Der Familiennachzug ist für viele Menschen ein zentraler Schritt, um ihre Familie wieder zusammenzuführen. Ehepartner, Kinder oder Eltern leben oft über Jahre getrennt, während ein Familienmitglied bereits in Deutschland einen Aufenthaltstitel hat. Das deutsche Aufenthaltsrecht ermöglicht den Nachzug der Kernfamilie unter bestimmten Voraussetzungen, doch das Verfahren ist komplex und für viele Antragsteller unübersichtlich.
Dieser Beitrag erklärt, wer einen Anspruch auf Familiennachzug hat, welche Voraussetzungen gelten, wie der Ablauf des Verfahrens aussieht und worauf bei der Antragstellung besonders zu achten ist.
Was bedeutet Familiennachzug?
Familiennachzug bezeichnet das Recht von ausländischen Familienangehörigen, zu einer bereits in Deutschland lebenden Person zu ziehen und hier eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Rechtsgrundlage sind die §§ 27 ff. des Aufenthaltsgesetzes. Geschützt ist die Kernfamilie, also Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder und in bestimmten Fällen Eltern minderjähriger Deutscher.
Das Nachzugsrecht beruht auf dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes. Dieser Schutz gilt auch für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Daraus ergibt sich, dass der deutsche Staat unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, das Zusammenleben mit der Familie in Deutschland zu ermöglichen.
Wer hat Anspruch auf Familiennachzug?
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen verschiedenen Konstellationen, die unterschiedliche Voraussetzungen mit sich bringen:
- Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen
- Nachzug zu Drittstaatsangehörigen mit gültigem Aufenthaltstitel
- Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten
- Nachzug zu Fachkräften und Inhabern einer Blauen Karte EU
Beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen gelten erleichterte Voraussetzungen. Hier wird in der Regel kein Mindesteinkommen verlangt, und die Anforderungen an die Sprachkenntnisse sind weniger streng. Beim Nachzug zu Drittstaatsangehörigen sind die Anforderungen deutlich höher. Besondere Erleichterungen gelten für Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU, hier können sogar die Sprachkenntnisse nach der Einreise erworben werden.
Welche Voraussetzungen gelten für den Ehegattennachzug?
Der Nachzug eines Ehepartners ist die häufigste Form des Familiennachzugs. Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein:
- Wirksame Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
- Beide Ehepartner müssen volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt
- Der in Deutschland lebende Ehepartner muss einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen
- Gesicherter Lebensunterhalt für die gesamte Familie
- Ausreichender Wohnraum für die Familie
- Einfache Deutschkenntnisse des nachziehenden Ehepartners auf Niveau A1
- Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland
Eine besondere Voraussetzung ist die zweijährige Aufenthaltsdauer. Wenn die Ehe nicht bereits im Heimatland bestanden hat, muss der in Deutschland lebende Ehepartner in der Regel seit mindestens zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, bevor der andere Ehepartner nachziehen darf.
Während eines laufenden Asylverfahrens oder bei einer bloßen Duldung ist ein Familiennachzug in der Regel nicht möglich, da hier noch keine ausreichende aufenthaltsrechtliche Grundlage besteht.
Kindernachzug, was gilt für minderjährige Kinder?
Minderjährige Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Nachzug zu ihren in Deutschland lebenden Eltern. Entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Kinder vor dem 16. Geburtstag haben grundsätzlich einen Anspruch auf Familiennachzug, wenn beide Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren wird zusätzlich verlangt, dass sie entweder gemeinsam mit beiden Eltern nach Deutschland ziehen oder die deutsche Sprache auf Niveau C1 beherrschen, oder dass aus anderen Gründen eine gute Integration zu erwarten ist.
Beim Nachzug zu einem deutschen Elternteil bestehen weitergehende Ansprüche, die sich aus dem Schutz von Ehe und Familie ergeben.
Welche Sprachanforderungen gelten?
Der nachziehende Ehepartner muss in der Regel einfache Deutschkenntnisse auf Niveau A1 nachweisen, bevor er nach Deutschland einreisen kann. Der Nachweis erfolgt durch ein anerkanntes Sprachzertifikat, etwa vom Goethe-Institut oder telc.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen vom Sprachnachweis:
- Nachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU
- Nachzug zu Hochqualifizierten, Forschern oder Selbstständigen
- Erkennbar geringer Integrationsbedarf, etwa bei Ehepartnern mit Hochschulabschluss
- Nachzug zu Staatsangehörigen bestimmter Länder wie den USA, Kanada, Japan oder Israel
- Körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen, die den Spracherwerb unmöglich machen
In diesen Konstellationen kann der Ehepartner zunächst nach Deutschland einreisen und die Sprachkenntnisse hier erwerben. Weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln finden Sie in unserem Beitrag zum Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Wie läuft das Verfahren ab?
Der Ablauf eines Familiennachzugverfahrens gliedert sich grundsätzlich in mehrere Schritte:
Zunächst beantragt der nachziehende Familienangehörige bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland ein Visum zum Familiennachzug. Dafür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, etwa Reisepass, Heiratsurkunde, Sprachnachweis, Nachweise über den Lebensunterhalt des in Deutschland lebenden Ehepartners und über den ausreichenden Wohnraum.
Die Botschaft prüft den Antrag und holt häufig eine Stellungnahme der zuständigen deutschen Ausländerbehörde ein. Die Ausländerbehörde prüft die Voraussetzungen erneut. Bei einer positiven Entscheidung wird das Visum erteilt, mit dem die Einreise nach Deutschland erfolgen kann.
Nach der Einreise muss innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. In Berlin ist das in der Regel das Landesamt für Einwanderung. Die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird zunächst befristet erteilt und kann später verlängert oder in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.
Welche typischen Probleme treten auf?
In der Praxis kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten beim Familiennachzug. Häufige Problemfelder sind:
- Lange Wartezeiten auf Visumstermine bei deutschen Botschaften
- Strenge Prüfung der Echtheit der Eheschließung
- Anforderungen an den Nachweis des Lebensunterhalts
- Probleme bei der Anerkennung ausländischer Urkunden
- Verdacht der Scheinehe und damit verbundene Befragungen
- Strittige Sprachnachweise
In solchen Konstellationen kann anwaltliche Begleitung erheblich helfen. Als Anwalt für Ausländerrecht in Berlin prüfe ich die Erfolgsaussichten Ihres Antrags, helfe bei der Zusammenstellung der Unterlagen und vertrete Sie gegenüber Botschaften und Ausländerbehörden.
Häufige Fragen zum Familiennachzug
Wer hat Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland?
Grundsätzlich Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder der bereits in Deutschland lebenden Person. In bestimmten Fällen auch Eltern minderjähriger Deutscher.
Welche Voraussetzungen gelten für den Ehegattennachzug?
Beide Ehepartner müssen volljährig sein, eine wirksame Ehe vorliegen, der in Deutschland lebende Partner einen gültigen Aufenthaltstitel haben, der Lebensunterhalt gesichert sein und in der Regel ein A1-Sprachnachweis erbracht werden.
Wann ist ein Sprachnachweis A1 nicht erforderlich?
Etwa beim Nachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU, zu Hochqualifizierten, zu Staatsangehörigen aus bestimmten Ländern wie den USA oder Japan sowie bei erkennbar geringem Integrationsbedarf.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Dauer variiert je nach Botschaft und Einzelfall. Allein die Wartezeit auf einen Visumstermin kann mehrere Monate betragen. Insgesamt sollten Antragsteller mit einer Verfahrensdauer von sechs Monaten bis über einem Jahr rechnen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen die Ablehnung kann Remonstration eingelegt oder Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. In vielen Fällen lassen sich die Gründe ausräumen, eine anwaltliche Prüfung der Erfolgsaussichten ist empfehlenswert.
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Der Familiennachzug ist für viele Menschen ein emotionaler und rechtlicher Meilenstein. Gleichzeitig ist das Verfahren komplex, die Anforderungen sind hoch und Fehler können zu erheblichen Verzögerungen oder einer Ablehnung führen. Als Anwalt für Ausländerrecht in Berlin prüfe ich Ihre individuelle Situation, helfe bei der Vorbereitung des Antrags und vertrete Sie gegenüber Botschaften und Behörden. Über das Kontaktformular können Sie unkompliziert eine Anfrage stellen.






