordiniert.

Kern des Verfahrens ist die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde, die später Grundlage für den Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung ist.


Wer kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen?

Das Verfahren richtet sich an Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere an:

  • qualifizierte Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung
  • Fachkräfte mit Hochschulabschluss
  • Pflegekräfte und andere reglementierte Berufe
  • Personen mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot in Deutschland


Voraussetzung ist stets, dass ein deutscher Arbeitgeber bereit ist, das Verfahren einzuleiten und gegenüber der Ausländerbehörde aufzutreten.


Voraussetzungen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Damit das Verfahren durchgeführt werden kann, müssen mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere:

  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder Arbeitsvertrag
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation
  • gegebenenfalls Anerkennung des ausländischen Abschlusses
  • gesicherte Identität der Fachkraft
  • Vollmacht der Fachkraft zugunsten des Arbeitgebers
  • Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde


Grundlagen zu Aufenthaltstiteln und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen finden sich im Bereich Aufenthaltsrecht auf unserer Website.


Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Der Ablauf folgt einem gesetzlich geregelten Schema und gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Antragstellung durch den Arbeitgeber
    Der Arbeitgeber stellt bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und reicht die erforderlichen Unterlagen ein.

  2. Vereinbarung mit der Ausländerbehörde
    Zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde wird eine formelle Vereinbarung geschlossen, in der Fristen, Mitwirkungspflichten und Gebühren geregelt sind.
  • Anerkennungs- und Zustimmungsverfahren
    Die Ausländerbehörde prüft die Qualifikation der Fachkraft, holt gegebenenfalls die Anerkennung des Abschlusses ein und beteiligt die Bundesagentur für Arbeit.
  • Vorabzustimmung
    Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung, die an die deutsche Auslandsvertretung übermittelt wird.
  • Visumantrag bei der Auslandsvertretung
    Die Fachkraft beantragt anschließend ein nationales Visum. Das Visumverfahren erfolgt auf Grundlage der bereits erteilten Vorabzustimmung. Weitere Informationen hierzu finden sich im Bereich Visum.


Wie lange dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Die gesetzliche Zielvorgabe liegt bei etwa vier Monaten. In der Praxis hängt die tatsächliche Dauer unter anderem ab von:

  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Anerkennungsstelle
  • Auslastung der Ausländerbehörde
  • zuständiger Auslandsvertretung


Im Vergleich zum regulären Visumverfahren kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren jedoch erheblich Zeit einsparen.


Welche Kosten entstehen?

Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erhebt die Ausländerbehörde eine Gebühr von 411 Euro. Darüber hinaus können weitere Kosten entstehen, etwa für:

  • Anerkennungsverfahren
  • Übersetzungen und Beglaubigungen
  • Visumgebühren


Die Gebühr nach § 81a AufenthG ist gesetzlich dem Arbeitgeber zugeordnet, kann jedoch intern anders geregelt werden.


Typische Fehler und Verzögerungen

In der Praxis kommt es häufig zu Problemen, wenn:

  • Unterlagen unvollständig oder widersprüchlich sind
  • die Anerkennung der Qualifikation fehlt oder verspätet erfolgt
  • falsche Zuständigkeiten angenommen werden
  • Fristen nicht eingehalten werden
  • keine ausreichende Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Fachkraft erfolgt


Diese Fehler können zu erheblichen Verzögerungen oder zur Ablehnung des Verfahrens führen.


Verhältnis zum Aufenthaltstitel

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ersetzt nicht den Aufenthaltstitel. Es handelt sich um ein vorgelagertes Verfahren, das den Weg zur Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung erleichtert.

Informationen zu langfristigen Perspektiven finden sich auch im Bereich Niederlassungserlaubnis.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein effektives Instrument, um qualifizierte Fachkräfte schneller nach Deutschland zu holen. Es setzt jedoch eine sorgfältige Vorbereitung, vollständige Unterlagen und eine realistische Einschätzung der rechtlichen Anforderungen voraus.

Gerade bei komplexen Sachverhalten oder Zeitdruck empfiehlt sich eine rechtliche Begleitung.


Häufige Fragen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein Verfahren nach § 81a AufenthG, das die Einreise von Fachkräften beschleunigen soll. Zentrale Prüfungen werden vorab in Deutschland erledigt, damit das spätere Visumverfahren schneller läuft.

Wer stellt den Antrag auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Den Antrag stellt der deutsche Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde. Die Fachkraft muss dafür in der Regel eine Vollmacht erteilen.

Wie lange dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Die gesetzliche Zielvorgabe liegt bei etwa vier Monaten. In der Praxis hängt die Dauer stark von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Anerkennung und der zuständigen Auslandsvertretung ab.

Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Die Ausländerbehörde erhebt eine Gebühr von 411 Euro. Zusätzlich können Kosten für Anerkennung, Übersetzungen, Beglaubigungen und Visumgebühren entstehen.

Welche Unterlagen werden für das beschleunigte Fachkräfteverfahren benötigt?

Typisch sind Pass, Vollmacht, Arbeitsvertrag oder konkretes Jobangebot, Nachweise zur Qualifikation, gegebenenfalls Anerkennungsbescheid, Lebenslauf und weitere Unterlagen je nach Beruf und Botschaftsvorgaben.


Beratung

Wenn Sie prüfen möchten, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Ihren konkreten Fall geeignet ist oder Unterstützung bei der Durchführung benötigen, können Sie über die Kontaktseite der Kanzlei eine Beratung anfragen.

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