Seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland im April 2024 stellen sich viele Betroffene die Frage, was beim Fahren unter Cannabiseinfluss tatsächlich gilt. Die Legalisierung bedeutet nicht, dass Cannabis am Steuer erlaubt ist. Im Gegenteil, die Rechtslage ist komplexer geworden und die Konsequenzen einer Drogenfahrt können erheblich sein.
Ob Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, wer unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen ein Fahrzeug führt, riskiert weitreichende Folgen. Dieser Beitrag erklärt, was rechtlich gilt, welche Grenzwerte maßgeblich sind und was nach einer Kontrolle zu tun ist.
Was ist eine Drogenfahrt im Sinne des Strafrechts?
Eine Drogenfahrt liegt vor, wenn jemand ein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel führt und dadurch fahrunsicher ist. Rechtsgrundlage ist § 316 StGB, der das Fahren im Zustand der Fahruntüchtigkeit unter Strafe stellt.
Daneben existiert § 24a StVG als Ordnungswidrigkeitentatbestand. Dieser greift bereits dann, wenn im Blut ein bestimmter Grenzwert an Cannabis oder anderen Substanzen nachgewiesen wird, unabhängig davon, ob eine tatsächliche Fahruntüchtigkeit vorlag.
Die Unterscheidung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ist für die Konsequenzen entscheidend. Eine Ordnungswidrigkeit führt zu Bußgeld und Punkten in Flensburg, eine Straftat kann Freiheitsstrafe und den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Welche Grenzwerte gelten seit der Cannabislegalisierung?
Mit der Cannabislegalisierung wurde auch der THC-Grenzwert im Straßenverkehr neu festgelegt. Seit dem 22. August 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für den Ordnungswidrigkeitentatbestand nach § 24a StVG.
Unterhalb dieses Wertes liegt grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit vor, sofern keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Oberhalb des Grenzwerts drohen Bußgeld, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Wichtig zu wissen: Der Grenzwert schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. Wer trotz eines THC-Werts unterhalb von 3,5 ng/ml erkennbare Ausfallerscheinungen zeigt, kann nach § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr verfolgt werden. Hinzu kommt, dass THC im Blut deutlich länger nachweisbar ist als der tatsächliche Rausch dauert. Das bedeutet, dass auch Personen, die Cannabis legal konsumiert haben und sich subjektiv fahrtüchtig fühlen, bei einer Kontrolle positiv getestet werden können.
Was droht bei einer Drogenfahrt konkret?
Die Konsequenzen hängen davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.
Bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG drohen beim ersten Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg. Bei Wiederholung steigen die Sanktionen erheblich.
Bei einer Straftat nach § 316 StGB ist der Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Hinzu kommt in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Neuerteilung. In schweren Fällen, etwa wenn andere Personen gefährdet wurden, kann der Strafrahmen nach § 315c StGB deutlich höher ausfallen.
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Verbot. Bereits der Nachweis von Cannabis im Blut kann zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung eines Aufbauseminars führen.
Cannabis legal konsumiert, trotzdem strafbar?
Ja, das ist möglich. Die Legalisierung erlaubt den Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen, nicht aber das Fahren unter seinem Einfluss. Da THC im Blut lange nachweisbar bleibt, kann auch derjenige, der am Vortag legal Cannabis konsumiert hat, bei einer Kontrolle einen Wert oberhalb des Grenzwerts aufweisen.
Gerade in dieser Konstellation ist eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung wichtig. Denn ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die nur nach Akteneinsicht beurteilt werden können. Als Anwalt für Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin prüfe ich den konkreten Vorwurf und die Beweislage.
Was tun nach einer Polizeikontrolle?
Der wichtigste Grundsatz gilt auch hier: Keine Aussage ohne anwaltliche Vorbereitung. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrem Konsumverhalten zu machen. Jede Aussage kann im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Wenn eine Blutprobe entnommen wurde, sollten Sie sich den genauen Zeitpunkt und die Umstände notieren. Diese Informationen können für die spätere Verteidigung relevant sein. Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger, damit Akteneinsicht beantragt und die Beweislage geprüft werden kann.
Häufige Fragen zur Drogenfahrt
Ab welchem THC-Wert ist Fahren strafbar?
Als Ordnungswidrigkeit gilt ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Als Straftat nach § 316 StGB kann es bereits darunter gelten, wenn Ausfallerscheinungen erkennbar sind.
Kann ich nach legalem Cannabiskonsum noch Auto fahren?
THC ist im Blut deutlich länger nachweisbar als der Rausch dauert. Auch nach legalem Konsum am Vortag kann der Grenzwert bei einer Kontrolle überschritten sein. Eine sichere Zeitempfehlung lässt sich nicht pauschal geben.
Was passiert, wenn ich die Blutprobe verweigere?
Die Polizei kann eine richterlich angeordnete Blutentnahme auch gegen Ihren Willen durchsetzen. Eine Verweigerung kann zudem als belastendes Indiz gewertet werden.
Verliere ich bei einer Drogenfahrt automatisch den Führerschein?
Nicht automatisch. Bei einer Straftat kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen. Bei einer Ordnungswidrigkeit droht ein temporäres Fahrverbot. Eine frühzeitige Verteidigung kann den Entzug in manchen Fällen abwenden.
Muss ich bei der Polizeikontrolle Angaben zu meinem Konsum machen?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen und sind nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrem Konsumverhalten zu machen. Kontaktieren Sie zuerst einen Anwalt, bevor Sie Aussagen machen.
Jetzt rechtliche Klarheit schaffen
Eine Drogenfahrt kann weitreichende Folgen haben, die weit über das Strafverfahren hinausgehen. Als Strafverteidiger in Berlin prüfe ich den Vorwurf, die Beweislage und die möglichen Optionen, bevor Fehler entstehen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen. Melden Sie sich über das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an.






