Wer im Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe rechnen muss, stellt sich fast immer dieselbe Frage: Muss ich tatsächlich ins Gefängnis, oder gibt es eine Bewährung? Die Aussicht auf eine Bewährungsstrafe ist für viele Beschuldigte die entscheidende Frage, denn sie macht den Unterschied zwischen einem Leben in Freiheit und dem Vollzug der Haft.
Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt von klar geregelten gesetzlichen Voraussetzungen ab, lässt aber auch Spielraum für eine gute Verteidigung. Dieser Beitrag erklärt, wann das Gericht eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen darf, welche Rolle die Sozialprognose spielt und worauf es im Verfahren ankommt.
Was bedeutet Bewährung?
Die Bewährung, juristisch Strafaussetzung zur Bewährung, bedeutet, dass eine verhängte Freiheitsstrafe nicht sofort vollstreckt wird. Rechtsgrundlage ist § 56 des Strafgesetzbuchs. Der Verurteilte bleibt also in Freiheit, unter der Bedingung, dass er sich während einer festgelegten Bewährungszeit bewährt, das heißt keine neuen Straftaten begeht und die Auflagen und Weisungen des Gerichts erfüllt.
Wichtig ist: Die Strafe wird trotzdem verhängt. Sie wird nur nicht vollstreckt, solange sich der Verurteilte an die Auflagen hält. Übersteht er die Bewährungszeit, ohne dass das Gericht die Strafaussetzung widerruft, so erlässt das Gericht die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit, § 56g StGB.
Die Bewährung ist also keine mildere Strafe im eigentlichen Sinne, sondern eine Chance, die verhängte Freiheitsstrafe nicht im Gefängnis verbüßen zu müssen.
Bei welcher Strafhöhe ist Bewährung möglich?
Das Gesetz knüpft die Möglichkeit der Bewährung an die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe. Hier gibt es klare Stufen:
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr: Bewährung ist der gesetzliche Regelfall, wenn die Prognose günstig ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Freiheitsstrafe gebietet, § 56 Abs. 3 StGB.
- Freiheitsstrafe über einem Jahr bis zu zwei Jahren: Bewährung ist möglich, aber nur wenn zusätzlich besondere Umstände vorliegen
- Freiheitsstrafe über zwei Jahren: Eine Bewährung ist gesetzlich ausgeschlossen
Genau deshalb ist es im Strafverfahren oft entscheidend, ob das Gericht eine Strafe von beispielsweise zwei Jahren oder zwei Jahren und drei Monaten für angemessen hält. Bei Gesamtstrafen kommt es auf die Höhe der Gesamtstrafe an, nicht auf die Einzelstrafen.
Welche Rolle spielt die Sozialprognose?
Zentrale Voraussetzung für jede Bewährung ist eine günstige Sozialprognose. Das Gericht muss zu der Erwartung gelangen, dass sich der Verurteilte schon die Verurteilung zur Warnung dienen lässt und künftig auch ohne den Vollzug der Haft keine Straftaten mehr begeht.
Bei dieser Prognose berücksichtigt das Gericht nach dem Gesetz insbesondere:
- Die Persönlichkeit des Verurteilten
- Sein Vorleben (auch etwaige Vorstrafen)
- Die Umstände der Tat
- Sein Verhalten nach der Tat (Reue, Wiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich)
- Seine Lebensverhältnisse (Arbeit, Familie, soziales Umfeld)
- Die Wirkungen, die von der Bewährung für ihn zu erwarten sind
Diese Prognose ist der wichtigste Ansatzpunkt für die Verteidigung. Ein erfahrener Strafverteidiger arbeitet gezielt die Umstände heraus, die für eine günstige Prognose sprechen, etwa eine feste Arbeitsstelle, stabile familiäre Verhältnisse, eine Therapie oder die Wiedergutmachung des Schadens. Die Kanzlei Kocadağ bereitet als Kanzlei für Strafrecht in Berlin genau diese Argumentation sorgfältig vor.
Wichtig: Vorstrafen schließen eine Bewährung nicht automatisch aus. Sie fließen in die Prognose ein und können diese erschweren, aber das Gericht trifft immer eine Gesamtbewertung. Auch bei einschlägigen Vorstrafen kann eine Bewährung in Betracht kommen. Entscheidend ist, dem Gericht ein überzeugendes Gesamtbild zu vermitteln.
Was sind besondere Umstände bei Strafen über einem Jahr?
Liegt die Freiheitsstrafe über einem Jahr, reicht die günstige Prognose allein nicht aus. Das Gesetz verlangt dann zusätzlich besondere Umstände in der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit. Das ist eine höhere Hürde.
Besondere Umstände können sich aus einer Vielzahl von Faktoren ergeben. Zu differenzieren ist dabei zwischen solchen, die in der Persönlichkeit des Täters liegen, und solchen, die in der Tat liegen. Besondere Umstände sind etwa:
- Erheblicher Abstand zwischen Tatzeit und Aburteilung
- Unverschuldete finanzielle Notlage
- Schwere Krankheit bei nur noch geringer Lebenserwartung
- Weitgehende Verbüßung der auf die Strafe anzurechnenden U-Haft
Diese besonderen Umstände müssen nicht außergewöhnlich sein, aber sie müssen die Tat oder die Person in einem Licht erscheinen lassen, das die Aussetzung trotz der höheren Strafe rechtfertigt. Hier zeigt sich, wie wichtig eine engagierte Verteidigung ist, die diese Umstände dem Gericht überzeugend darlegt.
Wie lange dauert die Bewährungszeit und welche Auflagen gibt es?
Setzt das Gericht die Strafe zur Bewährung aus, legt es eine Bewährungszeit fest. Diese beträgt mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. Sie kann nachträglich noch verkürzt oder verlängert werden.
Während der Bewährungszeit kann das Gericht dem Verurteilten Auflagen und Weisungen erteilen. Dabei ist zu unterscheiden:
- Auflagen (§ 56b StGB) dienen der Genugtuung für das begangene Unrecht, etwa die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse, die Wiedergutmachung des Schadens oder gemeinnützige Arbeit
- Weisungen (§ 56c StGB) sollen dem Verurteilten helfen, künftig straffrei zu leben, etwa Meldepflichten, die Aufnahme einer Arbeit, der Besuch einer Beratungsstelle oder eine Suchttherapie
Zusätzlich kann das Gericht den Verurteilten der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellen, § 56d StGB. Der Bewährungshelfer unterstützt und überwacht den Verurteilten während der Bewährungszeit.
Wann wird die Bewährung widerrufen?
Die Bewährung ist an Bedingungen geknüpft, deren Verletzung Folgen hat. Das Gericht widerruft die Bewährung insbesondere dann, wenn der Verurteilte (§ 56f Abs. 1 StGB):
- In der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht und damit zeigt, dass die Erwartung sich nicht erfüllt hat
- Gröblich oder beharrlich gegen Weisungen verstößt oder sich der Aufsicht des Bewährungshelfers entzieht
- Gröblich oder beharrlich gegen Auflagen verstößt
Wird die Bewährung widerrufen, muss die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe vollstreckt werden. Allerdings ist der Widerruf nicht zwingend, § 56f Abs. 2 StGB. Das Gericht sieht davon ab, wenn mildere Maßnahmen ausreichen, etwa die Verlängerung der Bewährungszeit oder zusätzliche Auflagen.
Übersteht der Verurteilte die Bewährungszeit ohne Widerruf, erlässt das Gericht die Strafe endgültig. Damit ist die Freiheitsstrafe erledigt, ohne dass sie im Gefängnis verbüßt werden musste.
Bewährung trotz Vorstrafe, geht das?
Eine häufige Sorge betrifft bestehende Vorstrafen. Hier ist wichtig zu wissen, dass Vorstrafen eine Bewährung nicht automatisch ausschließen. Sie fließen in die Sozialprognose ein und können diese erschweren, aber das Gericht trifft immer eine Gesamtbewertung.
Auch bei einschlägigen Vorstrafen kann eine Bewährung in Betracht kommen, wenn etwa die Vorstrafen länger zurückliegen oder sich die Lebensumstände grundlegend geändert haben. Entscheidend ist, dem Gericht ein überzeugendes Gesamtbild zu vermitteln. Genau hier liegt die Aufgabe einer guten Verteidigung. Wenn statt einer Hauptverhandlung ein Strafbefehl im Raum steht, gelten zudem besondere Regeln, zu denen die Kanzlei Kocadağ gerne berät.
Häufige Fragen zur Bewährungsstrafe
Bis zu welcher Strafe ist eine Bewährung möglich?
Eine Bewährung ist nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich. Bis zu einem Jahr ist sie bei günstiger Prognose der Regelfall, zwischen einem und zwei Jahren müssen zusätzlich besondere Umstände vorliegen. Über zwei Jahre ist eine Bewährung gesetzlich ausgeschlossen.
Was passiert nach dem Überstehen der Bewährungszeit?
Wenn die Bewährungszeit ohne neue Straftaten überstanden und die Auflagen erfüllt werden, erlässt das Gericht die Strafe endgültig. Die Freiheitsstrafe muss dann nicht im Gefängnis verbüßt werden und gilt als erledigt.
Wie lange dauert die Bewährungszeit?
Die Bewährungszeit beträgt mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. Das Gericht legt sie im Urteil fest und kann sie nachträglich verkürzen oder verlängern.
Wird die Bewährung bei einer neuen Straftat immer widerrufen?
Nicht zwingend. Eine neue Straftat ist zwar der häufigste Widerrufsgrund, das Gericht kann aber stattdessen mildere Maßnahmen wählen, etwa die Bewährungszeit verlängern oder zusätzliche Auflagen erteilen, wenn das ausreicht.
Ist eine Bewährung trotz Vorstrafe möglich?
Ja, Vorstrafen schließen eine Bewährung nicht automatisch aus. Sie erschweren die günstige Sozialprognose, aber das Gericht trifft immer eine Gesamtbewertung. Mit einer guten Verteidigung kann auch trotz Vorstrafen eine Bewährung erreicht werden.
Jetzt frühzeitig die Weichen für eine Bewährung stellen
Ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, entscheidet sich oft an Details, an der richtigen Argumentation zur Sozialprognose, am Nachweis besonderer Umstände und an einer überzeugenden Darstellung der persönlichen Situation. Genau hier setzt eine engagierte Verteidigung an. Die Kanzlei Kocadağ prüft als Kanzlei für Strafrecht in Berlin den Fall, entwickelt eine Strategie für die bestmögliche Sozialprognose und setzt sich dafür ein, dass die Haft erspart bleibt. Über das Kontaktformular können Sie unkompliziert eine Anfrage stellen.






