Körperverletzung angezeigt: Was jetzt zu tun ist

Körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männern, Körperverletzung Strafrecht Berlin

Der Vorwurf der Körperverletzung kommt so häufig vor wie kaum ein anderer. Ob nach einer Auseinandersetzung, einem Streit im Straßenverkehr oder einem Vorfall im privaten Umfeld. Viele Beschuldigte stehen plötzlich vor der Frage: Was passiert jetzt? Muss ich mit einer Anzeige rechnen? Kann auch ohne Anzeige bzw. Strafantrag gegen mich ermittelt werden? Die Antworten hängen vom Einzelfall ab.


Welche Formen der Körperverletzung gibt es?

Körperverletzung im Sinne des Strafrechts bedeutet nicht nur eine sichtbare Verletzung. Bereits das Zufügen von Das Strafrecht unterscheidet verschiedene Formen der Körperverletzung, je nach Schwere und Umstand der Tat:

  • Einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB – bestraft mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
  • Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB – bestraft mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
  • Schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB – bestraft mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
  • Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB – bestraft mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren


Die Einordnung der Tat hat erheblichen Einfluss auf das mögliche Strafmaß und die Verteidigungsstrategie. Besonders häufig sind die Vorwürfe der einfachen sowie der gefährlichen Körperverletzung.


Einfache vs. gefährliche Körperverletzung – kurz erklärt

Einfache Körperverletzung 
Jemand verletzt einen anderen oder fügt ihm Schmerzen zu – zum Beispiel durch eine Ohrfeige, einen Schlag oder einen Stoß. Es muss keine sichtbare Wunde sein, Schmerzen reichen bereits aus.


Gefährliche Körperverletzung
Die gefährliche Körperverletzung ist die Qualifikation. Sie wird strenger bestraft, weil hier ein höheres Risiko für das Opfer besteht. Was macht eine Körperverletzung „gefährlich“?


Gefährliche Mittel:

  • Verwendung einer Waffe (Messer, Pistole, Baseballschläger)
  • Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs (Flasche, Stuhl, Stein, Schlüssel)
  • Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe


Gefährliche Umstände:

  • Ein hinterlistiger Überfall (z.B. Angriff von hinten)
  • Eine gemeinschaftliche Tat durch mehrere Personen
  • Eine Behandlung, die das Leben des Opfers gefährdet


Muss ich mit einer Anzeige rechnen? Kann auch ohne Anzeige gegen mich ermittelt werden?

Wenn gegen Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung erstattet wurde, leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Sie erhalten in der Regel eine Vorladung zur Vernehmung. Machen Sie keine Aussage, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Das Schweigerecht ist Ihr gutes Recht und in dieser Phase häufig die beste Entscheidung

Bei einfacher Körperverletzung handelt es sich grundsätzlich um ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgung in der Regel nur auf Antrag des Verletzten erfolgt. Wichtig ist jedoch die Ausnahme: Die Staatsanwaltschaft kann auch ohne Antrag einschreiten, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Dies ist etwa bei Körperverletzungen im öffentlichen Raum oder bei bestimmten Täter-Opfer-Konstellationen der Fall. Bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung wird die Tat von Amts wegen verfolgt – hier ist also kein Antrag des Opfers erforderlich.


Der Strafbefehl – eine Alternative zum Gerichtsverfahren

In vielen Fällen, insbesondere bei dem Vorwurf der einfachen Körperverletzung, entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Der Strafbefehl ist ein schriftlicher Beschluss, durch den das Gericht die Rechtsfolgen ohne Hauptverhandlung festsetzt. Dies ist möglich, wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet.

Durch einen Strafbefehl können in der Regel eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder andere Rechtsfolgen festgesetzt werden. Haben Sie einen Verteidiger, ist auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Wichtig: Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. In diesem Fall sollten Sie vor einer Entscheidung unbedingt anwaltlichen Rat einholen.


Möglichkeiten der Einstellung des Verfahrens bei Körperverletzung

Nicht jedes Ermittlungsverfahren endet mit einer Verurteilung. Gerade bei den Vorwürfen der Körperverletzung sind verschiedene Formen der Einstellung möglich:


Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO)

Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Dies kommt bei weniger schweren Körperverletzungen in Betracht, etwa bei leichten Verletzungen oder wenn das Verhältnis zwischen Tat und Schuld unverhältnismäßig wäre.


Einstellung unter Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO)

Nicht jedes Ermittlungsverfahren endet mit einer Verurteilung. Gerade bei den Vorwürfen der Körperverletzung sind verschiedene Formen der Einstellung möglich:


Häufige Fragen zur Körperverletzung

Was gilt als Körperverletzung im Sinne des Strafrechts?

Bereits das Zufügen von Schmerzen oder eine Gesundheitsschädigung kann den Tatbestand erfüllen. Eine sichtbare Verletzung ist nicht zwingend erforderlich.

Muss ich nach einer Anzeige sofort eine Aussage machen?

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen. Eine Aussage ohne anwaltliche Vorbereitung kann Ihre Verteidigungsposition erheblich schwächen.

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung?

Gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat mit einem Werkzeug, gemeinschaftlich oder auf eine das Leben gefährdende Weise begangen wurde. Das Strafmaß ist deutlich höher als bei einfacher Körperverletzung.

Kann eine Körperverletzung auch ohne Vorstrafe zu einer Freiheitsstrafe führen?

Ja, insbesondere bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung ist eine Freiheitsstrafe möglich. Bei einfacher Körperverletzung ohne Vorstrafen wird häufig eine Geldstrafe verhängt, jedoch hängt dies vom Einzelfall ab.


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