Abschiebung aus Deutschland – Ablauf, Gründe und was Betroffene tun können

Die Abschiebung stellt einen der schwerwiegendsten Eingriffe in das Aufenthaltsrecht dar. Für Betroffene bedeutet sie nicht nur die Beendigung des Aufenthalts in Deutschland, sondern häufig auch ein langfristiges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Viele Verfahren beginnen scheinbar harmlos mit einem Schreiben der Ausländerbehörde, entwickeln sich jedoch innerhalb kurzer Zeit zu einer existenziellen Situation.

Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie eine Abschiebung abläuft, aus welchen Gründen sie angeordnet wird und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um sich zu wehren. Die Darstellung orientiert sich an den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes sowie an der behördlichen Praxis. Vertiefende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden sich im Bereich Aufenthaltsrecht auf unserer Website.


Anhörung, Ausweisung und Abschiebung – warum frühes Handeln entscheidend ist

In der Praxis beginnt das ausländerrechtliche Verfahren häufig mit einem Anhörungsbogen der Ausländerbehörde. Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite dieses Schreibens. Dabei ist gerade diese Phase oft der letzte Zeitpunkt, um noch ohne gerichtliches Verfahren Einfluss auf den Ausgang zu nehmen.

Unüberlegte Stellungnahmen oder das Ignorieren behördlicher Schreiben können die rechtliche Situation erheblich verschlechtern. Ein spezialisierter Anwalt prüft bereits in diesem frühen Stadium, welche Argumente rechtlich tragfähig sind und wie persönliche Bleibeinteressen überzeugend vorgetragen werden können. Gerade im Zusammenhang mit Ausweisung und Abschiebung ist eine frühzeitige Strategie entscheidend.


Der Anhörungsbogen der Ausländerbehörde

Der Anhörungsbogen dient der Gewährung rechtlichen Gehörs. Die Behörde kündigt darin häufig an,

  • eine Ausweisung zu erlassen
  • ein Einreise- und Aufenthaltsverbot anzuordnen
  • bei fehlender freiwilliger Ausreise eine Abschiebung durchzuführen


Auch wenn formal noch keine Entscheidung getroffen wurde, stellt der Anhörungsbogen in vielen Fällen den letzten Verfahrensschritt vor der Ausweisung dar.


Typische Fehler ohne anwaltliche Beratung

  • falsche oder unvollständige Angaben
  • fehlende Korrektur behördlicher Fehlannahmen
  • Verzicht auf rechtlich relevante Argumente


Ein auf Abschiebung und Ausweisung spezialisierter Anwalt entwickelt bereits in dieser Phase eine Gesamtstrategie, um eine Ausweisung möglichst zu verhindern oder zumindest eine tragfähige Grundlage für späteren Rechtsschutz zu schaffen.


Praxisfalle: Vorsprachetermin vor dem Anhörungsbogen

Häufig werden Betroffene zunächst zu einem persönlichen Vorsprachetermin geladen, ohne zuvor einen schriftlichen Anhörungsbogen zu erhalten. In diesen Gesprächen werden Vorwürfe erstmals mündlich erhoben, etwa der Verdacht falscher Angaben oder gefälschter Unterlagen.

Viele wissen nicht, dass ihre Aussagen bereits voll verwertbar sind und später gegen sie verwendet werden können. Unbedachte Angaben lassen sich im Nachhinein kaum korrigieren. Gerade in solchen Situationen ist es ratsam, vor jeder Stellungnahme anwaltlichen Rat einzuholen.


Die Ausweisung – rechtliche Grundlage der Abschiebung

Mit der Ausweisung stellt die Ausländerbehörde fest, dass der weitere Aufenthalt in Deutschland beendet wird. Typische Folgen sind,

  • das Erlöschen des Aufenthaltstitels
  • die Entstehung der Ausreisepflicht
  • die Grundlage für spätere Abschiebungsmaßnahmen


Wichtig ist die klare Abgrenzung:
Die Ausweisung ist die rechtliche Entscheidung.
Die Abschiebung ist deren zwangsweise Durchsetzung.


Interessenabwägung nach dem Aufenthaltsgesetz

Nach §§ 53 ff. Aufenthaltsgesetz ist eine Ausweisung nur zulässig, wenn eine umfassende Interessenabwägung erfolgt zwischen dem öffentlichen Ausweisungsinteresse und den persönlichen Bleibeinteressen des Betroffenen.

Zu berücksichtigen sind unter anderem,

  • Dauer des Aufenthalts
  • familiäre Bindungen
  • Grad der Integration
  • Schwere des vorgeworfenen Verhaltens


In der behördlichen Praxis wird diese Abwägung jedoch häufig schematisch vorgenommen. Gerade bei langjährigem Aufenthalt oder familiären Bindungen kann sich hier ein entscheidender Ansatzpunkt für rechtlichen Schutz ergeben, etwa im Zusammenhang mit einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis oder einem geplanten Familiennachzug.


Die Abschiebung – Voraussetzungen und Ablauf

Die Abschiebung ist eine Zwangsmaßnahme nach § 58 Aufenthaltsgesetz. Sie darf nur erfolgen, wenn,

  • eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht
  • keine Ausreisefrist mehr läuft
  • keine Abschiebungshindernisse vorliegen


Abschiebungshindernisse

Unterschieden wird zwischen,

  • inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen, etwa schwere Erkrankungen oder familiäre Bindungen
  • zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten, über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet


Ein Anwalt prüft, ob ein Abschiebungsverbot, eine Duldung oder eine andere aufenthaltsrechtliche Lösung in Betracht kommt, etwa durch einen neuen Visumantrag oder eine Perspektive auf eine Niederlassungserlaubnis.


Maßnahmen zur Sicherung der Abschiebung

Zur Sicherung der Abschiebung kann die Ausländerbehörde verschiedene Maßnahmen anordnen, darunter,

  • kurzfristiges Festhalten
  • Abschiebungshaft
  • elektronische Aufenthaltsüberwachung
  • Meldepflichten


Die Abschiebungshaft stellt den schwersten Eingriff dar und unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen sowie richterlicher Kontrolle. Gerade hier ist anwaltliche Vertretung unerlässlich.


Rückführung und Einreisesperre

Die tatsächliche Rückführung erfolgt meist durch die Bundespolizei. Gleichzeitig wird regelmäßig ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet. Diese Einreisesperre kann über Jahre wirken und selbst spätere legale Aufenthaltsperspektiven, etwa im Rahmen einer Einbürgerung, erheblich erschweren.

Die Dauer und Reichweite der Sperre werden häufig bereits im frühen Verfahren beeinflusst. Auch hier entscheidet die rechtzeitige anwaltliche Intervention.


Häufige Fragen zur Abschiebung

Wie läuft eine Abschiebung ab?

Nach Ablauf der Ausreisefrist oder bei sofortiger Vollziehbarkeit wird die Rückführung vorbereitet und in der Regel durch die Bundespolizei durchgeführt.

Aus welchen Gründen kann man abgeschoben werden?

Typisch sind die Ablehnung eines Aufenthaltstitels oder dessen Entzug durch Widerruf, Rücknahme oder Ausweisung.

Was ist Abschiebungshaft?

Ein gerichtlich angeordneter Freiheitsentzug zur Sicherung der Abschiebung, meist bei angenommener Fluchtgefahr.

Was kann man gegen eine Abschiebung tun?

Entscheidend ist die Prüfung von Verfahrensfehlern, Abschiebungshindernissen und möglichen neuen aufenthaltsrechtlichen Perspektiven.

Wer hilft bei einer drohenden Abschiebung?

Ein auf Ausweisung und Abschiebung spezialisierter Anwalt im Ausländerrecht.


Was Betroffene jetzt beachten sollen

Abschiebungsverfahren sind rechtlich komplex und oft von sehr kurzen Fristen geprägt. Bereits kleine Versäumnisse oder unbedachte Angaben können die Erfolgsaussichten erheblich verschlechtern. Wer frühzeitig handelt, kann rechtliche Möglichkeiten nutzen, die später nicht mehr offenstehen.

Wenn Sie von einer Abschiebung bedroht sind oder ein entsprechendes Schreiben der Ausländerbehörde erhalten haben, empfiehlt sich eine zeitnahe rechtliche Prüfung. Über das Kontaktformular können Sie unkompliziert Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen schildern. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend dafür sein, den weiteren Verlauf des Verfahrens zu beeinflussen.

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