Strafbefehl erhalten – was jetzt zu tun ist

Briefkasten – Strafbefehl erhalten als Brief

Ein Strafbefehl kommt oft ohne Vorwarnung. Der Brief liegt im Briefkasten, der Absender ist das Amtsgericht und plötzlich soll man eine Geldstrafe zahlen oder sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung akzeptieren, ohne dass es je eine Verhandlung gab. Viele Betroffene sind in diesem Moment unsicher: Ist das rechtens? Muss ich zahlen? Und was passiert, wenn ich nichts tue?

Dieser Beitrag erklärt, was ein Strafbefehl ist, welche Fristen gelten und warum die Entscheidung, die Sie in den nächsten zwei Wochen treffen, erhebliche Konsequenzen haben kann.


Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne Hauptverhandlung ergeht. Das bedeutet: Das Gericht verhängt eine Strafe, ohne dass Sie jemals vor einem Richter gehört wurden. Grundlage ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft, der auf den Ermittlungsergebnissen basiert.

Das Verfahren ist im deutschen Strafrecht für Fälle vorgesehen, in denen der Sachverhalt aus Sicht der Staatsanwaltschaft eindeutig erscheint und keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erwarten ist. Typische Anwendungsfälle sind Vergehen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, einfacher Diebstahl, Körperverletzung oder Betäubungsmitteldelikte in geringem Umfang.

Der Strafbefehl hat zunächst den gleichen Inhalt wie ein Urteil. Er enthält die Tatvorwürfe, die verhängte Strafe und die Rechtsmittelbelehrung. Rechtskräftig wird er allerdings erst, wenn Sie keinen Einspruch einlegen.


Welche Strafen können im Strafbefehl verhängt werden?

Im Strafbefehl können verschiedene Rechtsfolgen angeordnet werden. Dazu gehören:

  • Geldstrafe (nach Tagessätzen berechnet)
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Einziehung von Gegenständen


Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Beschuldigten. Ein Strafbefehl über 90 Tagessätze oder mehr kann zudem Auswirkungen auf das Führungszeugnis haben, was berufliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


Die Zwei-Wochen-Frist: Was Sie jetzt wissen müssen

Nach Zustellung des Strafbefehls haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung – nicht mit dem Tag, an dem Sie den Brief tatsächlich öffnen.

Versäumen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Das bedeutet: Die Strafe gilt als verhängt, als hätte ein Gericht sie nach einer Hauptverhandlung ausgesprochen. Eine nachträgliche Korrektur ist dann nur noch in sehr engen Ausnahmefällen möglich.

Die Frist ist daher nicht als Orientierungswert zu verstehen, sondern als harte Grenze. Wer zögert oder die Tragweite unterschätzt, verliert wichtige Verteidigungsmöglichkeiten.


Einspruch einlegen – was passiert dann?

Wenn Sie Einspruch einlegen, wird das Strafbefehlsverfahren nicht einfach eingestellt. Stattdessen wird eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht anberaumt. In dieser Verhandlung wird der Fall neu bewertet, mit der Möglichkeit, Beweise zu prüfen, Zeugen zu befragen und Argumente vorzutragen.

Das klingt zunächst riskant. Denn theoretisch könnte das Gericht nach der Verhandlung auch eine höhere Strafe verhängen als im Strafbefehl vorgesehen. In der Praxis ist das jedoch selten und vor allem: Ohne Einspruch haben Sie keine Chance, den Vorwurf überhaupt zu entkräften.

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab: von der Beweislage, dem konkreten Vorwurf, möglichen Vorstrafen und den persönlichen Umständen. Genau diese Abwägung ist Aufgabe eines erfahrenen Strafverteidigers.


Strafbefehl einfach zahlen – ist das eine Option?

Manche Betroffene entscheiden sich bewusst dafür, den Strafbefehl zu akzeptieren und die Geldstrafe zu zahlen, um das Verfahren schnell zu beenden und keine Verhandlung riskieren zu müssen. Das kann in bestimmten Konstellationen eine vertretbare Entscheidung sein.

Allerdings sollte diese Entscheidung nie unüberlegt getroffen werden. Denn mit der Rechtskraft des Strafbefehls sind Sie vorbestraft. Das kann sich auf spätere Verfahren auswirken, auf berufsrechtliche Fragen und in manchen Fällen auch auf den Aufenthaltsstatus, insbesondere bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.


Strafbefehl und Ausländerrecht: Ein unterschätztes Risiko

Ein Aspekt, der häufig übersehen wird: Für Menschen ohne deutschen Pass kann ein rechtskräftiger Strafbefehl aufenthaltsrechtliche Folgen haben. Bestimmte Verurteilungen können die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gefährden, Einbürgerungsverfahren blockieren oder sogar Ausweisungsverfahren auslösen.

Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte den Strafbefehl nicht isoliert betrachten, sondern beide Rechtsbereiche im Blick behalten. Als Anwalt für Strafrecht und Ausländerrecht in Berlin kann ich beide Dimensionen gemeinsam einschätzen.


Häufige Fragen zum Strafbefehl

Was ist ein Strafbefehl genau?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn, das Gericht erlässt ihn – ohne dass der Beschuldigte zuvor gehört wird.

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist zwingend. Wird sie versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Was passiert, wenn ich den Einspruch verliere?

Das Gericht kann nach der Hauptverhandlung eine andere – auch höhere – Strafe verhängen. In der Praxis ist das selten, aber möglich. Eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten ist daher entscheidend.

Wird man durch einen Strafbefehl vorbestraft?

Ja, wenn er rechtskräftig wird. Ab 90 Tagessätzen erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis.

Muss ich zum Gericht, wenn ich Einspruch einlege?

In der Regel ja. Nach dem Einspruch wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Ihr Verteidiger kann Sie dabei begleiten und in vielen Fällen auch vertreten.


Jetzt handeln, bevor die Frist abläuft

Ein Strafbefehl ist kein Bußgeldbescheid. Er ist eine strafrechtliche Entscheidung mit dauerhaften Konsequenzen. Ob Einspruch sinnvoll ist, lässt sich nur nach Prüfung der Ermittlungsakte und der konkreten Umstände beurteilen.

Als Strafverteidiger in Berlin prüfe ich den Vorwurf, beantrage Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen die realistischen Optionen – bevor die Frist abläuft. Melden Sie sich über das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an.

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