Die Aufenthaltserlaubnis ist für viele Ausländerinnen und Ausländer die zentrale Voraussetzung für ein sicheres und dauerhaftes Leben in Deutschland. Als Anwalt für Aufenthaltsrecht in Berlin berate und vertrete ich Sie umfassend bei der Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie bei Problemen mit der Ausländerbehörde, insbesondere auch im Zusammenhang mit Ausweisung und Abschiebung.
Ob Erstantrag, Verlängerung oder Schwierigkeiten mit einem bestehenden Aufenthaltstitel:
Ich prüfe Ihre individuelle rechtliche Situation und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Ausländerbehörde Berlin sowie – falls erforderlich – vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Dabei werden Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre beruflichen Perspektiven sowie mögliche Anschlussoptionen wie Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung frühzeitig mitberücksichtigt.
Leistungen im Aufenthaltsrecht – Aufenthaltserlaubnis
Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des Aufenthaltsrechts. Grundsätzlich ist zwischen befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln zu unterscheiden.
1. Befristete Aufenthaltstitel
Ich unterstütze Sie unter anderem bei folgenden Aufenthaltserlaubnissen:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (§ 16b AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für studienbezogene Praktika (§ 16e AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16g AufenthG)
- Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (§§ 18a, 18b AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Beschäftigungszwecken (§ 19c AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete (§ 19d AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 AufenthG)
- Chancenkarte (§ 20a AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG)
- Familiennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG) und Ausländern (§§ 29, 30 AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis nach Trennung (§ 31 AufenthG)
- Kindernachzug (§ 32 AufenthG)
Gerade bei Fachkräften, beim Familiennachzug oder bei einem geplanten Arbeitgeberwechsel bestehen häufig Schnittstellen zu anderen aufenthaltsrechtlichen Regelungen, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten.
2. Unbefristete Aufenthaltstitel
Viele Mandantinnen und Mandanten verfolgen frühzeitig das Ziel, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erlangen. Der Weg dorthin hängt vom bisherigen Aufenthaltszweck und dem individuellen Verlauf ab.
Entscheidend sind insbesondere die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, die Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse sowie nachgewiesene Integrationsleistungen.
Ich berate Sie strategisch auf dem Weg von der Aufenthaltserlaubnis zur Niederlassungserlaubnis oder zum Daueraufenthalt-EU und bereite die Antragstellung rechtssicher vor.
Aufenthaltserlaubnis beantragen
Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck erheblich. Als Anwalt prüfe ich für Sie, welche Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Fall in Betracht kommt, welche Unterlagen erforderlich sind und wie der Antrag rechtssicher gestellt wird.
Ziel ist eine saubere und strategisch durchdachte Antragstellung mit realistischen Erfolgsaussichten bei der Ausländerbehörde – insbesondere, um spätere Probleme wie Ablehnungen, Widerrufe oder sogar Ausweisungsverfahren zu vermeiden.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis & Fristen
Viele Aufenthaltstitel erlöschen, weil Verlängerungsfristen versäumt oder Anträge unvollständig gestellt werden. Ich stelle sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt sind.
Meine Leistungen umfassen die Prüfung der Verlängerungsmöglichkeiten, Unterstützung beim Verlängerungsantrag sowie die Beratung beim Wechsel des Aufenthaltszwecks, etwa vom Studium zur Erwerbstätigkeit oder von der Beschäftigung zur Niederlassungserlaubnis.
Ablehnung, Widerruf oder Probleme mit der Ausländerbehörde
Wird ein Antrag abgelehnt oder ein Aufenthaltstitel widerrufen, prüfe ich den Bescheid umfassend. In vielen Fällen bestehen gute Erfolgsaussichten durch eine Klage und einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht.
Gerade in solchen Situationen besteht häufig auch das Risiko aufenthaltsbeendender Maßnahmen wie Ausweisung oder Abschiebung, sodass schnelles und strategisches Handeln erforderlich ist.
Untätigkeit der Ausländerbehörde
Bleibt eine Entscheidung über Monate aus, kann nach Ablauf von drei Monaten eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen. Ich prüfe die Voraussetzungen, setze Fristen und vertrete Sie gegenüber der Ausländerbehörde sowie vor Gericht, um eine zeitnahe Entscheidung zu erreichen.
Häufige Fehler bei der Aufenthaltserlaubnis
Zu den häufigsten Problemen zählen die Wahl eines falschen Aufenthaltszwecks, unvollständige Unterlagen, verspätete Verlängerungsanträge oder Missverständnisse mit der Ausländerbehörde.
Ein Zweckwechsel ist oft möglich, aber rechtlich anspruchsvoll und sollte stets anwaltlich begleitet werden.
Warum anwaltliche Unterstützung im Aufenthaltsrecht sinnvoll ist
Das Aufenthaltsrecht ist komplex und stark formalisiert. Bereits kleine Fehler können schwerwiegende Folgen bis hin zum Verlust des Aufenthaltstitels haben.
Als Anwalt für Aufenthaltsrecht in Berlin stelle ich sicher, dass Ihr Antrag rechtlich korrekt, vollständig und strategisch sinnvoll gestellt wird. Ich übernehme die Kommunikation mit der Ausländerbehörde und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
Die Aufenthaltserlaubnis ist dabei häufig nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Niederlassungserlaubnis oder zur Einbürgerung – diese Perspektive fließt von Anfang an in meine Beratung ein.


