Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, wann sie strafbefreiend wirkt

Richterhammer auf Euro-Scheinen, Selbstanzeige Steuerhinterziehung Berlin

Die Selbstanzeige ist eine Besonderheit des deutschen Steuerstrafrechts. Sie ermöglicht es Steuerpflichtigen, eine begangene Steuerhinterziehung nachträglich offenzulegen und unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu bleiben. Im Volksmund wird sie häufig als goldene Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit bezeichnet.

Doch so verlockend die Möglichkeit klingt, so anspruchsvoll sind die rechtlichen Voraussetzungen. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist und die strafbefreiende Wirkung entfällt. Dieser Beitrag erklärt, was eine Selbstanzeige ist, wann sie sinnvoll ist und welche Anforderungen erfüllt sein müssen.


Was ist eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht?

Die Selbstanzeige ist in § 371 der Abgabenordnung geregelt. Sie ermöglicht es einem Steuerpflichtigen, durch die nachträgliche Korrektur unrichtiger oder unvollständiger Angaben gegenüber den Finanzbehörden Straffreiheit zu erlangen. Anders als bei den meisten anderen Straftaten wird hier also derjenige belohnt, der seine Tat freiwillig offenlegt.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde. Genau dieser Punkt entscheidet in der Praxis oft darüber, ob eine Selbstanzeige überhaupt noch möglich ist oder ob das Verfahren bereits zu weit fortgeschritten ist.


Welche Voraussetzungen muss eine wirksame Selbstanzeige erfüllen?

Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, müssen mehrere strenge Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollständigkeit aller hinterzogenen Steuerarten der letzten zehn Jahre
  • Korrekte Angabe aller bisher nicht erklärten Einkünfte und Sachverhalte
  • Fristgerechte Nachzahlung der hinterzogenen Steuern, Zinsen und Zuschläge
  • Keine vorherige Entdeckung der Tat durch die Finanzbehörden
  • Keine bereits eingeleitete Außenprüfung oder ein laufendes Ermittlungsverfahren


Wer nur einen Teil der hinterzogenen Beträge offenlegt oder einzelne Jahre auslässt, riskiert die Unwirksamkeit der gesamten Selbstanzeige. Die Strafverfolgung läuft dann ganz normal weiter und die Selbstanzeige kann sogar als Geständnis gewertet werden.


Wann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich?

Es gibt klar definierte Sperrgründe, bei denen eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirken kann. Dazu gehören insbesondere:

  • Die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung durch das Finanzamt
  • Das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung
  • Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
  • Die Entdeckung der Tat, wenn der Steuerpflichtige dies wusste oder damit rechnen musste


Auch bei einer Steuerverkürzung von mehr als 25.000 Euro pro Tat gelten besondere Regeln. In diesen Fällen kann zwar weiterhin eine Strafbefreiung erreicht werden, allerdings nur unter zusätzlichen Voraussetzungen, etwa der Zahlung eines Strafzuschlags.


Welche Konsequenzen hat eine wirksame Selbstanzeige?

Eine wirksame Selbstanzeige führt zur Straffreiheit für die offengelegte Tat. Das bedeutet, dass kein Strafverfahren eingeleitet wird und keine Verurteilung erfolgt. Die wirtschaftlichen Folgen bleiben jedoch bestehen.

Konkret muss der Steuerpflichtige folgende Beträge nachzahlen:

  • Die hinterzogenen Steuern selbst
  • Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr
  • Bei Steuerverkürzungen über 25.000 Euro zusätzlich einen Strafzuschlag
  • Säumniszuschläge, falls zutreffend


Trotz dieser Nachzahlungen ist die Selbstanzeige in vielen Fällen die wirtschaftlich und persönlich bessere Lösung als eine Verurteilung mit Eintrag im Führungszeugnis und möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen.


Wer sollte eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen?

Eine Selbstanzeige kommt für alle Steuerpflichtigen in Betracht, die Steuern hinterzogen haben und befürchten, dass dies früher oder später entdeckt werden könnte. Typische Konstellationen sind:

  • Nicht erklärte Kapitalerträge aus dem Ausland
  • Schwarzgeld auf ausländischen Konten
  • Nicht angegebene Mieteinkünfte
  • Verkürzte Umsatzsteuer im Unternehmen
  • Nicht erklärte Erbschaften oder Schenkungen


Gerade bei internationalen Sachverhalten ist der Druck in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Durch den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden vieler Länder werden ausländische Konten und Vermögen heute deutlich häufiger entdeckt als noch vor wenigen Jahren.


Warum ist anwaltliche Begleitung so wichtig?

Eine Selbstanzeige zu erstellen ist juristisch und steuerlich anspruchsvoll. Schon kleine handwerkliche Fehler können die strafbefreiende Wirkung zunichtemachen. Häufige Fehlerquellen sind unvollständige Angaben, falsche Berechnungen oder eine zeitliche Verzögerung, die zur Entdeckung führt.

Aus diesem Grund sollte eine Selbstanzeige niemals ohne anwaltliche Begleitung erstellt werden. Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin prüfe ich, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall überhaupt noch möglich ist, welche Sperrgründe gegebenenfalls vorliegen und wie die Selbstanzeige optimal vorbereitet wird. Bei Bedarf arbeite ich eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um den steuerlichen Sachverhalt vollständig aufzuarbeiten.

Weitere Informationen zu den Hintergründen finden Sie in unserem Beitrag zum Steuerstrafrecht und der Steuerhinterziehung.


Häufige Fragen zur Selbstanzeige

Was ist eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht?

Eine Selbstanzeige ist die nachträgliche Offenlegung einer Steuerhinterziehung gegenüber den Finanzbehörden. Sie ist in § 371 AO geregelt und kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit führen.

Wann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich?

Wenn die Tat bereits entdeckt wurde, eine Betriebsprüfung angekündigt oder ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist, kann eine Selbstanzeige in der Regel nicht mehr strafbefreiend wirken.

Welcher Zeitraum muss in der Selbstanzeige offengelegt werden?

Grundsätzlich müssen alle Steuerarten und Sachverhalte der letzten zehn Jahre vollständig offengelegt werden. Eine teilweise Selbstanzeige wirkt nicht strafbefreiend.

Welche Kosten entstehen bei einer Selbstanzeige?

Es müssen die hinterzogenen Steuern, Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr und bei Beträgen über 25.000 Euro zusätzlich ein Strafzuschlag gezahlt werden. Hinzu kommen anwaltliche und gegebenenfalls steuerberatende Kosten.

Kann ich die Selbstanzeige selbst stellen?

Rechtlich möglich, in der Praxis jedoch riskant. Schon kleine Fehler können die strafbefreiende Wirkung zunichtemachen. Eine anwaltliche Begleitung ist dringend zu empfehlen.


Jetzt prüfen lassen, ob eine Selbstanzeige möglich ist

Die Selbstanzeige ist eine wertvolle Möglichkeit, einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Sie funktioniert aber nur, wenn alle Voraussetzungen genau erfüllt sind und die Tat noch nicht entdeckt wurde. Je früher Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten. Als Strafverteidiger in Berlin prüfe ich diskret und sorgfältig, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall sinnvoll und noch möglich ist. Über das Kontaktformular können Sie unkompliziert eine vertrauliche Anfrage stellen.

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