Eine Festnahme trifft Menschen meist ohne jede Vorbereitung. Was folgt, ist für die meisten Betroffenen völlig unbekanntes Terrain. Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden? Wie lange kann sie dauern? Und was können Angehörige tun?
Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme. Sie soll verhindern, dass ein Beschuldigter flieht, Beweise vernichtet oder weitere Straftaten begeht. Dennoch bedeutet sie einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit, oft bevor überhaupt ein Urteil gesprochen wurde. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und sofort zu handeln.
Was ist Untersuchungshaft und wann wird sie angeordnet?
Untersuchungshaft ist die Inhaftierung eines Beschuldigten vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens. Sie ist in den §§ 112 ff. der Strafprozessordnung geregelt und setzt drei Voraussetzungen voraus.
Erstens muss ein dringender Tatverdacht bestehen. Das bedeutet, dass aufgrund der vorliegenden Beweise eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die vorgeworfene Tat begangen hat.
Zweitens muss ein Haftgrund vorliegen. Das Gesetz kennt folgende Haftgründe:
- Fluchtgefahr, wenn zu befürchten ist, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren entzieht
- Verdunkelungsgefahr, wenn zu befürchten ist, dass er Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst
- Wiederholungsgefahr bei bestimmten schwerwiegenden Delikten
- Schwere der Tat, in besonderen Ausnahmefällen bei Kapitaldelikten
Drittens muss die Untersuchungshaft verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen muss. Ist der Zweck der Haft auch durch mildere Mittel erreichbar, etwa durch Auflagen wie Meldeauflagen oder die Abgabe des Reisepasses, darf Untersuchungshaft nicht angeordnet werden.
Liegen alle drei Voraussetzungen vor, erlässt das Gericht einen Haftbefehl. Die Polizei vollstreckt diesen und bringt den Beschuldigten in Untersuchungshaft.
Was passiert unmittelbar nach der Festnahme?
Nach der Festnahme muss der Beschuldigte unverzüglich dem zuständigen Richter vorgeführt werden, spätestens am Tag nach der Festnahme. Der Richter entscheidet dann, ob der Haftbefehl aufrechterhalten oder aufgehoben wird.
In diesem Moment ist anwaltlicher Beistand besonders wichtig. Der Verteidiger kann bereits bei der richterlichen Vernehmung anwesend sein, Stellung nehmen und Anträge stellen. Wer in dieser Phase keinen Verteidiger hat, riskiert, dass belastende Umstände unwidersprochen bleiben.
Als Anwalt für Haftsachen in Berlin setze ich mich sofort nach Mandatsübernahme mit dem zuständigen Gericht in Verbindung, beantrage Akteneinsicht und prüfe, ob die Voraussetzungen für den Haftbefehl tatsächlich vorliegen.
Wie lange dauert Untersuchungshaft?
Eine gesetzlich festgelegte Höchstdauer für Untersuchungshaft gibt es grundsätzlich nicht. In der Praxis darf sie jedoch nicht unverhältnismäßig lang sein. Nach sechs Monaten prüft das Oberlandesgericht, ob die Fortdauer der Haft gerechtfertigt ist.
In komplexen Verfahren, etwa im Wirtschaftsstrafrecht oder beim Betäubungsmittelstrafrecht, kann Untersuchungshaft über Monate oder sogar Jahre andauern. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Haft zu verkürzen oder aufzuheben.
Was kann der Verteidiger gegen Untersuchungshaft tun?
Der Verteidiger hat verschiedene Möglichkeiten, gegen die Untersuchungshaft vorzugehen.
Haftprüfungsantrag — Der Beschuldigte kann jederzeit eine richterliche Überprüfung der Haft beantragen. Das Gericht prüft dann erneut, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.
Haftbeschwerde — Gegen den Haftbefehl kann Beschwerde eingelegt werden. Das übergeordnete Gericht überprüft die Entscheidung und kann den Haftbefehl aufheben oder abändern.
Außervollzugsetzung — In manchen Fällen kann der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden, etwa gegen Meldeauflagen, Sicherheitsleistung oder Reisepassabgabe. Das ermöglicht dem Beschuldigten, das Verfahren in Freiheit abzuwarten.
Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und erfordert eine genaue Prüfung der Aktenlage und der Haftgründe.
Was können Angehörige tun?
Wenn ein Angehöriger festgenommen wurde, ist schnelles Handeln gefragt. Der wichtigste Schritt ist, sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Der Verteidiger kann den Kontakt zum Inhaftierten herstellen, die Situation einschätzen und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.
Angehörige sollten keine Aussagen gegenüber der Polizei machen, die den Beschuldigten belasten könnten. Auch gut gemeinte Erklärungsversuche können im Verfahren nachteilig wirken.
Häufige Fragen zur Untersuchungshaft
Untersuchungshaft dient der Sicherung des Verfahrens und wird vor einem rechtskräftigen Urteil angeordnet. Strafhaft ist die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe nach einer Verurteilung. Spätestens am Tag nach der Festnahme. Der Richter entscheidet dann, ob der Haftbefehl aufrechterhalten oder aufgehoben wird. Ja. Durch Haftprüfungsantrag, Haftbeschwerde oder Außervollzugsetzung gegen Auflagen. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ja, jedoch kann der Besuchsverkehr eingeschränkt werden. Der Verteidiger hat immer das Recht auf ungehinderten Kontakt zum Inhaftierten. Die erlittene Untersuchungshaft wird auf eine etwaige Strafe angerechnet. Bei einem Freispruch besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz.Was ist der Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft?
Wie schnell muss ich nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden?
Kann Untersuchungshaft aufgehoben werden?
Darf ich während der Untersuchungshaft Besuch empfangen?
Was passiert, wenn der Beschuldigte freigesprochen wird, aber in Untersuchungshaft saß?
Jetzt handeln, jede Stunde zählt
Untersuchungshaft ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen, die Haft zu verkürzen oder aufzuheben. Als Strafverteidiger in Berlin bin ich auch in Notfällen erreichbar, übernehme sofort die Kommunikation mit dem Gericht und setze mich mit Nachdruck für die Freilassung meiner Mandanten ein. Melden Sie sich über das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an.






