Ein Verkehrsdelikt kann jeden treffen. Ein Moment der Unachtsamkeit, eine falsche Entscheidung oder ein Unfall mit anschließender Panik, und plötzlich steht ein strafrechtliches Verfahren im Raum. Verkehrsstraftaten sind in Deutschland keine Seltenheit und die Folgen gehen weit über eine Geldstrafe hinaus. Der Verlust des Führerscheins, ein Eintrag ins Fahreignungsregister oder sogar eine Freiheitsstrafe können das private und berufliche Leben erheblich beeinträchtigen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die häufigsten Verkehrsstraftaten, die drohenden Konsequenzen und die wichtigsten Schritte nach einem Vorfall.
Was sind Verkehrsstraftaten?
Verkehrsstraftaten unterscheiden sich von Ordnungswidrigkeiten wie einfachen Geschwindigkeitsverstößen. Während Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldverfahren geahndet werden, handelt es sich bei Verkehrsstraftaten um echte Straftaten mit den entsprechenden strafrechtlichen Folgen.
Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten gehören:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gemäß § 316 StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB
- Fahrerflucht gemäß § 142 StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG
- Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 StGB
Jede dieser Straftaten hat einen eigenen Strafrahmen und eigene Voraussetzungen. Die Verteidigungsstrategie muss daher individuell auf den konkreten Vorwurf abgestimmt werden.
Alkohol am Steuer, wann wird es strafbar?
Im Straßenverkehr gilt eine Grenze von 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit. Strafbar wird das Fahren unter Alkoholeinfluss dann, wenn die Blutalkoholkonzentration 1,6 Promille oder mehr beträgt, oder wenn bereits ab 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.
Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Hinzu kommen in der Regel eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, der sogenannten MPU.
Gerade bei Ersttätern ohne Vorstrafen ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung wichtig, um das Strafmaß so gering wie möglich zu halten und die Führerscheinsperre zu minimieren.
Fahrerflucht, was droht nach einem Unfall?
Fahrerflucht gemäß § 142 StGB liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Das betrifft nicht nur schwere Unfälle, sondern auch kleinere Kollisionen auf Parkplätzen oder beim Einparken.
Die Strafe kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe betragen. Hinzu kommen regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis und versicherungsrechtliche Konsequenzen. In vielen Fällen verweigert die Kfz-Haftpflichtversicherung die Deckung oder nimmt den Fahrer in Regress.
Wichtig zu wissen: Wer innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig zur Polizei geht und den Unfall meldet, kann unter Umständen von einer milderen Strafe profitieren. Ob und wie dieser Schritt sinnvoll ist, sollte jedoch vorher mit einem Strafverteidiger besprochen werden.
Führerscheinentzug, wann und wie lange?
Der Führerscheinentzug ist eine der einschneidendsten Folgen einer Verkehrsstraftat. Das Gericht kann die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung anordnen. Diese beträgt in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in besonders schweren Fällen auch dauerhaft.
Der Entzug erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Gericht angeordnet werden. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine fundierte Verteidigung ist. In manchen Fällen lässt sich der Entzug abwenden oder die Sperrfrist erheblich verkürzen. Weitere Informationen zur Verteidigung im Verkehrsstrafrecht finden Sie auf der entsprechenden Unterseite der Kanzlei.
Verkehrsstrafrecht und Ausländerrecht
Auch im Verkehrsstrafrecht gilt: Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können Verurteilungen aufenthaltsrechtliche Folgen haben. Bestimmte Verurteilungen können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gefährden oder ein Ausweisungsverfahren auslösen. Als Anwalt für Strafrecht und Ausländerrecht in Berlin kann ich beide Bereiche gemeinsam einschätzen.
Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht
Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?
Ab 1,6 Promille ist Alkohol am Steuer grundsätzlich strafbar. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt werden.
Was droht bei Fahrerflucht?
Fahrerflucht kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Hinzu kommen regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Kann ich meinen Führerschein nach einem Entzug zurückbekommen?
Ja, nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. In manchen Fällen ist zusätzlich eine MPU erforderlich. Eine frühzeitige Verteidigung kann die Sperrfrist erheblich verkürzen.
Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat?
Ja. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gemäß § 21 StVG strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
Muss ich nach einem Verkehrsunfall sofort eine Aussage machen?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen. Kontaktieren Sie zuerst einen Strafverteidiger, bevor Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Angaben machen.
Jetzt handeln, bevor die Lage sich verschlechtert
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