Das Steuerrecht in Deutschland ist eines der komplexesten Rechtsgebiete überhaupt. Eine unvollständige oder unrichtige Steuererklärung kann schnell den Verdacht der Steuerhinterziehung begründen und zu einem Ermittlungsverfahren führen. Wer in das Visier der Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft gerät, steht oft vor einer existenziellen Situation. Neben empfindlichen Strafen drohen erhebliche Steuernachzahlungen, Zinsen und in manchen Fällen sogar Freiheitsstrafen.
Dieser Beitrag erklärt, was unter Steuerstrafrecht zu verstehen ist, welche Tatbestände erfasst sind und welche Schritte nach Einleitung eines Verfahrens entscheidend sind.
Was ist Steuerstrafrecht?
Das Steuerstrafrecht verknüpft die Normen des allgemeinen Strafrechts mit denen des Steuerrechts. Es soll durch strafrechtliche Sanktionen sicherstellen, dass Steuergesetze eingehalten werden. Geregelt sind die zentralen Tatbestände in den §§ 369 ff. der Abgabenordnung, kurz AO.
Abhängig vom Umfang und der Schwere der Steuerverkürzung unterscheidet das Gesetz zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Steuerstraftaten werden strafrechtlich verfolgt, Steuerordnungswidrigkeiten dagegen mit einem Bußgeld geahndet.
Zu den wichtigsten Steuerstraftaten gehören:
- Steuerhinterziehung nach § 370 AO
- Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO
- Bannbruch nach § 372 AO
- Gewerbsmäßiger, gewaltsamer oder bandenmäßiger Schmuggel nach § 373 AO
- Steuerhehlerei nach § 374 AO
Zu den Steuerordnungswidrigkeiten zählen unter anderem die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO und die Steuergefährdung nach § 379 AO.
Was gilt als Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht, steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt oder pflichtwidrig keine Steuererklärung abgibt und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Betroffen sind regelmäßig folgende Steuerarten:
- Einkommensteuer, insbesondere Kapitalertragsteuer
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Lohnsteuer
Auch das Zollstrafrecht ist eng mit dem Steuerstrafrecht verbunden, etwa bei der unrichtigen Anmeldung von Waren bei der Einfuhr.
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Die Strafrahmen im Steuerstrafrecht sind erheblich. Einfache Steuerhinterziehung nach § 370 AO wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, etwa bei einer Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder bei bandenmäßiger Begehung, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Eine besondere Bedeutung kommt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu. Nach BGHSt 53, 71 ist ab einer Steuerverkürzung von einer Million Euro eine Bewährungsstrafe grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass in solchen Fällen mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen ist.
Hinzu kommen wirtschaftliche Folgen wie Steuernachzahlungen, Hinterziehungszinsen, Säumniszuschläge und in manchen Fällen auch berufsrechtliche Konsequenzen, etwa bei Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Beamten.
Wie verläuft ein Steuerstrafverfahren?
Steuerstrafverfahren werden in der Regel durch die Steuerfahndung oder die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts, kurz BuStra, eingeleitet. Häufig beginnt das Verfahren mit einer Durchsuchung der Wohn- oder Geschäftsräume oder einer Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und Datenträgern.
In dieser Phase ist anwaltlicher Beistand besonders wichtig. Beschuldigte sollten keinesfalls eigene Angaben zur Sache machen, weder gegenüber den Steuerbehörden noch gegenüber der Steuerfahndung. Auch der eigene Steuerberater sollte ohne anwaltliche Beratung keine Erklärungen abgeben oder neue Steuererklärungen einreichen, da dies die Verteidigungsposition erheblich verschlechtern kann.
Weitere Informationen zu vergleichbaren Konstellationen finden Sie in unserem Beitrag zum Ermittlungsverfahren.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es?
Das Steuerstrafrecht bietet eine Vielzahl an Verteidigungsansätzen. Welche Strategie sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst nach Akteneinsicht und steuerrechtlicher Bewertung beurteilen. Zu den zentralen Fragen gehören:
- Wie hoch ist der tatsächlich verkürzte Steuerbetrag?
- Liegt ein Vorsatz vor oder nur Leichtfertigkeit?
- Sind die Berechnungen der Finanzbehörden korrekt?
- Greifen Verjährungsregelungen?
- Lassen sich entlastende Umstände vorbringen?
In schwierigen Fällen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Strafverteidiger und Steuerberater entscheidend, um den steuerlichen Sachverhalt korrekt aufzuarbeiten und gleichzeitig die strafrechtlichen Interessen zu wahren.
Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
Eine Besonderheit im Steuerstrafrecht ist die Möglichkeit der Selbstanzeige. Wenn die Steuerhinterziehung von den Behörden noch nicht entdeckt wurde, kann eine wirksame Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen strafbefreiend wirken. Sie fungiert als sogenannte goldene Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit.
Allerdings sind die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige hoch. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass die strafbefreiende Wirkung entfällt. Eine Selbstanzeige sollte daher niemals ohne anwaltliche Begleitung erstellt werden. Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin prüfe ich, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Schritte dafür erforderlich sind.
Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht
Ab wann liegt Steuerhinterziehung vor?
Steuerhinterziehung nach § 370 AO liegt vor, wenn Finanzbehörden gegenüber unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschwiegen werden und dadurch Steuern verkürzt werden.
Welche Strafen drohen im Steuerstrafrecht?
Die einfache Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, etwa bei einer Steuerverkürzung in großem Ausmaß, drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Was bedeutet die Millionen-Grenze des BGH?
Ab einer Steuerverkürzung von einer Million Euro ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Bewährungsstrafe grundsätzlich ausgeschlossen. Es droht dann in der Regel eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Sollte ich gegenüber der Steuerfahndung Angaben machen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Eine unvorbereitete Aussage kann Ihre Verteidigungsposition erheblich verschlechtern. Kontaktieren Sie zuerst einen Anwalt für Steuerstrafrecht.
Kann ich durch eine Selbstanzeige straffrei bleiben?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, sofern die Tat noch nicht entdeckt ist. Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind hoch und sollten unbedingt mit anwaltlicher Begleitung erfüllt werden.
Jetzt handeln, bevor sich Fehler verfestigen
Steuerstrafverfahren sind komplex, die Ermittlungsbehörden verfügen über erhebliche Ressourcen und der Informationsvorsprung der Steuerfahndung ist oft groß. Wer frühzeitig anwaltlichen Beistand hinzuzieht, hat deutlich bessere Chancen, das Verfahren in seinem Sinne zu beeinflussen. Als Strafverteidiger in Berlin prüfe ich den Vorwurf, koordiniere bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und entwickle eine Strategie, die auf das bestmögliche Ergebnis ausgerichtet ist. Über das Kontaktformular können Sie unkompliziert eine Anfrage stellen.






