Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland für Erwachsene zum Eigenkonsum teilweise legal. Doch trotz der Reform durch das Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG, bleiben viele Fragen offen. Was darf man besitzen, was nicht? Welche Mengen sind erlaubt? Und was passiert, wenn man die Grenzwerte überschreitet?
Die Reform hat nicht zu einer vollständigen Legalisierung geführt. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert weiterhin ein Ermittlungsverfahren und in schweren Fällen empfindliche Strafen. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin sehe ich täglich Mandanten, die durch Unwissenheit in Schwierigkeiten geraten. Dieser Beitrag erklärt, was nach der Cannabis-Reform tatsächlich erlaubt ist und was nicht.
Was hat sich seit der Cannabis-Reform geändert?
Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst. Erwachsene dürfen seitdem unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis besitzen, anbauen und in sogenannten Anbauvereinigungen erwerben.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit ist erlaubt
- Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis im privaten Bereich ist erlaubt
- Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person
- Erwerb über Anbauvereinigungen unter strengen Voraussetzungen
- Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen bleibt verboten
- Konsumverbote in Schulen, Sportstätten und im Umkreis von Kindergärten
Wichtig zu wissen ist, dass die Reform keine Freibrief-Legalisierung darstellt. Wer die Grenzen überschreitet, macht sich nach wie vor strafbar oder begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Mengen sind erlaubt und welche nicht?
Die Grenzwerte sind klar definiert, und die Unterscheidung zwischen erlaubter Menge, Ordnungswidrigkeit und Straftat ist entscheidend:
- Bis 25 Gramm in der Öffentlichkeit: erlaubt
- Mehr als 25 Gramm bis 30 Gramm in der Öffentlichkeit: Ordnungswidrigkeit
- Mehr als 30 Gramm in der Öffentlichkeit: Straftat
- Bis 50 Gramm im privaten Bereich: erlaubt
- Mehr als 50 Gramm bis 60 Gramm im privaten Bereich: Ordnungswidrigkeit
- Mehr als 60 Gramm im privaten Bereich: Straftat
Die Strafbarkeit beginnt also nicht erst bei großen Mengen. Schon das Überschreiten der Grenzwerte um wenige Gramm kann ein Ermittlungsverfahren auslösen. Wer mit zum Beispiel 35 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit kontrolliert wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Was bleibt nach wie vor strafbar?
Trotz der Reform sind zahlreiche Handlungen rund um Cannabis weiterhin strafbar. Dazu gehören insbesondere:
- Besitz über den erlaubten Mengen
- Handel und Verkauf von Cannabis
- Anbau von mehr als drei Pflanzen pro Person
- Weitergabe an Minderjährige
- Erwerb von Cannabis außerhalb der zugelassenen Anbauvereinigungen
- Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland
- Konsum oder Besitz im Umkreis von Schulen, Sportstätten und Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Fahren unter Cannabis-Einfluss über dem THC-Grenzwert
Besonders der Handel mit Cannabis bleibt eine klassische Straftat nach § 34 KCanG mit empfindlichen Strafen. Bei größeren Mengen oder gewerbsmäßigem Handel drohen mehrjährige Freiheitsstrafen. Mehr Informationen zu Cannabis am Steuer finden Sie in unserem Beitrag zur Drogenfahrt mit Cannabis.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Die Strafen unterscheiden sich je nach Art und Schwere des Verstoßes. Das KCanG kennt eine ganze Reihe von Sanktionen:
Bei Besitz oberhalb der Grenzwerte droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei größeren Mengen, gewerbsmäßigem Handel oder bandenmäßiger Begehung erhöht sich der Strafrahmen erheblich. In besonders schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von einem bis zu fünfzehn Jahren möglich.
Bei Ordnungswidrigkeiten, etwa beim Überschreiten der Mengen um wenige Gramm, drohen Bußgelder. Diese können bis zu 30.000 Euro betragen. Auch der Konsum in verbotenen Zonen wie an Schulen wird mit Bußgeldern geahndet.
Ein häufig unterschätzter Punkt: Auch nach der Reform kann eine Cannabis-Verurteilung Konsequenzen für die Fahrerlaubnis, den Beruf und den Aufenthaltsstatus haben. Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann eine Verurteilung sogar zur Ausweisung führen.
Was tun bei einem Vorwurf wegen Cannabis-Verstoß?
Wer von der Polizei mit Cannabis aufgegriffen wird oder eine Vorladung wegen eines Cannabis-Verstoßes erhält, sollte folgende Grundsätze beachten:
- Keine Aussage ohne anwaltliche Vorbereitung
- Keine Einwilligung in Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss, sofern nicht zwingend
- Keine spontanen Erklärungen oder Geständnisse
- Sicherung aller relevanten Unterlagen und Kommunikation
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Strafrecht
- Akteneinsicht über den Anwalt beantragen lassen
Gerade weil viele Konstellationen rechtlich kompliziert sind und sich an den Grenzwerten entscheiden, ist anwaltliche Beratung früh entscheidend. Eine unbedachte Aussage gegenüber der Polizei kann die Verteidigungsposition erheblich verschlechtern. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin prüfe ich den konkreten Vorwurf, die Beweislage und entwickle eine Verteidigungsstrategie.
Welche Verteidigungsansätze gibt es?
Im Cannabis-Strafrecht gibt es eine Reihe wirksamer Verteidigungsstrategien. Zu den zentralen Fragen gehören:
- Wurde die Menge korrekt ermittelt?
- Liegt die beanstandete Menge im privaten oder öffentlichen Bereich?
- Wurden die formalen Anforderungen bei der Durchsuchung eingehalten?
- Ist der THC-Gehalt zuverlässig festgestellt worden?
- Liegt tatsächlich Eigenbedarf vor oder geht es um Handel?
- Sind die Beweise verwertbar?
Gerade die Abgrenzung zwischen Eigenbedarf und Handel ist oft schwierig und entscheidet über die Schwere des Vorwurfs. Wer in größerer Menge Cannabis besitzt, gilt schnell als Verdächtiger des Handels, auch wenn das Cannabis tatsächlich für den eigenen Gebrauch bestimmt war.
Cannabis und Aufenthaltsstatus
Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit hat eine Cannabis-Verurteilung oft weitreichende Folgen über die strafrechtlichen Konsequenzen hinaus. Eine Verurteilung kann zur Ausweisung führen, die Verlängerung des Aufenthaltstitels gefährden oder die Einbürgerung verhindern.
Wer also eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, sollte bei einem Cannabis-Vorwurf besonders frühzeitig anwaltliche Beratung einholen. Hier ist die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Ausländerrecht entscheidend, die für eine umfassende Verteidigung beachtet werden muss.
Häufige Fragen zu Cannabis und Strafrecht
Wie viel Cannabis ist erlaubt?
Erwachsene dürfen seit der Reform bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm im privaten Bereich besitzen. Zusätzlich ist der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt.
Ab welcher Menge wird Cannabis strafbar?
Bei mehr als 30 Gramm in der Öffentlichkeit und mehr als 60 Gramm im privaten Bereich beginnt die Strafbarkeit. Zwischen den erlaubten Mengen und der Strafbarkeitsschwelle gibt es einen Ordnungswidrigkeitsbereich.
Was passiert, wenn ich mit Cannabis von der Polizei kontrolliert werde?
Bei Mengen oberhalb der Grenzwerte wird in der Regel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie sollten keinerlei Aussage machen und so früh wie möglich einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.
Kann ich Cannabis aus dem Ausland mitbringen?
Nein. Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland ist auch nach der Reform weiterhin strafbar, selbst aus Ländern, in denen Cannabis legal ist. Hier gelten die Vorschriften zum Schmuggel und zum unerlaubten Handel.
Welche Folgen hat eine Cannabis-Verurteilung für den Aufenthaltsstatus?
Eine Verurteilung kann zur Ausweisung führen, die Verlängerung des Aufenthaltstitels gefährden oder die Einbürgerung verhindern. Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist anwaltliche Beratung besonders wichtig.
Jetzt anwaltlichen Rat einholen, bevor Fehler entstehen
Trotz der Cannabis-Reform bleiben viele Handlungen rund um Cannabis strafbar. Wer mit einem Vorwurf konfrontiert ist oder eine Vorladung erhalten hat, sollte schnell handeln. Eine unbedachte Aussage kann die Verteidigung erheblich erschweren. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin prüfe ich den Vorwurf, die Beweislage und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die auf das bestmögliche Ergebnis ausgerichtet ist. Über das Kontaktformular können Sie unkompliziert eine Anfrage stellen.






