Voraussetzungen, Antrag, Dauer, Kosten und anwaltliche Unterstützung
Die Einbürgerung ist für viele Menschen der letzte und rechtlich entscheidende Schritt auf dem Weg zu einem dauerhaften Leben in Deutschland. Mit ihr wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Dies bedeutet nicht nur politische Mitwirkungsrechte wie das Wahlrecht, sondern vor allem rechtliche Sicherheit, Schutz vor aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen und eine langfristige Lebensperspektive.
In der Praxis ist die Einbürgerung jedoch kein bloßer Verwaltungsakt. Das Verfahren ist streng formalisiert, an zahlreiche gesetzliche Voraussetzungen gebunden und insbesondere in Großstädten wie Berlin häufig von langen Bearbeitungszeiten geprägt. Verzögerungen, Nachforderungen oder rechtlich fehlerhafte Entscheidungen der Einbürgerungsbehörde sind keine Seltenheit.
Dieser Beitrag erläutert, was eine Einbürgerung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Antrag abläuft, wie lange das Verfahren dauert, welche Kosten entstehen und wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll oder notwendig ist.
Was bedeutet Einbürgerung?
Die Einbürgerung ist der rechtliche Vorgang, durch den eine ausländische Person die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Die maßgebliche Rechtsgrundlage bildet § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).
Mit der Einbürgerung erhalten Sie unter anderem:
- das Wahlrecht auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene
- Anspruch auf einen deutschen Reisepass
- uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
- dauerhaften Schutz vor Ausweisung
- vollständige rechtliche Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen
Voraussetzung für die Einbürgerung ist regelmäßig ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Dieser basiert meist auf einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis, häufig gefolgt von einer langfristigen Aufenthaltsperspektive wie der Niederlassungserlaubnis.
Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland
Die Einbürgerungsvoraussetzungen sind bundesweit einheitlich geregelt, werden von den Behörden jedoch unterschiedlich streng geprüft. Zu den zentralen gesetzlichen Voraussetzungen gehören:
- ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von in der Regel mindestens fünf Jahren
- ein dauerhaft gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen
- ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
- bestandener Einbürgerungstest
- Loyalitätserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
Bei besonderen Integrationsleistungen, etwa sehr guten Sprachkenntnissen, beruflicher Integration oder ehrenamtlichem Engagement, kann sich die erforderliche Aufenthaltsdauer verkürzen.
Wichtig: Sind alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Einbürgerung. Die Behörde hat in diesen Fällen kein freies Ermessen.
Einbürgerung in Berlin – typische Probleme in der Praxis
Rechtlich unterscheidet sich die Einbürgerung in Berlin nicht von anderen Bundesländern. In der Praxis kommt es jedoch besonders häufig zu:
- extrem langen Bearbeitungszeiten
- monatelanger Untätigkeit der Behörde
- wiederholten Nachforderungen bereits eingereichter Unterlagen
- fehlender Rückmeldung trotz vollständiger Anträge
Viele Antragsteller warten in Berlin deutlich über ein Jahr auf eine Entscheidung. Bleibt eine Entscheidung ohne sachlichen Grund aus, kann eine Untätigkeitsklage ein wirksames rechtliches Mittel sein, um das Verfahren zu beschleunigen.
Gerade bei komplexen Aufenthaltsbiografien, früheren Strafverfahren oder mehrfachen Wechseln der Aufenthaltserlaubnis ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend.
Antrag auf Einbürgerung – Ablauf des Verfahrens
Der Antrag auf Einbürgerung wird bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt. Der Ablauf gestaltet sich regelmäßig wie folgt:
Zunächst wird der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht. Anschließend prüft die Behörde die persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen. Häufig folgen Rückfragen oder zusätzliche Unterlagenanforderungen. Erst danach wird über den Antrag entschieden.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erst mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.
In der Praxis scheitern viele Verfahren nicht an den Voraussetzungen selbst, sondern an formalen Fehlern, unvollständigen Angaben oder fehlender rechtlicher Einordnung des Aufenthaltsstatus.
Welche Unterlagen werden für die Einbürgerung benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Typischerweise verlangt die Behörde unter anderem:
- gültiger Reisepass oder Passersatz
- aktueller Aufenthaltstitel
- Einkommens- und Beschäftigungsnachweise
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohnraum
- Sprachzertifikat (B1)
- Nachweis über den Einbürgerungstest
- gegebenenfalls ein ausführlicher Lebenslauf
Gerade der Lebenslauf spielt in der Praxis eine größere Rolle als oft angenommen. Unstimmigkeiten oder Lücken können Rückfragen oder Verzögerungen auslösen.
Wie lange dauert die Einbürgerung?
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens variiert stark je nach Region. Bundesweit liegt die Bearbeitungszeit häufig zwischen sechs und zwölf Monaten. In Berlin sind deutlich längere Zeiträume keine Seltenheit.
Entscheidend sind unter anderem:
- Vollständigkeit des Antrags
- Auslastung der Behörde
- notwendige Sicherheits- oder Strafprüfungen
Bleibt eine Entscheidung länger als drei Monate ohne sachlichen Grund aus, kann rechtlich eine Untätigkeitsklage geprüft werden.
Kosten der Einbürgerung
Die gesetzlichen Gebühren betragen:
- 255 Euro für Erwachsene
- 51 Euro für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden
Zusätzliche Kosten können etwa für Übersetzungen, Sprach- oder Testnachweise sowie anwaltliche Beratung entstehen. Gerade bei Verzögerungen oder rechtlichen Problemen kann anwaltliche Unterstützung helfen, unnötige Folgekosten zu vermeiden.
Einbürgerung trotz Strafverfahren oder Vorstrafen?
Strafrechtliche Ermittlungen oder Verurteilungen können erhebliche Auswirkungen auf die Einbürgerung haben. Nicht jede Verurteilung führt automatisch zur Ablehnung. Entscheidend sind Art, Höhe und Zeitpunkt der Strafe.
Besonders problematisch sind laufende Ermittlungsverfahren. In solchen Fällen wird das Einbürgerungsverfahren häufig ausgesetzt oder abgelehnt. Hier ist eine frühzeitige rechtliche Bewertung entscheidend, um Nachteile im Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht zu vermeiden.
Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?
Anwaltliche Unterstützung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
- das Verfahren ungewöhnlich lange dauert
- die Behörde nicht reagiert
- Unterlagen wiederholt nachgefordert werden
- strafrechtliche Vorbelastungen bestehen
- der Antrag abgelehnt wurde
- eine Untätigkeitsklage in Betracht kommt
Als Anwalt für Einbürgerung in Berlin prüfe ich Ihre Erfolgsaussichten, übernehme die Kommunikation mit der Behörde und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich. Für eine erste Einschätzung können Sie sich jederzeit zum Kontaktformular wenden.
Häufige Fragen zur Einbürgerung
Was ist eine Einbürgerung?
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Antrag und behördliche Entscheidung.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Deutschland?
Je nach Region und Einzelfall mehrere Monate bis über ein Jahr.
Benötige ich zwingend einen Anwalt?
Nicht zwingend. Bei Verzögerungen, Rückfragen der Behörde oder besonderen Konstellationen ist anwaltliche Unterstützung jedoch häufig sinnvoll.
Was passiert nach der Einbürgerung?
Nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Einbürgerung rechtssicher vorbereiten
Die Einbürgerung ist ein erreichbarer, aber rechtlich anspruchsvoller Schritt. Wer die Voraussetzungen erfüllt und den Antrag korrekt stellt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. In der Praxis entscheiden jedoch häufig Details, Fristen und die richtige Strategie über den Erfolg.
Gerade bei langen Bearbeitungszeiten, komplexen Aufenthaltsverläufen oder Problemen mit der Behörde kann eine frühzeitige anwaltliche Begleitung entscheidend sein. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Startseite oder direkt über das Kontaktformular.


